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Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Längsparken in der Fischerfeldstraße

Details im PARLIS OM_2813_2022
23.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Längsparken in der Fischerfeldstraße

Details im PARLIS ST_254_2023
13.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

Details im PARLIS OF_1333-1_2024
03.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

Details im PARLIS OM_5819_2024
07.07.2025

Stellungnahme des Magistrats

Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

Details im PARLIS ST_1098_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5819 entstanden aus Vorlage: OF 1333/1 vom 13.08.2024

Betreff: Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße
Vorgang: OM 2813/22 OBR 1; ST 254/23 Zweimalig und zuletzt mit Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung von Quer- in Längsparken ändern zu lassen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat an seine Zusage erinnert und gebeten, 1. die zugesagte Änderung der Parkordnung umgehend umsetzen zu lassen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die bereits zugesagte Änderung von Quer- auf Längsparken in der Fischerfeldstraße unverzüglich und noch in diesem Jahrhundert umzusetzen, anstatt die Umsetzung weiter hinauszuzögern; 2. Poller zur Gehwegsicherung installieren zu lassen. Der Magistrat wird daran erinnert, die bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zur Absicherung des Gehwegs durch Poller in diesem Bereich ebenfalls zeitnah durchzuführen zu lassen.

Begründung:

Bereits zweimal, zuletzt mit Beschluss der Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- in Längsparken zu ändern. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, zu erhöhen. Trotz der Zusage ist die Umsetzung bisher ausgeblieben, was zu wachsendem Unmut im Stadtteil führt. Zusätzlich hat der Ortsbeirat den Magistrat bereits aufgefordert, den Gehweg in diesem Bereich durch Poller absichern zu lassen, um ein unbefugtes Befahren und Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den öffentlichen Raum wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat erwartet eine zeitnahe Umsetzung beider Maßnahmen, um die Lebensqualität im Viertel nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2813
Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 254 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1098
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme