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Grundsteuer bei Grundstücken

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer die Steueraufkommensneutralität zu berücksichtigen und die Erbbaurechtnehmer sowie Eigentümer nicht zu überfordern. Dies ist wichtig, um die Belastungen für Familien, die auf Erbbaurechtsgrundstücken wohnen, zu vermeiden.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Neufestsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer nicht nur die Steueraufkommensneutralität im Blick zu haben, sondern auch die Erbbaurechtnehmer und Eigentümer der Stadt Frankfurt nicht zu überfordern.

Begründung

Erbbaurechte wurden einstmals an "bedürftige Personen" vergeben und waren eine große Errungenschaft der Weimarer Republik. Auch heute kaufen regelmäßig Familien, die sich keine Kaufgrundstücke leisten können, Häuser auf Erbbaurechtsgrundstücken. Im Frankfurter Westen sind bislang große Erbbaurechtsiedlungen erhalten geblieben. Die Grundstücke sind nach heutigen Maßstäben extrem groß, da sie früher zur Selbstversorgung gedacht waren. Diese Grundstückgröße ist nun bei der Neuberechnung der Grundsteuer das Problem. Grund und Boden innerhalb der Stadt Frankfurt wird immer teurer und die Neuberechnung der Grundsteuer wird nun ihr Übriges dazu beitragen, wenn nicht gegengesteuert wird. Eine Erhöhung des Hebesatzes der Stadt Frankfurt von derzeit 500 Prozent auf die empfohlenen 854,69 Prozent würde rein rechnerisch mit dem neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag eine Erhöhung der Grundsteuer bei einzelnen Erbbaugrundstücken um mehr als das Doppelte darstellen. Bei den Betroffenen wird wenig Verständnis für eine derartig beträchtliche Erhöhung vorhanden sein. Alle haben sich auf die Aussagen von vielen Amtsträgern verlassen, dass eine Aufkommensneutralität gewährleistet werden soll. Scheinbar war von Anfang an nicht der Steuerzahler gemeint.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. August 2024OFOF 1061/6Schwanheim-Goldstein: Grundsteuer bei ErbbaugrundstückenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 3. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5795Grundsteuer bei Grundstücken
    Direktanregung
  3. 22. November 2024Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1967Grundsteuer bei GrundstückenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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