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Thema

Wohnen

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 3

Leerstand in der Burgstraße 56 beenden

24.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 779/3 Betreff: Leerstand in der Burgstraße 56 beenden Vorgang: OM 2537/22 OBR 3; ST 1468/24 Der Stellungnahme 1468 des Magistrats vom 5. 8. 24 ist zu entnehmen, dass die geplanten Um- und Ausbauten seit längerem abgeschlossen sind. In Anbetracht dessen und angesichts der Tatsache, dass der Magistrat in ständigem Kontakt mit den Eigentümern steht, fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, diese Kontakte zu nutzen und die Eigentümer dringend zu bitten, die Wohnungen schnellstmöglich zu vermieten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2537 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1468 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6080 2024 Die Vorlage OF 779/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindern

24.10.2024 · Aktualisiert: 15.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2024, OF 780/3 Betreff: Verfall des Hauses Luisenstraße 39 verhindern Seit vielen Monaten scheint in dem Haus Luisenstraße 39 niemand mehr zu wohnen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob ihm der offensichtliche Leerstand und der schlechte Zustand des Hauses bekannt sind und falls ja, welche Maßnahmen er einleiten will, um den Missstand zu beseitigen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1050 2024 Die Vorlage OF 780/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 304/16 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien konsequenterweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 304/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Linke

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Aufzug im Wiesenhüttenstift

21.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 899/10 Betreff: Aufzug im Wiesenhüttenstift Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung mit dem Ziel, einen zweiten Aufzug im beziehungsweise am Neubau des betreuten Wohnens des Wiesenhüttenstifts schnellstmöglich zu ermöglichen, gebeten. Begründung: Bei etwaigen Revisionen und/oder fehlenden Ersatzteilen des vorhandenen ersten und einzigen Aufzugs kann es derzeit zu einem Ausfall des vorhandenen Aufzugs für die teils mobil eingeschränkten älteren Bewohnerinnen und Bewohner kommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6049 2024 Die Vorlage OF 899/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden

16.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1004/2 Betreff: Palmengartenstraße 8: Immobilie im Dauerstress - Spekulationsskandal endlich beenden Vorgang: OM 3949/18 OBR 2; ST 752/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, erneut zu prüfen, zu berichten und umgehend tätig zu werden: 1. Welche neueren Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des derzeitigen Zustandes des Gebäudes Palmengartenstraße 8 vor und welche Maßnahmen sind vorgesehen, um den Zustand des Gebäudes umgehend zu verbessern? 2. Welche Erkenntnisse liegen bezüglich der derzeitigen Eigentumsverhältnisse bzw. der ökonomischen Situation der Eigentümer und ihrer weiteren Sanierungs-/ Umbaupläne für das Gebäude vor? 3. Welche baulichen Maßnahmen wurden seitens der Eigentümer (bzw. der Mieterschaft selbst) bereits realisiert und welche Maßnahmen wurden nicht realisiert (z.B. Reparatur des Daches)? 4. Wie schätzt der Magistrat die Situation der verbliebenen Mietparteien im Gebäude ein und wie gedenkt er, die Rechte der Mieterschaft besser als bisher zu schützen und einzufordern? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, im Erhaltungs- und Milieuschutzgebiet (Erhaltungssatzung Nr.3 - Westend I) rechtlich gegen die Eigentümer vorzugehen und endlich die Erhaltung / Sanierung des Gebäudes durchzusetzen? 6. Welche Möglichkeiten werden heute gesehen, das Gebäude im Vorkaufsrecht zu erwerben oder einen Erwerber zu vermitteln, der den Umbau zu Ende bringt? Begründung: Dem Magistrat ist das Spekulationsgebäude Palmengartenstraße 8 mit 34 Wohnungen und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss seit Jahren bekannt. Ebenso bekannt ist die Tatsache, dass das 1990 vom damaligen Eigentümer Allianz sanierte Gebäude jetzt bereits seit 2010 umgebaut wird, die Baustelle jedoch nicht vollendet wird. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts (Erhaltungssatzungsgebiet) wurde vor Jahren bereits geprüft, dann aber verworfen. Das Gebäude steht bis auf 4 Wohnungen im Dachgeschoss nunmehr seit Jahren leer und droht, in einen maroden Zustand zu verfallen. Das Dach ist seit mehr als zwei Jahren nur mit einer Plane abgedeckt, Dachstuhl und Treppenhaus werden von Tauben besiedelt und sind extrem verschmutzt, Wasser dringt in die bewohnten Dachgeschosswohnungen ein und hat zu Schimmel geführt. Seit zwei Jahren haben die Bewohner*innen der Dach-Etage keine Heizung. Vor kurzer Zeit sind Teile des Dachstuhls auf die Straße gefallen. Auch die Mietparteien im Dachgeschoss rechnen derzeit mit Gefährdungen durch ein Zusammenbrechen des Dachstuhls sowie mit gesundheitlichen Gefährdungen durch Schimmelbildung. Die Mietparteien standen zeitweise mit der Mieterberatungsstelle sowie mit der Wohnungsaufsicht in Kontakt - bisher ohne einen grundsätzlichen Beitrag zur Verbesserung der Lage. Auch eigene Investitionen und Zivilklagen konnten die Situation nicht verbessern. Der siebente Besitzer der Liegenschaft in Folge ist seit ca. 1990 die Palmengarten Grundbesitz GmbH Frankfurt, eine Immobilienfirma mit diversen Unterfirmen, die nach Auskunft der Mieterschaft offenbar seit geraumer Zeit insolvent ist. Der Eigentümer ist Jurist und gilt privat als vermögend. (Quelle: https://www.northdata.de/Palmengarten+Grundbesitz+GmbH,+Darmstadt/HRB+104667) Seit einer ersten Anfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 hat sich offenbar in Bezug auf Erhalt und Sanierung des Gebäudes nichts getan, obwohl das Gebäude im Erhaltungssatzungsgebiet (E Nr.3 - Westend I) liegt. (Quelle: https://planas.frankfurt.de/infotool/getfile/E3_T-E3.pdf/T-E3.pdf) Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2018, OM 3949 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 752 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6040 2024 Die Vorlage OF 1004/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 5. das Wort "(Instandsetzungsgebot)" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7

14.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1018/2 Betreff: Wohngebäude Kleine Seestraße 5 bis 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum die Gebäude Kleine Seestraße 5-7 seit über fünf Jahren nicht fertiggestellt werden, 2. ob und wann mit einer Fertigstellung gerechnet werden kann, 3. warum nach wie vor Bauzäune die Eingänge zu den Gebäuden verstellen, obwohl dort längst gewohnt wird, 4. warum der Gehsteig im Bereich beider Gebäude nicht fertiggestellt wird, 5. welche Maßnahmen seitens der Stadt (der Bauaufsicht) bislang unternommen wurden, um die langjährige Baustelle fertigzustellen. Begründung: Die Dauerbaustelle in der Kleinen Seestraße mit Dachgeschossaufstockung (laut Anwohnenden seit mindestens 2017) und die Nichtfertigstellung des Gehsteigs stellen für Anwohnende und insbesondere für zu Fuß Gehende seit Jahren ein Ärgernis dar. In der schmalen Straße sind häufig Bewohner*innen des gegenüber liegenden Altenheims unterwegs, die Autos kaum ausweichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1047 2024 Die Vorlage OF 1018/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Hauptwache II: Wie geht es weiter mit dem Pavillon?

13.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1405/1 Betreff: Hauptwache II: Wie geht es weiter mit dem Pavillon? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für den Pavillon auf der Hauptwache zeitnah Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten, damit dieser nicht länger leer steht. Begründung: Der Pavillon auf der Hauptwache steht seit längerer Zeit leer. Dies ist gerade bei dieser exponierten Lage kein guter Zustand. Die Erfahrung zeigt, dass Leerstand schnell dazu führt, dass Gebäude unansehnlich werden, da sie mit Graffiti oder Postern beschmiert oder zugeklebt werden. Dies würde dem jetzt schon schlechten Zustand der Hauptwache noch weiter Schaden zufügen. Hier sollte schnell ein Konzept entwickelt und umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5999 2024 Die Vorlage OF 1405/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, für den Pavillon auf der Hauptwache zeitnah Nutzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und dem Ortsbeirat vorzustellen, damit dieser nicht länger leer steht". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern

13.10.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 1434/1 Betreff: Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 lindern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, 1. wie viele Wohnungen seit 2021 jährlich fertiggestellt wurden und bezugsfertig waren, 2. wie viele Wohnungen sich aktuell im Bau befinden und wann diese bezugsfertig sein sollen, 3. für wie viele Wohnungen aktuell Baurecht besteht, aber noch nicht mit dem Bau begonnen wurde und was dagegen unternommen werden soll, 4. für wie viele Wohnungen der Magistrat noch Potenzial zur Realisierung anhand noch unbebauter Flächen sieht, 5. welche Maßnahmen geplant sind, um die Wohnungsnot im Ortsbezirk 1 zu lindern. Begründung: Zahlreiche Bürger haben Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Zahlreiche Unternehmen haben aufgrund dieser Problematik Schwierigkeiten, Personal zu finden. Daher ist es wichtig, Maßnahmen zur Linderung des Wohnraummangels zu ergreifen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 59 Beschluss: Die Vorlage OF 1434/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1082 2024 Die Vorlagen OF 1434/1 und OF 1472/1 werden in zusammengefasster Form beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit 1 GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

13.10.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 447/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 437/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über die drei Ziffern des Tenors der Vorlage OF 447/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 507 2024 1. Die Vorlage OF 437/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 447/7 für erledigt erklärt. 2. a) Ziffer 1. der Vorlage OF 447/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. b) Ziffern 2. und 3. der Vorlage OF 447/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu a) GRÜNE und farbechte/Linke gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 1 farbechte/Linke Ziffer 3.: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Wohlfühlen am Katharinenkreisel

09.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2024, OF 1021/2 Betreff: Wohlfühlen am Katharinenkreisel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Planung zur Umgestaltung des Katharinenkreisels zu erwarten ist und diese, sofern vorliegend, sodann dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Das Neubaugebiet am Katharinenkreisel nimmt mehr und mehr Gestalt an. Der Verkehr jeglicher Form wird entsprechend zunehmen und es wäre begrüßenswert, wenn die nicht besonders einladende Atmosphäre am Katharinenkreisel zugunsten der neuen Anwohner im Ortsbezirk aufgewertet würde. Der Ortsbeirat bittet daher um Information, wieweit die Planung hier fortgeschritten ist (zuletzt: ST 135 vom 13.01.2023 nach OF 478/2 vom 25.09.2022). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1021/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2024 Die Vorlage OF 1021/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Stellungnahme vom 13.01.2023, ST 135, durch die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1809, ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 Linke

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 4

Benennung des Platzes am Hohen Brunnen in Bornheim nach dem Ortsältesten Bernhard E. Ochs

02.10.2024 · Aktualisiert: 08.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2024, OF 445/4 Betreff: Benennung des Platzes am Hohen Brunnen in Bornheim nach dem Ortsältesten Bernhard E. Ochs Der Ortsbeirat 4 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Herrn Bernhard E. Ochs in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. Gleichzeitig wird der Magistrat aufgefordert, gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz am Hohen Brunnen, an dem die Straßen Berger Straße, Alt-Bornheim und Gronauer Straße zusammentreffen, baldmöglichst nach dem Ortsältesten "Bernhard E. Ochs-Platz" zu benennen. Begründung: Bernhard E. Ochs war über 50 Jahre lang in und für Bornheim aktiv: 19 Jahre als Stadtverordneter, über 12 Jahre im Ortsbeirat 4, davon 5 Jahre als Ortsvorsteher, 12 Jahre lang Vorsitzender des Vereinsrings, Vorsitzender des Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim, um nur einige zu nennen. Unter den vielen Auszeichnungen für seine ehrenamtliche Arbeit ist das Bundesverdienstkreuz zu nennen, der Hessische Ehrenbrief, die Bürgermedaille der Stadt Frankfurt und, der ihm liebste Titel, die Verleihung der Bezeichnung ‚Ortsältester'. Sein umfangreiches historisches Wissen gab er über unzählige Führungen, die Ausstellungen und Stadtteilkalender des Bürgerverein und Förderkreis historisches Bornheim sowie mehrere Bücher über Bornheim weiter, dabei haben ihm die Führungen der dritten Klassen der Kirchnerschule besondere Freude bereitet. Bernhard E. Ochs setzte sich stets gegen Rassismus und Diskriminierung ein, war weltoffen und verstand andere Kulturen als Bereicherung. Rechten und ausländerfeindlichen Äußerungen und Haltungen trat er stets direkt entgegen. Gegenüber der Kirchnerschule steht der Hohe Brunnen - Denkmal der Eingemeindung Bornheims zu Frankfurt - auf dem Platz, der nach Bernhard E. Ochs benannt werden soll. Er saß oft dort und unterhielt sich, tauschte Neuigkeiten und Ratschläge. Bornheim war seine Heimat, der Platz am Hohen Brunnen ist geeignet an ihn zu erinnern. Antragsteller: dFfm Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.10.2024, OF 441/4 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 4 am 29.10.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6022 2024 1. Die Vorlage OF 441/4 wird durch die Annahme der Vorlage OF 445/4 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 445/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der zweite Satz ersatzlos entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE, 1 SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL

Partei: dFfm

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten

13.09.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen!

13.09.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5940 entstanden aus Vorlage: OF 1200/5 vom 28.08.2024 Betreff: Alt-Sachsenhausen für seine Bewohner endlich wieder lebenswert machen! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen er bislang in die Wege geleitet hat bzw. demnächst ergreifen wird, um die seit Jahren bekannten und immer weiter ausufernden Missstände - dabei ist auch der neue, gefährliche Trend des Missbrauchs von Lachgas zu beachten - in Alt-Sachsenhausen endlich zu beseitigen und dort Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, um damit nicht nur den Niedergang des Quartiers zu stoppen, sondern es für dessen Bewohner wieder attraktiv und lebenswert zu machen. Begründung: Die vielfältigen Problemlagen in Alt-Sachsenhausen hat der Ortsbeirat in den vergangenen Jahren immer wieder in Form von Anträgen und Auskunftsersuchen an den Magistrat herangetragen, ohne dass bislang eine Verbesserung der Situation erkennbar wäre. Im Gegenteil, die Missstände im Quartier greifen immer weiter um sich, so dass zwischenzeitlich einzelne betroffene Anwohner den Rechtsweg eingeschlagen haben, um dagegen vorzugehen. Das wiederum macht das eklatante Versagen der politisch Verantwortlichen in dieser Angelegenheit deutlich und kann so hoffentlich nicht gewollt sein. Der Magistrat wird daher gebeten, dem Ortsbeirat zu erläutern, welche konkreten Maßnahmen er bislang in die Wege geleitet hat bzw. demnächst ergreifen wird, um den Niedergang des Quartiers endlich zu stoppen und es für dessen Bewohner wieder attraktiv und lebenswert zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2137 Aktenzeichen: 53-6

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79

12.09.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5915 entstanden aus Vorlage: OF 744/3 vom 28.08.2024 Betreff: Jahrelanger Leerstand in der Lenaustraße 79 Der Magistrat wird gebeten, zum jahrelangen Leerstand mehrerer Wohnungen in der Lenaustraße 79 Stellung zu nehmen und vor allem, diesen Missstand zu beseitigen. Bei dem Haus handelt es sich um ein städtisches Gebäude. Daher wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann mit einer Sanierung und erneuten Vermietung zu rechnen ist bzw., ob es zwischenzeitlich eventuell andere Pläne gibt (etwa Überlassung an die KEG?). Begründung: Dem Ortsbeirat wurde bereits vor ca. zwei Jahren vom Leerstand einer Wohnung in dem Gebäude berichtet. Eine telefonische Nachfrage beim Amt für Bau und Immobilien ergab, dass es sich um eine ehemalige Hausmeisterwohnung der Schwarzburgschule handele, die, bevor sie wieder bezogen werden kann, umfassend saniert werden müsse. Angesichts der Finanzlage könnten die städtischen Wohnungen allerdings nur nach und nach renoviert werden. Dies vorausgeschickt, wird nun bereits von mehreren leer stehenden Wohnungen berichtet, auch ist seit der Anfrage eine geraume Zeit verstrichen. Den Anwohnern bleibt der Leerstand nicht verborgen, was angesichts der Wohnungssituation zu großem Unverständnis führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.03.2025, OF 847/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6765 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1070 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 3

Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8

12.09.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5916 entstanden aus Vorlage: OF 745/3 vom 29.08.2024 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 917 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 24.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 10

Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und FriedrichStampferStraße

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5907 entstanden aus Vorlage: OF 879/10 vom 26.08.2024 Betreff: Kreisel in der Hugo-Sinzheimer-Straße, Theodor-Thomas-Straße und Friedrich-Stampfer-Straße Vorgang: OM 37/01 OBR 10; ST 179/02; OM 3282/09 OBR 10; ST 1122/09; OM 4626/10 OBR 10; ST 337/11 Um gegebenenfalls den Zielkonflikt zwischen dem realen Parkraumbedarf, der StVO, keiner weiteren Nachverdichtung von Böden, der Vorgarten- sowie Stellplatzsatzung und den nur begrenzt verfügbaren legalen Stellplätzen begegnen zu können, bedarf es mitunter pragmatischer bzw. innovativer Lösungen. Oftmals sind auch rechtliche Vorgaben oder Regeln schwammig bzw. interpretierbar (siehe auch: https://frankfurt.de/themen/sicherheit-und-ordnung/wissensecke/was-ist-eigentlic h-eine-scharfe-kurve-enge-stelle). In der Tempo-30-Zone der Hugo-Sinzheimer-Straße, der Theodor-Thomas-Straße sowie der Friedrich-Stampfer-Straße befinden sich nach Auffassung des Ortsbeirats Wendekreisel, die aktuell bereits selbst Großfahrzeugen von Feuerwehr, Müllabfuhr und Lieferdiensten den Zugang vor Ort wie aber auch das Wenden problemlos ermöglichen. Es sind keine Verkehrszeichen 205 aufgestellt worden. Die jeweils einzige in die Kreisel einführende Straße ist gleichzeitig auch die ausführende Straße, weshalb der Ortsbeirat ausdrücklich annimmt, dass kein Kreisverkehr im Sinne der StVO vorliegt, in dem dessen besondere Regeln zu beachten sind. Die aufgestellten Verkehrszeichen 222 machen die jeweiligen Fahrbahnen quasi zu Einbahnstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Teilt der Magistrat ebenfalls die Auffassung, dass es sich bei den vorgenannten Kreiseln um keine Kreisverkehre im Sinne der StVO handelt? 2. Ist eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad tatsächlich notwendig bzw. geboten? 3. Auf welchen Grundlagen sollen/müssen Ordnungskräfte Park- oder Halteverstöße im Rahmen von Kontrollen aktuell in diesen Bereichen verfolgen? 4. Sofern eine jeweilige Umfahrbarkeit von 360 Grad nicht notwendig bzw. geboten ist: Können auf dem jeweiligen kurzen südlichen Fahrbahnabschnitt wenigstens drei, idealerweise vier legale Stellplätze ausgewiesen werden? 5. Jeweils daran angrenzend befinden sich kleine Pseudoverkehrsinseln mit aufgestellten Verkehrszeichen 222. Diese werden nach Wahrnehmung des Ortsbeirates nicht als Querungshilfen genutzt. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung, neben den Pseudoverkehrsinseln, mutmaßlich deshalb nicht zulässig war: Kann dieser kurze Fahrbahnbereich innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? 6. Sofern bislang das linksseitige Parken in Fahrtrichtung (der Quasieinbahnstraße) innerhalb der restlichen Wendekreise mutmaßlich z. B. unter der Anwendung Wendekehre oder scharfe Kurve nicht zulässig war: Kann dieser Fahrbahnbereich (auch mit Blick auf OLG Brandenburg, 03.11.2003 -1 Ss (OWi) 218 Z/03 sowie einer Fahrbahnrestbreite von rund vier Metern) linksseitig innovativ zum Parken legalisiert und freigegeben werden? Beispielhaft: Friedrich-Stampfer-Straße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2001, OM 37 Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2002, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2009, OM 3282 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1122 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4626 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 337 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 124 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 9

Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben!

05.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 entstanden aus Vorlage: OF 800/9 vom 24.08.2024 Betreff: Schließung der Postfiliale Hügelstraße: Gemeinbedarf nicht aufgeben! Der Magistrat wird gebeten, sofern die vom Ortsbeirat angeregten Gespräche mit der Deutschen Post zur Fortführung des Betriebs ihrer Filiale an der Hügelstraße nicht erfolgreich sind und die Post ihr Verteilzentrum auch weiterhin nicht fortführen will, umgehend zu prüfen und zu berichten, welche Bedarfe der Stadt Frankfurt auf dieser ca. 5.000 Quadratmeter großen Gemeinbedarfsfläche abzubilden wären und vom aus der Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche resultierenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Denkbar wären etwa Bedarfe für Kita- und Grundschulplätze oder eine soziale Einrichtung. Begründung: Sofern die Post die planungsrechtlich als Gemeinbedarf ausgewiesene Fläche an der Hügelstraße nicht mehr nutzen möchte, sollte die Stadt sich schnellstmöglich sortieren, welche dringenden Flächenbedarfe sie hat, um die Fläche einer anderen, dem Gemeinwohl dienenden Nutzung zuzuführen. Keineswegs sollte für die Deutsche Post AG die Aufgabe von Niederlassungen mit dem Erzielen eines maximalen Verkaufserlöses einhergehen. Stattdessen sollten dringende Bedarfe, wie etwa für eine Grundschule (für die z. B. im Bereich der Platensiedlung ein Standort gesucht wird), eine Kita (hier sind im Ortsbezirk kürzlich Plätze durch die ersatzlose Schließung einer Einrichtung weggefallen) oder eine andere soziale Nutzung, im Zweifel mindestens für ein Bauprojekt mit einem hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnen, abgebildet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Antrag vom 01.03.2025, OF 962/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 1

Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

03.09.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5819 entstanden aus Vorlage: OF 1333/1 vom 13.08.2024 Betreff: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße Vorgang: OM 2813/22 OBR 1; ST 254/23 Zweimalig und zuletzt mit Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung von Quer- in Längsparken ändern zu lassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat an seine Zusage erinnert und gebeten, 1. die zugesagte Änderung der Parkordnung umgehend umsetzen zu lassen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die bereits zugesagte Änderung von Quer- auf Längsparken in der Fischerfeldstraße unverzüglich und noch in diesem Jahrhundert umzusetzen, anstatt die Umsetzung weiter hinauszuzögern; 2. Poller zur Gehwegsicherung installieren zu lassen. Der Magistrat wird daran erinnert, die bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zur Absicherung des Gehwegs durch Poller in diesem Bereich ebenfalls zeitnah durchzuführen zu lassen. Begründung: Bereits zweimal, zuletzt mit Beschluss der Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- in Längsparken zu ändern. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, zu erhöhen. Trotz der Zusage ist die Umsetzung bisher ausgeblieben, was zu wachsendem Unmut im Stadtteil führt. Zusätzlich hat der Ortsbeirat den Magistrat bereits aufgefordert, den Gehweg in diesem Bereich durch Poller absichern zu lassen, um ein unbefugtes Befahren und Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den öffentlichen Raum wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat erwartet eine zeitnahe Umsetzung beider Maßnahmen, um die Lebensqualität im Viertel nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 254 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1098 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Anträge OBR) · OB 12

Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld

29.08.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 544/12 Betreff: Mehrgenerationenhaus in der Straße Im Brombeerfeld Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Stadtteil Frankfurt-Kalbach, auf dem Grundstück im Brombeerfeld, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, ein Mehrgenerationenhaus zu bauen. Begründung: Altenwohnheime gelten als Lösung der 50er Jahre, doch sie sind heute nicht mehr zeitgemäß. Senioren zu separieren, wirkt diskriminierend und sollte in unserer Gesellschaft nicht akzeptiert werden. Selbstständige ältere Menschen sollten in ihrer vertrauten Umgebung und inmitten von Familien leben können, etwa in einem Mehrgenerationenhaus, um Isolation zu vermeiden. Eine solche Integration ist würdevoll und ermöglicht ein aktives Teilhaben am gesellschaftlichen Leben. Studien zeigen, dass Senioren, die in generationenübergreifenden Quartieren oder Mehrgenerationenhäusern wohnen, länger körperlich und seelisch gesund bleiben. Hier ist die Kommunalpolitik gefordert, um zukunftsorientierte und generationenfreundliche Lebensräume zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2024, OF 550/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 544/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6086 2024 1. Die Vorlage OF 544/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 550/12 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 550/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Betreff und der Tenor wie folgt lauten: "Mehrgenerationenwohnhaus in der Straße Im Brombeerfeld/Lange Meile Der Magistrat wird gebeten, in Kalbach, auf dem Grundstück Im Brombeerfeld/Lange Meile, auf welchem ursprünglich eine Seniorenwohnanlage gebaut werden sollte, siehe Vorlage B 191, durch einen geeigneten öffentlichen Bauträger, z. B. ABG, die Fläche erwerben zu lassen, ein Haus zu bauen und die Nutzung als Mehrgenerationenwohnanlage über geeignete rechtliche Rahmenbedingungen sicherzustellen. Das Konzept soll vor Umsetzungsbeginn dem Ortsbeirat 12 vorgestellt werden." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 3

Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8

29.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2024, OF 745/3 Betreff: Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Der Ortsbeirat möge beschließen Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der 90er Jahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen. Dies vorausgeschickt bittet der OBR den Magistrat dringend, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2023, V 762 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 728 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5916 2024 Die Vorlage OF 745/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: Linke

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