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Starkregenereignis am 02.05.2024

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.11.2021

Anregung Ortsbeirat

Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der GoetheUniversität Frankfurt

Details im PARLIS OM_1002_2021
31.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Starkregenereignisse am Frankfurter Berg hier: Erkenntnisse des Projektseminars „Angewandte Physische Geographie“ der Goethe-Universität Frankfurt

Details im PARLIS ST_242_2022
21.05.2024

Antrag Ortsbeirat

Starkregenereignis am 02.05.2024

Details im PARLIS OF_830-10_2024
04.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Starkregenereignis am 02.05.2024

Details im PARLIS OM_5556_2024
09.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Starkregenereignis am 02.05.2024

Details im PARLIS ST_1639_2024
21.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg

Details im PARLIS OF_895-10_2024
03.12.2024

Anregung Ortsbeirat

Informationsveranstaltung „Starkregen-Vorsorgekonzept“ Frankfurter Berg

Details im PARLIS OM_6208_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 830/10 vom 21.05.2024

Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (siehe bspw. § 8 Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt "Starkregenkonzept Frankfurter Berg" initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt wurden; 2. wenn nicht, ob die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen wären; 3. ob er die Möglichkeit sieht, von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002
Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme