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Thema

Wohnen

Vorlagen

OF (Anträge OBR) · OB 10

Abwärme von Rechenzentren

17.06.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 854/10 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der St 713 ist zu entnehmen, dass: "...Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt wird" Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebetn, 1. kann Abwärme von Frankfurter Rechenzentren auch im Ortsbezirk 10 genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden? 2. Wenn ja, ab wann, und wo im Ortsbezirk 10? 3. Zu 2.: wie und unter welchen Voraussetzungen dies im Ortsbezirk 10 möglich wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 713 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6046 2024 Die Vorlage OF 854/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme

17.06.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 856/10 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten folgende Punkte jeweils zu 1. bis zu 4. jeweils separat und eindeutig zu beantworten: 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja ab wann Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6047 2024 Die Vorlage OF 856/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 8

Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen

16.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 444/8 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A5 von heute 6 auf 10 Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf 8 Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der Autobahn A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) Im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 km reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A5 auf zehn Spuren nicht für den Vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Mrd. Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 m breiten Gehölzstreifens zwischen A5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5698 2024 Die Vorlage OF 444/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 9

Starkregenprävention für die Dreihäusergasse

14.06.2024 · Aktualisiert: 12.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2024, OF 784/9 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird. Zuletzt sorgte das angekündigte Unwetter am 2. Mai 2024 für Überflutungen im schon öfters betroffenen niedrig gelegenen Teil der Straße. Dabei sollte auch der Bereich südlich der Eisenbahnlinie bis hin zur Zehnmorgen/Kobbachstraße bei Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 24 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion den ersten Satz des Tenors durch den folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird und diese Maßnahmen dem Ortsbeirat vorzustellen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5713 2024 Die Vorlage OF 784/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 14

Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität

07.06.2024 · Aktualisiert: 05.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 5

Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen

07.06.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5608 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Rahmen des Neubaus der Martin-Buber-Schule auch die umliegende angrenzende Verkehrsinfrastruktur instand gesetzt und im nötigen Umfang ausgebaut werden kann. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, auch die Verkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass sie den kommenden Anforderungen auch gewachsen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 10

Starkregenereignis am 02.05.2024

04.06.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 830/10 vom 21.05.2024 Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (siehe bspw. § 8 Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt "Starkregenkonzept Frankfurter Berg" initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt wurden; 2. wenn nicht, ob die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen wären; 3. ob er die Möglichkeit sieht, von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 10

Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024

04.06.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 entstanden aus Vorlage: OF 833/10 vom 21.05.2024 Betreff: Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024 Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5549/24 OBR 10; OM 5550/24 OBR 10, OM 5551/24 OBR 10; OM 5552/24 OBR 10; OM 5555/24 OBR 10 OM 5559/24 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, alsbald idealerweise im SAALBAU Haus Ronneburg eine öffentliche Veranstaltung für die Eckenheimer und Preungesheimer Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Es herrscht große Verunsicherung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die unter den Starkregenfolgen vom 2. Mai 2024 leiden. Sie wünschen sich auch den Austausch mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5551 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5552 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5559 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Antrag vom 27.01.2025, OF 971/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 394

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 4

Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen

28.05.2024 · Aktualisiert: 10.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 1026/6 vom 11.05.2024 Betreff: Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen Der Magistrat wird gebeten, endlich anzufangen, die schon lange geplanten Schulgebäude sowie die Turnhalle auf dem Areal des Gymnasiums Römerhof zu bauen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, - was die Gründe dafür sind, dass es bisher am Gymnasium Römerhof baulich nicht weiter geht; - ob in Zukunft Vorkehrungen im zuständigen Dezernat getroffen werden, damit derlei unverständliche Verschiebungen von Baurealisierungen, an denen viele Schulen in der Stadt Frankfurt leiden, nicht mehr so drastisch und so gehäuft vorkommen. Begründung: Seit seiner Gründung im Schuljahr 2018/2019 sind die Schüler des Gymnasiums Römerhof in Containern untergebracht, welche nun allmählich in die Jahre kommen. Das Gymnasium wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Seit Jahren wartet die Schule nun auf den Bau von Schulgebäuden und einer Turnhalle. Im Winter werden die Kinder zum Sportunterricht in Sporthallen u. a. nach Nied oder Schwanheim gefahren. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Die Schule leidet mehr und mehr unter akutem Platzmangel. Es tut sich aber nichts und die Schulgemeinde wird nicht über zukünftige Pläne informiert. Der Bauplatz ist vorhanden, das Geld steht zur Verfügung, aber es geht nicht voran. Schulgemeinde und Eltern fragen sich, woran das liegt. Ist vielleicht zu wenig Personal im Dezernat vorhanden? Muss ggf. an den Strukturen im Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen etwas geändert werden, damit die Bauplanung und -realisierung in Zukunft effizienter ablaufen könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 6

(Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern

28.05.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5525 entstanden aus Vorlage: OF 1035/6 vom 26.05.2024 Betreff: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, sodass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft, denn die Immobilien befinden sich in der Regel in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massiv auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt beispielsweise zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-)Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis zwei Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insbesondere Sprinter), die Ausfahrten sowie Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße und in die Hinterhöfe sowie Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Vonseiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben, und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. folgende Fragen zu beantworten: a) Sind dem Magistrat die Unterkünfte und die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? b) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? c) Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? d) Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? e) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? f) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? g) An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? h) Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen konkret liegt für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? 2. dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insbesondere in der Schaumburger Straße - stattfinden (beispielsweise durch regelmäßige Bestreifung durch das Ordnungsamt, die Landespolizei etc.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1714

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 2

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim

27.05.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4

OF (Anträge OBR) · OB 6

Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern

26.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim

25.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 936/2 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sog. Bockenheimer "Diplomatenviertel" - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte, bzw. ggf. gemeinwohlorientierte Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für Urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z.B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 936/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Auf Wunsch der CDU und FDP wird über die Vorlage OF 936/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5493 2024 Die Vorlage OF 936/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut hinzugefügt wird: "und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt)". Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 10

Geschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße

21.05.2024 · Aktualisiert: 17.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 819/10 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße Vorgang: OM 2467/22 OBR 10; ST 2511/22 Die Renettenstraße befindet sich innerhalb einer 30er-Zone. Es häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese in beiden Fahrtrichtungen subjektiv deutlich schneller, als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotentialen für die Kinder und Anwohner*innen. Besonders auffälig abends bzw. nachts. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat letzmalig in der ST 2511, vom 24.10.2022 mit, dass "die Übertretungsquote der seit Mai 2022 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen zudem unauffällig wären". Leider genießen mittlerweile auch die sogenannten Enforcement Trailer einen gewissen Bekanntheits- bzw. Erkennungsgrad, welche evtl. auch eine niedrige Zahl an Unauffäligkeiten begünstigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie viele Kontrollen seit November 2022 durchgeführt wurden und welche Erkenntnisse daraus vorliegen. Aufgrund der vorgenannten Vermutung zu den Enforcement Trailern bittet der Ortsbeirat ferner darum, zeitnah eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o.ä.) durchzuführen. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2467 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2511 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5560 2024 Die Vorlage OF 819/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 7

Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen

14.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 402/7 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon 12 im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der 1. Klassen ab dem Schuljahr 2024/25 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40% der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z.B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/25 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls bittet der Ortsbeirat darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5506 2024 Die Vorlage OF 402/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Überbelegung der Schule am Hang

13.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 1

Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern

12.05.2024 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1255/1 Betreff: Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellplatzvergabe seitens der ABG Frankfurt an Bedürftige und finanziell schwächer Gestellte, welche aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt erleichtert bzw. subventioniert werden kann, insbesondere in den Wohnobjekten des westlichen Europaviertels wie "EuropaQuartett" und "BELVIVO" der ABG Frankfurt, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für über 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären dies mehr als 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz im öffentlichen Raum gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Ein Wohnungskonzern in städtischer Hand sollte auch bei der Stellplatzvergabe auf soziale Belange Rücksicht nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1255/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 2

Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte

12.05.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie mit der Situation umgegangen wird. Der Ortsbeirat bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Form von Matratzenlagern wird toleriert und nicht von der FES bzw. der Stadt entsorgt? 2. Wie wird gegen Müll und andere Hinterlassenschaften vorgegangen? 3. Besteht Kontakt zu den betroffenen Menschen und wie haben sich die Zahlen entwickelt? 4. Ist es in letzter Zeit zu Gewalt oder gefährlichen Situationen der Menschen untereinander gekommen? 5. Haben sich Anwohner oder Passanten an die Ordnungsbehörden gewandt, weil sie sich im Zusammenhang mit den betroffenen Menschen bedroht oder belästigt fühlen? 6. Gibt es ein Bestreben der Stadt, die Entwicklung einzudämmen und die Menschen zu überzeugen, Unterkünfte aufzusuchen? Begründung: Die Antragstellerin beobachtet als Anwohnerin eine Zunahme von betroffenen Menschen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Die Antragstellerin hat sich an das zuständige Amt gewandt und Auskunft dahingehend erhalten, dass bestimmte Stellen nach Absprache mit der FES nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt würden und das Kontakt zu den betroffenen Menschen bestünde. Zur Entwicklung der Obdachlosigkeit verfestigt sich bei der Antragstellerin aufgrund eigener Beobachtungen eine Zunahme von betroffenen Menschen. Schließlich sieht die Antragstellerin es als problematisch an, von den Anwohnern zu erwarten, dass sie die Lager tolerieren. Schließlich wäre für die Frage des Umgangs mit der Thematik wichtig zu wissen, ob und wie sich Anwohner diesbezüglich an die Stadt bzw. die zuständigen Stellen gewandt haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2024, OF 939/2 Antrag vom 13.06.2024, OF 940/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 913/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 5

Einsichtnahme in den Konsortialvertrag

10.05.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1151/5 Betreff: Einsichtnahme in den Konsortialvertrag Der Ortbeirat 5 fordert den Magistrat auf den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist an der Laufzeitverlängerung des Konsortialvertrags und Anpassung Aufgaben (Zielsetzung) des Konsortialausschusses (Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3) zu beteiligen. Hierzu hat der Magistrat dem Ortsbeirat 5 die M3 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Willensbildung ist den Mitgliedern des Ortsbeirates Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren. Nur so ist es den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 möglich die geplanten Änderungen des Vertrages nachzuvollziehen und sich hierzu eine Meinung zu bilden. Ohne Einsicht in den Konsortialvertrag wäre eine Beschlussfassung des Ortsbeirates 5 über die vorgelegten Änderungen nicht mit einer ordnungsgemäßen Amtsführung vereinbar. Trotz Bitte des Ortsvorstehers um Einsichtnahme, ist den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 die Einsichtnahme bisher verwehrt worden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5631 2024 1. Die Vorlage M 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: SPD, FDP

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