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Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 1
190 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren6 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

In der Anregung wird vorgeschlagen, die Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- auf Längsparken umzustellen und Poller zur Gehwegsicherung zu installieren. Diese Maßnahmen sind notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen, angesichts des bisherigen Verzugs bei der Umsetzung der zugesagten Änderungen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Fischerfeldstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.06.2026.

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Anregung

Zweimalig und zuletzt mit Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung von Quer- in Längsparken ändern zu lassen.

Dies vorangestellt, wird der Magistrat an seine Zusage erinnert und gebeten,

  1. die zugesagte Änderung der Parkordnung umgehend umsetzen zu lassen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, die bereits zugesagte Änderung von Quer- auf Längsparken in der Fischerfeldstraße unverzüglich und noch in diesem Jahrhundert umzusetzen, anstatt die Umsetzung weiter hinauszuzögern;
  2. Poller zur Gehwegsicherung installieren zu lassen. Der Magistrat wird daran erinnert, die bereits vom Ortsbeirat beschlossene Maßnahme zur Absicherung des Gehwegs durch Poller in diesem Bereich ebenfalls zeitnah durchzuführen zu lassen.

Begründung

Bereits zweimal, zuletzt mit Beschluss der Stellungnahme vom 23.01.2023, ST 254, hat der Magistrat zugesagt, die Parkordnung in der Fischerfeldstraße von Quer- in Längsparken zu ändern. Diese Maßnahme ist notwendig, um den Verkehrsfluss zu verbessern und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger, zu erhöhen. Trotz der Zusage ist die Umsetzung bisher ausgeblieben, was zu wachsendem Unmut im Stadtteil führt. Zusätzlich hat der Ortsbeirat den Magistrat bereits aufgefordert, den Gehweg in diesem Bereich durch Poller absichern zu lassen, um ein unbefugtes Befahren und Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und den öffentlichen Raum wieder seiner bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat erwartet eine zeitnahe Umsetzung beider Maßnahmen, um die Lebensqualität im Viertel nachhaltig zu verbessern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Juni 2022STST 1353Gehweg Fischerfeldstraße - Zweiter VersuchStellungnahme
  2. 16. September 2022OFOF 614/1Längsparken in der FischerfeldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 4. Oktober 2022OMOM 2813Längsparken in der FischerfeldstraßeDirektanregung
  4. 23. Januar 2023STST 254Längsparken in der FischerfeldstraßeStellungnahme
  5. 13. August 2024OFOF 1333/1Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der FischerfeldstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 3. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5819Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der Fischerfeldstraße
    Direktanregung
  7. 7. Juli 2025STST 1098Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der FischerfeldstraßeStellungnahme
  8. 23. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 190 WochenSTST 179Umsetzung der Parkordnung und Gehwegsicherung in der FischerfeldstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 1
Sitzung 35 · 21.01.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 18.02.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 37 · 18.03.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 38 · 29.04.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 39 · 27.05.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 24.06.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

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