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Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim

Details im PARLIS OF_936-2_2024
27.05.2024

Anregung Ortsbeirat

Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim

Details im PARLIS OM_5493_2024
22.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Wohnimmobilien des Deutschen Fußball Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim

Details im PARLIS ST_1395_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024

Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung).

Begründung:

Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4