Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Prüfung zur Erleichterung der Stellplatzvergabe für bedürftige und finanziell schwächer gestellte Personen in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt. Ziel ist es, die Auslastung der Tiefgaragen zu verbessern und den Parkdruck im öffentlichen Raum zu reduzieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellplatzvergabe seitens der ABG Frankfurt an Bedürftige und finanziell schwächer Gestellte, welche aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt erleichtert bzw. subventioniert werden kann, insbesondere in den Wohnobjekten des westlichen Europaviertels wie "EuropaQuartett" und "BELVIVO" der ABG Frankfurt, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten.
Begründung
Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für über 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären dies mehr als 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz im öffentlichen Raum gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Ein Wohnungskonzern in städtischer Hand sollte auch bei der Stellplatzvergabe auf soziale Belange Rücksicht nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Mai 2024 brachte CDU im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.05.2024 im OBR 1 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)