Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS OF_936-2_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS OM_5493_2024Stellungnahme des Magistrats
Wohnimmobilien des Deutschen Fußball Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS ST_1395_2024Antrag Ortsbeirat
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS OF_936-2_2024Anregung Ortsbeirat
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS OM_5493_2024Stellungnahme des Magistrats
Wohnimmobilien des Deutschen Fußball Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim
Details im PARLIS ST_1395_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung).