Starkregenereignis am 02.05.2024
Bisheriger Verlauf
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der GoetheUniversität Frankfurt
Details im PARLIS OM_1002_2021Stellungnahme des Magistrats
Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt
Details im PARLIS ST_242_2022Antrag Ortsbeirat
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
Details im PARLIS OF_895-10_2024Ortsbeirat Magistratsvorlage
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
Details im PARLIS OM_6208_2024Anregung Ortsbeirat
Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der GoetheUniversität Frankfurt
Details im PARLIS OM_1002_2021Stellungnahme des Magistrats
Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt
Details im PARLIS ST_242_2022Antrag Ortsbeirat
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
Details im PARLIS OF_895-10_2024Anregung Ortsbeirat
Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg
Details im PARLIS OM_6208_2024S A C H S T A N D :
Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (siehe bspw. § 8 Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt "Starkregenkonzept Frankfurter Berg" initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt wurden; 2. wenn nicht, ob die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen wären; 3. ob er die Möglichkeit sieht, von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10