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Einsichtnahme in den Konsortialvertrag

Lesezeit: 2 Minuten
Parteien: SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.05.2024, OF 1151/5

Betreff: Einsichtnahme in den Konsortialvertrag
Der Ortbeirat 5 fordert den Magistrat auf den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren.

Begründung:

Der Ortsbeirat 5 ist an der Laufzeitverlängerung des Konsortialvertrags und Anpassung Aufgaben (Zielsetzung) des Konsortialausschusses (Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3) zu beteiligen. Hierzu hat der Magistrat dem Ortsbeirat 5 die M3 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Willensbildung ist den Mitgliedern des Ortsbeirates Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren. Nur so ist es den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 möglich die geplanten Änderungen des Vertrages nachzuvollziehen und sich hierzu eine Meinung zu bilden. Ohne Einsicht in den Konsortialvertrag wäre eine Beschlussfassung des Ortsbeirates 5 über die vorgelegten Änderungen nicht mit einer ordnungsgemäßen Amtsführung vereinbar. Trotz Bitte des Ortsvorstehers um Einsichtnahme, ist den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 die Einsichtnahme bisher verwehrt worden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3 (nicht öffentlich)
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5631 2024 1. Die Vorlage M 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme