Wohnen
Vorlagen
Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681 entstanden aus Vorlage: OF 972/2 vom 26.06.2024 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung zu überwachen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizienz durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals gewährleistet werden. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten im Grüneburgweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.06.2024, OF 532/12 Betreff: Einrichtung öffentlicher Ladestationen für Elektrofahrzeuge auch auf dem Riedberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, welche Maßnahmen zur Einrichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Stadtteil Riedberg möglich sind. Insbesondere: - Welche Möglichkeiten der Realisierung gibt es in Zusammenarbeit mit Mainova AG? - Sind Ladesäulen im Rahmen der Planung der neuen Sportanlage, östlich der Altenhöferallee, berücksichtigt? - Welche Ansätze gibt es, einschlägige Investoren direkt anzusprechen und mit Standortsuche und Bedarfsermittlung zu unterstützen? Begründung: Im jungen Stadtteil Riedberg gibt es für ca. 6.000 Wohneinheiten auch nach mehreren Jahren der Diskussion immer noch keine öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies stellt ein erhebliches Defizit dar, insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ziel, die Elektromobilität auch in Frankfurt zu fördern. Der Bedarf wird von den Bügern immer wieder angesprochen und die Bürger sehen verständlicherweise die Stadt in der Pflicht, hier nun endlich Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5759 2024 Die Vorlage OF 532/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um folgenden Spiegelstrich ergänzt wird: "- Vorschläge des Ortsbeirates sind: a) Riedbergzentrum b) SC Riedberg c) zweite Sportanlage Altenhöferallee d) Campus Riedberg (in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8)" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFolgen der Einrichtung von Superblocks frühzeitig untersuchen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 729/3 Betreff: Folgen der Einrichtung von Superblocks frühzeitig untersuchen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, rechtzeitig vor der Einrichtung von "Superblocks" im Nordend folgende Fragestellungen zu untersuchen: 1. Welche Auswirkungen hat die Einrichtung von "Superblocks" auf die Immobilienpreise und die Mieten in dem angedachten Gebiet und welche Auswirkungen gibt es auf die soziale Durchmischung im Nordend? 2. Sind Auswirkungen auf die Verteilung der Gewerbebetriebe zu erwarten, also z.B. ein Zuwachs von Gastronomie zu Lasten des Einzelhandels? 3. Ist generell mit einer Abnahme von Gewerbeansiedlugen zu rechnen hin zu einem reinen Wohngebiet? 4. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Stadt geeignet, um negative Auswirkungen, die sich aus den Punkten 1-3 ergeben, zu verhindern oder zumindest abzumildern? Begründung: Die Einführung von "Superblocks" dürfte erhebliche Auswirkungen auf das Nordend insgesamt haben, nicht nur auf die Verteilung des Verkehrs. Ein Problem könnte sein, dass durch den Umbau die soziale Durchmischung des Viertels negativ beeinflusst wird. Da sich Frankfurt als soziale Stadt für alle definiert, sollte dies unbedingt vermieden werden. Ebenso dürfte sich durch die Umsetzung die Verteilung der Gewerbebetriebe nachteilig verändern. Um in der Lage zu sein, etwaige Maßnahmen zur Abmilderung zu ergreifen, ist es notwendig, dies schon in der Planung zu berücksichtigen! Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 729/3 wird auf Wunsch der GRÜNEN und der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 729/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, 1 Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenMieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 725/3 Betreff: Mieterhöhung der Franz-Anton-Gering-Stiftung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Warum in der Franz-Anton-Gering Stiftung die Mieten innerhalb von 13 Monaten, in 2 Stufen, um fast 100 Prozent erhöht wurden. Auch wenn der Gesetzgeber ein Schlupfloch für öffentlich geförderten Wohnungsbau in Bezug auf die gesetzliche Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze (maximal 20 Prozent innerhalb von 3 Jahren) offengelassen hat, so verstößt die Ausnutzung dieses Schlupfloches doch dem Stiftungszweck der Franz-Anton-Gering Stiftung und ist einer Stadt wie Frankfurt unwürdig. - Ob die Kosten für notwendige Sanierungen nicht über eine alternative Finanzierungsquelle gedeckt werden können. - Ob die Auswirkungen auf Mieter*innen, die keine Unterstützung erhalten, berücksichtigt wurden. Gibt es Maßnahmen um Mieter*innen, die sich diese Erhöhung nicht leisten können, zu unterstützen? - Ob die Auswirkungen auf den ortsüblichen Mietspiegel mit in Betracht gezogen wurden. Begründung: Nach Jahren vorbildlicher Arbeit, hat die Franz-Anton-Gering-Stiftung eine Mieterhöhung von fast 100 Prozent in 13 Monaten angekündigt, die erste Hälfte zum Januar 2024 auch schon eingezogen. Widersprüche, Beschwerden und auch Rückfragen blieben erfolglos. Bei den Bewohnerinnen handelt es sich um Seniorinnen, oft schwerbehindert, mit Pflegestufen bis zur Stufe 5. Über 20 Jahre Vorbild für "gemeinschaftliches Wohnen", und "bezahlbaren Wohnraum", und eine praktizierte Form "selbstbestimmten Wohnens", trotz immensen Pflege-Bedarfes, wird der Stiftungszweck und die Funktion der über 100 Jahre alten Stiftung in Frage gestellt. Diese Mieterhöhung kann von den Seniorinnen selbst nicht getragen werden. Die Mieterinnen, die Wohngeld erhalten, geben die Erhöhungen an die Stadt weiter, alle anderen werden "ohne Lösungsansätze" allein gelassen. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5723 2024 Die Vorlage OF 725/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: GRÜNE, Linke
Weiter lesenDringend benötigte Parkplätze auf der Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz erhalten - kein Miniwald an dieser Stelle !
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2024, OF 1054/6 Betreff: Dringend benötigte Parkplätze auf der Brachfläche am Paul-Kirchhof-Platz erhalten - kein Miniwald an dieser Stelle ! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den von der privaten Initiative "Transition Town Frankfurt e.V." auf einer als Parkplatz genutzten Brachfläche nahe des Sindlinger Paul-Kirchhof-Platzes geplanten Miniwald ("Tiny Forest") nur dann zu genehmigen, wenn entsprechende Ersatzflächen für die wegfallenden ca. 30 Kfz-Parkplätze geschaffen werden. Begründung: Die Ferdinand-Hofmann-Siedlung im Nordteil von Sindlingen ist geprägt durch großzügige Begrünung, Garten- und Parkanlagen. Ein Miniwald (sog."Tiny Forest") inmitten einer Siedlung mit großem Anteil an Grünflächen erscheint deshalb nicht erforderlich. Zudem würde die bereits jetzt schon bestehende Unterversorgung mit Kfz-Abstellflächen weiter eklatant verschärft und damit zu Frust und geringer Akzeptanz bei den Anwohnern der Siedlung des Bauvereins für Höchst und Umgebung führen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 38 Die SPD-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung der Vorlage OF 1054/6. Beschluss: 1. Der Antrag auf Zurückstellung wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1054/6 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD. GRÜNE und Linke (= Zurückstellung) zu 2. SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenAbwärme von Rechenzentren
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 854/10 Betreff: Abwärme von Rechenzentren Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der St 713 ist zu entnehmen, dass: "...Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt wird" Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebetn, 1. kann Abwärme von Frankfurter Rechenzentren auch im Ortsbezirk 10 genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden? 2. Wenn ja, ab wann, und wo im Ortsbezirk 10? 3. Zu 2.: wie und unter welchen Voraussetzungen dies im Ortsbezirk 10 möglich wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4041 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 713 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 854/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6046 2024 Die Vorlage OF 854/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenPerspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 856/10 Betreff: Perspektiven für den Ortsbezirk 10 zur Kommunalen Nah- und Fernwärme Vorgang: OM 4041/23 OBR 10; ST 713/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten folgende Punkte jeweils zu 1. bis zu 4. jeweils separat und eindeutig zu beantworten: 1. Für welche Gebiete im Ortsbezirk 10 wird aktuell geplant, diese an das Nah- oder Fernwärmenetz oder an Blockheizkraftwerke anzuschließen? 2. Bei welchen Gebieten ist dies im Ortbezirk 10 vor 2030 möglich? 3. Ist es möglich, und wenn ja, ab wann und wo, dezentrale Heizkraftwerke zu errichten, um die Versorgung welcher Gebiete im Ortsbezirk 10 zu sichern? 4. Ist es vorgesehen, und wenn ja ab wann Objekteigentümer im Ortsbezirk 10 mit an das städtische Nah- und Fernwärmenetz anzuschließen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 856/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6047 2024 Die Vorlage OF 856/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und FDP
Partei: CDU
Weiter lesenMachbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 444/8 Betreff: Machbarkeitsstudie zum Ausbau der A5: Kosten im Bereich Niederursel transparent machen und Varianten für einen aktiven Lärmschutz darstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Bericht gebeten, 1. wie und wann für die Nordweststadt und für Niederursel ein landschafts- und klimafunktionsgerechter aktiver Lärmschutz ohne einen Ausbau der A5 von heute 6 auf 10 Fahrstreifen bei a) einem Ausbau - wie bisher geplant - lediglich auf 8 Spuren und b) rein nach Lärmvorsorgekriterien realisiert werden kann und wer diesen finanzieren müsste. Die möglichen Varianten sollen dargestellt werden; 2. welche voraussichtlichen Kosten der Bund als Vorhabenträger im Falle eines zehnspurigen Ausbaus der Autobahn A 5 im Abschnitt zwischen Nordwestkreuz und Bad Homburger Kreuz für die folgenden, teils in der von der Autobahn GmbH beauftragten Machbarkeitsstudie vom 16.05.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen übernehmen müsste und welche von der Stadt Frankfurt, auch anteilig, zu finanzieren wären: a) Lärmschutz mit Einhausung oder Tunnelabschnitt der Autobahn im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest) im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; b) Lärmschutz ohne Einhausung oder Tunnelabschnitt im Bereich der Stadtentwicklungsmaßnahme 4 (Frankfurt-Nordwest), jeweils im Bestand und im Ausbaufall, gegliedert nach "Bauliche Anlagen direkt an der A5" und "Schallschutzzusatzkosten Wohnungsbau"; c) Bau einer Talbrücke über den Steinbach im Ausbaufall; d) Im Ausbaufall Zusatzmaßnahmen im Straßenbau zur Verstärkung der Schutzwirkung bei Verbreiterung der Autobahn im Bereich der Wasserschutzzone II des Pumpwerks Praunheim; e) Kompensationszahlungen und -maßnahmen an den Kleingartenverein Nordweststadt. Begründung: Seit Jahrzehnten werden die Anwohnerinnen und Anwohner der A5 in der Nordweststadt und in Niederursel vertröstet: Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes wie Lärmschutzwände will der Bund nur zahlen, wenn die Autobahn ausgebaut wird. Derzeit ist die A5 im fraglichen Abschnitt sechsspurig, wobei der Seitenstreifen zur Befahrung freigegeben ist. Ein Ausbau ist als Teilprojekt 7 im Bundesverkehrswegeplan enthalten und soll die prognostizierten Verkehrsstärken bewältigen. Die Staugefahr in diesem Bereich soll sich um 5,8 km reduzieren. Es liegt eine Trassenplanung von 2012 für einen achtstreifigen Querschnitt vor. Dabei soll die Autobahnfläche auf der Taunusseite verbreitert werden, auf der Frankfurter bildet der jetzige Seitenstreifen den Abschluss. Für mögliche Lärmschutzwände werden aktuell Erdwälle errichtet. Das Dilemma für die nordwestlichen Stadtteile: Würden hohe Schallschutzwände tatsächlich gebaut, behindern sie die für nächtliche Abkühlung in den Stadtteilen wichtigen Kaltluftströme, für die die Autobahn bisher kein Hindernis ist. Der Ortsbeirat will vom Magistrat daher wissen, welche alternativen Möglichkeiten im Fernstraßenausbau bestehen, ohne hohe konventionelle Lärmschutzwände einen besseren Lärmschutz zu erreichen, zum Beispiel durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge. In diesem Zusammenhang ist die kürzlich vom Bund offengelegte Voruntersuchung für einen sogar zehnspurigen Ausbau der A5 zwischen dem Frankfurter Kreuz und Friedberg zu sehen. Sie geht von einer technischen Machbarkeit und einem hohen Nutzen aufgrund der Engpässe im Autobahnnetz aus. Auch wenn das Land Hessen den Ausbau der A5 auf zehn Spuren nicht für den Vordringlichen Bedarf angemeldet hat, die Gelder für den Autobahnbau vom Bund bis 2028 deutlich um 3,6 Mrd. Euro gekürzt werden sollen und die Stadt Frankfurt aktuell einen zehnspurigen Ausbau nicht befürwortet, wirft die Studie für Frankfurt Fragen auf. Sie enthält einige Vorschläge und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Straßenbauprojekt, die den Ortsbezirk 8 direkt betreffen und hohe Kosten auslösen sowie Eingriffe in die Natur nötig machen. Die Nordweststadt ist insbesondere betroffen, da der in den langfristigen Planungen des Bundes vorgesehene Autobahnausbau möglicherweise zusammen mit der Errichtung eines hochverdichteten "Stadtteils der Quartiere" östlich und auch westlich der A5 realisiert wird. Nach Information des Ortsbeirates berücksichtigt das Stadtplanungsamt bei seinen Planungen für diesen neuen Stadtteil bereits einen zehnspurigen Autobahnausbau. Werden beide Projekte zusammen realisiert, droht der nahezu vollständige Verlust eines Naherholungsraumes und wichtiger landwirtschaftlicher Flächen. Lärmschutzmaßnahmen für die dann auch auf Frankfurter Seite verbreiterte Autobahn sowie ein dann in Aussicht gestelltes Brückenbauwerk zum Schutz des Steinbachtals wiegen den Verlust des Naturraumes mit seinen Klimafunktionen nicht auf. Auch die bei Einwohnern der Nordweststadt beliebte Kleingartenanlage wird durch das Verschwinden des 20 m breiten Gehölzstreifens zwischen A5 und Anlage sowie die prognostizierte Verschattung eines Teils der Gärten durch den Bau des Lärmschutzwalls beeinträchtigt. Durch den Bau des "Stadtteils der Quartiere" würde sie ebenfalls Flächen einbüßen und einen Ausgleich erhalten müssen. Die Kosten für die laut Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Maßnahmen und wer dieselben ggf. übernimmt, sind aus den genannten Gründen und vorsorglich transparent zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5698 2024 Die Vorlage OF 444/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStarkregenprävention für die Dreihäusergasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2024, OF 784/9 Betreff: Starkregenprävention für die Dreihäusergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird. Zuletzt sorgte das angekündigte Unwetter am 2. Mai 2024 für Überflutungen im schon öfters betroffenen niedrig gelegenen Teil der Straße. Dabei sollte auch der Bereich südlich der Eisenbahnlinie bis hin zur Zehnmorgen/Kobbachstraße bei Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 24 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion den ersten Satz des Tenors durch den folgenden Wortlaut: "Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Dreihäusergasse in Eschersheim vor den Folgen von Starkregenereignissen geschützt wird und diese Maßnahmen dem Ortsbeirat vorzustellen." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5713 2024 Die Vorlage OF 784/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEnergiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 199/14 Betreff: Energiewende beschleunigen mit intelligenter E-Mobilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Pilotprojekt zu initiieren und zu fördern, das aufzeigt, wie besonders am Stadtrand bei fehlender Ladeinfrastruktur der Umstieg von Verbrenner auf E-Autos ökologisch und ökonomisch darstellbar ist, wenn die seltenen Idealbedingungen, (Carport oder Garage unmittelbar am Haus und Laden über direkt angeschlossene PV-Anlage) nicht gegeben sind. Begründung: Elektromobilität ist der Schlüssel der Energiewende im Verkehr. E-Autos sind aber nicht automatisch klimaneutral, sondern erst, wenn sie zu 100% mit Strom aus erneuerbarer Energie geladen werden. Idealerweise geschieht das durch eine PV-Anlage oder durch Ladestationen aus denen Ökostrom bezogen werden kann. In Harheim gibt es keine öffentlichen Ladestationen und bei weitem nicht alle (potentiellen) Eigentümer eines E-Autos können eine eigene Wallbox an eine eigene PV-Anlage anschließen, weil das Fahrzeug nur auf einem Gemeinschaftsgaragenhof oder auf der Straße geparkt werden kann. So macht der Umstieg auf ein E-Auto weder ökonomisch noch ökologisch Sinn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 199/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5608 entstanden aus Vorlage: OF 1123/5 vom 14.05.2024 Betreff: Neubau Martin-Buber-Schule - Verkehrsinfrastruktur anpassen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit im Rahmen des Neubaus der Martin-Buber-Schule auch die umliegende angrenzende Verkehrsinfrastruktur instand gesetzt und im nötigen Umfang ausgebaut werden kann. Begründung: Der anstehende Neubau der Martin-Buber-Schule bietet die Gelegenheit, auch die Verkehrsinfrastruktur so auszubauen, dass sie den kommenden Anforderungen auch gewachsen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2104 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5558 entstanden aus Vorlage: OF 833/10 vom 21.05.2024 Betreff: Infoveranstaltung zu Starkregenfolgen vom 02.05.2024 Vorgang: OM 5548/24 OBR 10; OM 5549/24 OBR 10; OM 5550/24 OBR 10, OM 5551/24 OBR 10; OM 5552/24 OBR 10; OM 5555/24 OBR 10 OM 5559/24 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, alsbald idealerweise im SAALBAU Haus Ronneburg eine öffentliche Veranstaltung für die Eckenheimer und Preungesheimer Bürgerinnen und Bürger durchzuführen. Begründung: Es herrscht große Verunsicherung bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die unter den Starkregenfolgen vom 2. Mai 2024 leiden. Sie wünschen sich auch den Austausch mit Vertretern der Stadt Frankfurt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5548 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5549 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5550 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5551 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5552 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5555 Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5559 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1630 Antrag vom 27.01.2025, OF 971/10 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 394
Starkregenereignis am 02.05.2024
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5556 entstanden aus Vorlage: OF 830/10 vom 21.05.2024 Betreff: Starkregenereignis am 02.05.2024 Vorgang: OM 1002/21 OBR 10; ST 242/22 Es steht außer Frage, dass insbesondere auch zum Schutz vor Schäden bei Starkregen-ereignissen unterschiedlichste Vorsorgepflichten bei Hauseigentümern bzw. Vermietern bestehen (siehe bspw. § 8 Satzung über die Entwässerung der Stadt Frankfurt am Main). Selbst Mieter unterliegen gewissen Pflichten. Der Magistrat gibt aber zu verstehen, dass er auch eigenen Handlungsbedarf erkennt. So wurde das Pilotprojekt "Starkregenkonzept Frankfurter Berg" initiiert. Es wurde ferner mitgeteilt, dass "zwei betrachtete Maßnahmen Eingriffe in den Straßenraum beinhalten und sich bei einem erkennbaren Mehrwert vergleichsweise einfach umsetzen ließen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Bordsteinabsenkung im Parkbereich und die Ergänzung von Sinkkästen im Holunderweg umgesetzt wurden; 2. wenn nicht, ob die erneuten Starkregenfolgen bzw. -schäden erwartbar geringer ausgefallen wären; 3. ob er die Möglichkeit sieht, von Gebührenbescheiden für Feuerwehreinsätze abzusehen, sofern keine Pflichtverletzungen der Betroffen vorliegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 242 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1639 Antrag vom 21.10.2024, OF 895/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6208 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5504 entstanden aus Vorlage: OF 411/4 vom 07.05.2024 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei dem o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. Begründung: In einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2024 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Stattdessen vermarktet Ballwanz Immobilien GmbH & Co. KG 39 Wohnungen des sogenannten Berger Quartiers zu Preisen zwischen 600.000 Euro bis 2.050.000 Euro für 58 Quadratmeter bis 171 Quadratmeter Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04.2024 und 07.05.2024 eingesehen). Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 Prozent des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag geschlossen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1421
Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 1026/6 vom 11.05.2024 Betreff: Gymnasium Römerhof: Endlich Schulgebäude und Turnhalle bauen Der Magistrat wird gebeten, endlich anzufangen, die schon lange geplanten Schulgebäude sowie die Turnhalle auf dem Areal des Gymnasiums Römerhof zu bauen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, mitzuteilen, - was die Gründe dafür sind, dass es bisher am Gymnasium Römerhof baulich nicht weiter geht; - ob in Zukunft Vorkehrungen im zuständigen Dezernat getroffen werden, damit derlei unverständliche Verschiebungen von Baurealisierungen, an denen viele Schulen in der Stadt Frankfurt leiden, nicht mehr so drastisch und so gehäuft vorkommen. Begründung: Seit seiner Gründung im Schuljahr 2018/2019 sind die Schüler des Gymnasiums Römerhof in Containern untergebracht, welche nun allmählich in die Jahre kommen. Das Gymnasium wird von vielen Kindern aus dem Frankfurter Westen besucht, insbesondere aus den angrenzenden Stadtteilen Nied und Griesheim. Seit Jahren wartet die Schule nun auf den Bau von Schulgebäuden und einer Turnhalle. Im Winter werden die Kinder zum Sportunterricht in Sporthallen u. a. nach Nied oder Schwanheim gefahren. Durch die lange Anfahrts- und Abfahrtszeit bleibt teilweise kaum Zeit für den Sport. Die Schule leidet mehr und mehr unter akutem Platzmangel. Es tut sich aber nichts und die Schulgemeinde wird nicht über zukünftige Pläne informiert. Der Bauplatz ist vorhanden, das Geld steht zur Verfügung, aber es geht nicht voran. Schulgemeinde und Eltern fragen sich, woran das liegt. Ist vielleicht zu wenig Personal im Dezernat vorhanden? Muss ggf. an den Strukturen im Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen etwas geändert werden, damit die Bauplanung und -realisierung in Zukunft effizienter ablaufen könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 351 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 6 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
(Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5525 entstanden aus Vorlage: OF 1035/6 vom 26.05.2024 Betreff: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, sodass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft, denn die Immobilien befinden sich in der Regel in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massiv auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt beispielsweise zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-)Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis zwei Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insbesondere Sprinter), die Ausfahrten sowie Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße und in die Hinterhöfe sowie Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Vonseiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben, und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diese Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. folgende Fragen zu beantworten: a) Sind dem Magistrat die Unterkünfte und die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? b) Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? c) Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? d) Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? e) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? f) Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? g) An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? h) Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen konkret liegt für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? 2. dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insbesondere in der Schaumburger Straße - stattfinden (beispielsweise durch regelmäßige Bestreifung durch das Ordnungsamt, die Landespolizei etc.). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1714
Wohnimmobilien des Deutschen FußballBundes e. V. (DFB) in Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5493 entstanden aus Vorlage: OF 936/2 vom 25.05.2024 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes e. V. (DFB) in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem DFB in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er-Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sogenannten Bockenheimer Diplomatenviertel - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte bzw. ggf. gemeinwohlorientierte und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt) Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer Diplomatenviertels durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z. B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel, schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1395 Aktenzeichen: 64-4
Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2024, OF 1035/6 Betreff: Frankfurter Westen: (Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern In den westlichen Stadtteilen Frankfurts ist seit Jahren eine besorgniserregende Entwicklung rund um die Unterbringung von Arbeitern und Monteuren zu beobachten: Häufig werden ehemals gewerblich genutzte Immobilien von Immobiliengesellschaften erworben, die dann nach dem Erwerb zu Unterkünften für Arbeiter und Monteure "umgewidmet" werden. Dabei ist in einigen Fällen fraglich, inwieweit Anträge auf eine Umwidmung der gewerblichen Flächen in Wohnraum gestellt und genehmigt wurden bzw. ob dieser Wohnraum dann zur Kurzzeitvermietung genutzt werden darf. Die Wohnsituation ist für die Menschen, die in den Unterkünften für bestimmte Zeiträume leben, oft nicht angemessen - die Immobilien werden vernachlässigt und häufig sind die Unterkünfte dicht belegt, so dass die Menschen keinen angemessenen Raum zum Leben haben. Diese Situation ist unwürdig für die Menschen in den Unterkünften und führt zudem zu massiven Problemen mit den Menschen in der Nachbarschaft. Denn die Immobilien befinden sich i.d.R. in bewohnten Stadtteilen und die Probleme in und um die Unterkünfte wirken sich entsprechend massive auf die Menschen, die in der Nachbarschaft leben, aus. Es kommt bspw. zu Ruhestörungen und wilden (Sperr-) Müllbergablagerungen. Exemplarisch und aus aktuellem Anlass ist hier eine Unterkunft zu nennen, die in der Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") entstanden ist. Die Menschen, die in den umliegenden Wohnhäusern leben, beklagen sich über massive Ruhestörungen in der Nacht (oft bis 2 Uhr oder länger), Müll auf der Straße und im Halteverbot abgestellte Fahrzeuge (insb. Sprinter), die Ausfahrten, Geh- und Rettungswege blockieren. Es wird berichtet, dass volle Müllbeutel, Eier und Glasflaschen aus den Fenstern des Hauses mitten auf die Straße, in die Hinterhöfe und Eier teilweise gegen Autos geworfen werden. Von Seiten der Ämter wird lediglich darauf verwiesen, dass man "bei den Belästigungen sofort das Ordnungsamt anrufen und wenn möglich sogar das Telefon so halten [solle], dass die Mitarbeiter durch das Telefon die Störung hören können". Konsequenzen gab es bisher keine. Die Menschen in der Nachbarschaft sind verzweifelt und fühlen sich im Stich gelassen. Ebenso im Stich gelassen werden die Menschen, die in den Unterkünften leben. Und letzten Endes wird damit auch dringend benötigter Wohnraum dem Wohnungsmarkt entzogen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: - Sind dem Magistrat die Unterkünfte und in die Situation rund um die Unterkünfte bekannt? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Umwidmung von gewerblich genutzten Immobilien und Wohnraum in Wohnraum für Arbeiter und Monteure (also zur Kurzzeitvermietung) erfolgen kann? - Was unternimmt der Magistrat, damit für die Arbeiter und Monteure menschenwürdige Unterkünfte entstehen? - Wie werden die erforderlichen Standards gegenüber den Eigentümern bzw. Vermietern überwacht? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen die Kontrollen der (genehmigten) Nutzungen und wer ist hierfür konkret zuständig? - Wie und in welchem Rhythmus erfolgen Kontrollen durch das Gesundheitsamt und im Hinblick auf den Brandschutz? - An welche konkreten Ansprechpartner (Ämter, Stellen) können sich die Menschen in der Nachbarschaft wenden, bei Unregelmäßigkeiten und Beeinträchtigungen wenden? - Welche Nutzungsgenehmigung und für wie viele Personen liegt konkret für die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") vor? Zudem wird der Magistrat gebeten dafür Sorge zu tragen, dass in regelmäßigen Abständen Kontrollen im Hinblick auf die geschilderten Probleme (Lärm, Müll, Fahrzeuge im Halteverbot) rund um die Unterkünfte - aktuell insb. in der Schaumburger Straße - kontrolliert wird (Bspw. durch regelmäßige Bestreifung mit dem Ordnungsamt, der Landespolizei etc.). Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5525 2024 Die Vorlage OF 1035/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWohnimmobilien des Deutschen FußballBundes (DFB) in Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2024, OF 936/2 Betreff: Wohnimmobilien des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Bockenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. baldmöglichst mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Austausch zu treten und ihn an seine Verantwortung für das Gemeinwohl zu erinnern; 2. ggf. auch über die Landesregierung darauf hinzuwirken, dass der DFB seine in den 50er Jahren erworbenen Wohnimmobilien im sog. Bockenheimer "Diplomatenviertel" - anders als angekündigt - nicht zu Höchstpreisen auf dem Markt anbietet, sondern sich möglichst um eine nicht ausschließlich renditeorientierte, bzw. ggf. gemeinwohlorientierte Nachfolge bemüht; 3. ansonsten darauf hinzuwirken, dass die zum Verkauf stehenden Wohnimmobilien zunächst in praktikabler Form den Mietern und Mieterinnen zum Kauf angeboten werden; 4. somit auch darauf hinzuwirken, dass die Mehrgenerationen-Nachbarschaft (28 Wohneinheiten) durch den Verkauf und mögliche extreme Mieterhöhungen nicht gefährdet wird; 5. darauf hinzuwirken, dass die Sichtbarkeit und das Gedenken an die jüdische Geschichte des Bockenheimer "Diplomatenviertels" durch den Verkauf nicht gefährdet wird; 6. eine höhere Verdichtung des zum Verkauf stehenden Areals zwischen Hans-Sachs-Straße, Bernusstraße und Zeppelinallee durch Abriss und Neubauten zu verhindern und 7. nicht zuzulassen, dass die für Urbanes Grün, Klimafolgenanpassung und Artenschutz außergewöhnlich hohe Qualität des gesamten Areals zerstört wird (Verhinderung z.B. durch Anwendung der Freiraumsatzung). Begründung: Der DFB will seine Immobilien im Stadtgebiet, darunter das Areal im Diplomatenviertel schnellstmöglich verkaufen und hat die Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungen kurzfristig vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Gefahr besteht, dass bei einem kurzfristigen Verkauf spekulative Anbieter zur Gefahr für die derzeitigen Bewohnerinnen und Bewohner (Familien) werden. Zudem besteht die Gefahr, dass das Quartier weiter verdichtet wird, seinen Charakter, seine Bedeutung für die jüdische Geschichte Bockenheims und seine Qualitäten verliert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 41 Die Vorlage OF 936/2 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Auf Wunsch der CDU und FDP wird über die Vorlage OF 936/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5493 2024 Die Vorlage OF 936/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor an das Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut hinzugefügt wird: "und kommunalnahe (z. B. ABG Frankfurt Holding GmbH, GIMA Frankfurt)". Abstimmung: Ziffern 1. bis 5.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 819/10 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen in der Renettenstraße Vorgang: OM 2467/22 OBR 10; ST 2511/22 Die Renettenstraße befindet sich innerhalb einer 30er-Zone. Es häufen sich die Wahrnehmungen von Fahrzeugen, die diese in beiden Fahrtrichtungen subjektiv deutlich schneller, als mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit durchfahren. Besorgte Anwohner traten an den Ortsbeirat heran. Diese berichten von einer wahrgenommenen Zunahme an deutlich überhöhten Geschwindigkeiten und den damit verbundenen Gefährdungspotentialen für die Kinder und Anwohner*innen. Besonders auffälig abends bzw. nachts. Der Magistrat teilte dem Ortsbeirat letzmalig in der ST 2511, vom 24.10.2022 mit, dass "die Übertretungsquote der seit Mai 2022 vorgenommenen Geschwindigkeitskontrollen zudem unauffällig wären". Leider genießen mittlerweile auch die sogenannten Enforcement Trailer einen gewissen Bekanntheits- bzw. Erkennungsgrad, welche evtl. auch eine niedrige Zahl an Unauffäligkeiten begünstigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten wie viele Kontrollen seit November 2022 durchgeführt wurden und welche Erkenntnisse daraus vorliegen. Aufgrund der vorgenannten Vermutung zu den Enforcement Trailern bittet der Ortsbeirat ferner darum, zeitnah eine mehrwöchige, unauffällige Messung per Viacount (o.ä.) durchzuführen. Der Ortsbeirat 10 bittet über die erhobenen Messergebnisse entsprechend informiert zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2467 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2511 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5560 2024 Die Vorlage OF 819/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRaumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2024, OF 402/7 Betreff: Raumkapazitäten der Ebelfeldschule optimal nutzen Vertreter:innen der Ebelfeldschule berichteten in der letzten Ortsbeiratssitzung über die extrem angespannte Raumsituation der Schule, welche sich im kommenden Schuljahr nochmals verschlechtern wird. Von 420 Schüler*innen benötigen 82 eine sonderpädagogische Förderung, davon 12 im Bereich der inklusiven Beschulung. Diese werden von vier Förderlehrkräften und 16 Teilhabeassistenzen betreut. Ihnen steht jedoch nur Förderklassenraum zur Verfügung. Um dem Förderbedarf gerecht zu werden, werden zusätzliche Räume benötigt. Ohnehin fehlen der Schule aufgrund der Fünfzügigkeit der 1. Klassen ab dem Schuljahr 2024/25 zwei zusätzliche Klassenräume und nur 40% der Schulkinder haben einen Hortplatz. Laut den Vertreter*innen der Ebelfeldschule wäre eine Option die akute Not der Schule zu lindern, die ungenutzten Räume im Erdgeschoss des Nebengebäudes zu reaktivieren, um sie z.B. für inklusive Beschulung nutzen zu können. In den oberen Stockwerken befindet sich die Dienstwohnung des Hausmeisters. Das Stadtschulamt und das ABI (Amt für Bau und Immobilien) kommen allerdings zu unterschiedlichen Einschätzungen bzgl. der Machbarkeit, so die Darstellung. Diese kurzfristige Lösung kann jedoch nur eine erste Maßnahme sein für eine konkrete Verbesserung zu sorgen und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die gesamte Raumsituation nach wie vor nicht den Bedürfnissen der Lernenden und Lehrenden entspricht - selbst nach Ertüchtigung der Räume im Erdgeschoss. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die oben beschriebenen Räumlichkeiten zu sanieren und so zu ertüchtigen, dass sie als Unterrichtsräume zum Schuljahr 2024/25 zur Verfügung stehen. Beschlüsse für etwaig notwendige Ausnahmeregelungen (Nutzungsänderung von Wohnraum zu Schulzwecken) sind herbeizuführen. Andernfalls bittet der Ortsbeirat darzulegen, wie die Situation der Raumnot auf anderem Wege behoben werden soll. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5506 2024 Die Vorlage OF 402/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberbelegung der Schule am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 267/16 Betreff: Überbelegung der Schule am Hang Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie stellt sich der Zuwachs der Schülerzahl in der Grundschule Schule am Hang in den nächsten 10 Jahren dar, wenn man alle Nachverdichtungsmaßnahmen und das Neubaugebiet Leuchte mit einberechnet? 2. Wie kann der erwartete Zuwachs im Bereich-Enkheim personell und räumlich aufgefangen werden? 3. Wie und wo können auch weiterhin die üblichen Fachräume nachgewiesen werden? 4. Wie kann die Schule am Hang noch während der Umbauphase auf die steigenden Schülerzahlen vorbereitet werden, damit sie nicht von Beginn an zu klein gebaut ist? Begründung: Wie aus der Vorlage M91 des Jahres 2022 ersichtlich, ist in der BR Ost die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 um mehr als 20% gestiegen. Dies hat zur Folge, dass die ursprünglich 4-zügige Hangschule jetzt im ersten Jahrgang 6-zügig läuft und in den aktuellen Jahrgängen 2-4 5-zügig ist. Der Platz auf dem Ausweichgelände im Containerdorf der Schule am Ried ist schon jetzt zu klein. Der Informatikraum wurde bereits zu einem Klassenraum und im nächsten Schuljahr könnte das Lehrerzimmer umgewidmet werden, um einen weiteren 6-zügigen Jahrgang aufzunehmen. Mit dem Baugebiet Leuchte werden in wenigen Jahren bis zu 500 neue Wohnungen entstanden sein, in die unter anderem auch junge Familien mit weiteren Kindern einziehen werden. Diese werden der Schule am Hang zugeordnet. Bis dahin wird die Schule am Hang in die neu sanierten Gebäude zurückziehen können, aber selbst dort ist sie nicht auf solch große Jahrgänge ausgelegt: Sie wird momentan 5-zügig gebaut. Es steht zu befürchten, dass die geplanten Kunst-, Musik- und Informatikräume neuen Klassenzimmern weichen müssen, was zu Lasten der Bildungsqualität in diesen Fächern geht und nicht im Sinne der Planung ist. Der Magistrat sollte sich dringend mit dem Thema beschäftigen und genaue Prognosen einholen, um planen und klären zu können, wo und wie die Kinder Bergen-Enkheims in Zukunft beschult werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5567 2024 Die Vorlage OF 267/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 1255/1 Betreff: Stellplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Stellplatzvergabe seitens der ABG Frankfurt an Bedürftige und finanziell schwächer Gestellte, welche aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen auf einen PKW angewiesen sind, in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt erleichtert bzw. subventioniert werden kann, insbesondere in den Wohnobjekten des westlichen Europaviertels wie "EuropaQuartett" und "BELVIVO" der ABG Frankfurt, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den öffentlichen Raum vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für über 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären dies mehr als 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz im öffentlichen Raum gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Ein Wohnungskonzern in städtischer Hand sollte auch bei der Stellplatzvergabe auf soziale Belange Rücksicht nehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1255/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenObdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 913/2 Betreff: Obdachlosigkeit rund um die Bockenheimer Warte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umfassend Auskunft darüber zu erteilen, wie mit der Situation umgegangen wird. Der Ortsbeirat bittet um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Form von Matratzenlagern wird toleriert und nicht von der FES bzw. der Stadt entsorgt? 2. Wie wird gegen Müll und andere Hinterlassenschaften vorgegangen? 3. Besteht Kontakt zu den betroffenen Menschen und wie haben sich die Zahlen entwickelt? 4. Ist es in letzter Zeit zu Gewalt oder gefährlichen Situationen der Menschen untereinander gekommen? 5. Haben sich Anwohner oder Passanten an die Ordnungsbehörden gewandt, weil sie sich im Zusammenhang mit den betroffenen Menschen bedroht oder belästigt fühlen? 6. Gibt es ein Bestreben der Stadt, die Entwicklung einzudämmen und die Menschen zu überzeugen, Unterkünfte aufzusuchen? Begründung: Die Antragstellerin beobachtet als Anwohnerin eine Zunahme von betroffenen Menschen, die rund um die Bockenheimer Warte im Freien nächtigen. Die Antragstellerin hat sich an das zuständige Amt gewandt und Auskunft dahingehend erhalten, dass bestimmte Stellen nach Absprache mit der FES nicht gereinigt bzw. bestimmte Gegenstände nicht entsorgt würden und das Kontakt zu den betroffenen Menschen bestünde. Zur Entwicklung der Obdachlosigkeit verfestigt sich bei der Antragstellerin aufgrund eigener Beobachtungen eine Zunahme von betroffenen Menschen. Schließlich sieht die Antragstellerin es als problematisch an, von den Anwohnern zu erwarten, dass sie die Lager tolerieren. Schließlich wäre für die Frage des Umgangs mit der Thematik wichtig zu wissen, ob und wie sich Anwohner diesbezüglich an die Stadt bzw. die zuständigen Stellen gewandt haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2024, OF 939/2 Antrag vom 13.06.2024, OF 940/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 913/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 940/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 979 2024 1. Die Vorlage OF 913/2 wird durch die Ablehnung der Vorlage OF 939/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 939/2 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 940/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 5 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 3. Ziffern 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Ziffern 4., 5., 8. und 10.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 6.: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 9.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Partei: FDP
Weiter lesenEinsichtnahme in den Konsortialvertrag
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2024, OF 1151/5 Betreff: Einsichtnahme in den Konsortialvertrag Der Ortbeirat 5 fordert den Magistrat auf den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist an der Laufzeitverlängerung des Konsortialvertrags und Anpassung Aufgaben (Zielsetzung) des Konsortialausschusses (Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3) zu beteiligen. Hierzu hat der Magistrat dem Ortsbeirat 5 die M3 zur Beschlussfassung vorgelegt. Zur Willensbildung ist den Mitgliedern des Ortsbeirates Einsicht in den Konsortialvertrag vom 18./ 23. April 2001 zu gewähren. Nur so ist es den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 möglich die geplanten Änderungen des Vertrages nachzuvollziehen und sich hierzu eine Meinung zu bilden. Ohne Einsicht in den Konsortialvertrag wäre eine Beschlussfassung des Ortsbeirates 5 über die vorgelegten Änderungen nicht mit einer ordnungsgemäßen Amtsführung vereinbar. Trotz Bitte des Ortsvorstehers um Einsichtnahme, ist den Mitgliedern des Ortsbeirates 5 die Einsichtnahme bisher verwehrt worden. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.01.2024, M 3 (nicht öffentlich) Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5631 2024 1. Die Vorlage M 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1151/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
Weiter lesenRingelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 411/4 Betreff: Ringelstraße/Ecke Berger Straße: Willkommen im Berger Quartier - aber nicht alle willkommen? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, warum bei o. g. neuen Wohngebäudekomplex nun möglicherweise doch keine geförderten Wohnungen angeboten werden. In einem Artikel der FR vom 23.03.24 wird eine Referentin des Dezernats Planen und Wohnen zitiert, "dass eine Förderung dieses Projekts nicht den städtischen Förderrichtlinien entsprach und somit keine Förderung durch die Stadt Frankfurt am Main erfolgt". Anstatt dessen vermarktet Ballwanz Immobilien 39 Wohnungen des sogenannten "Berger Quartiers" zu Preisen zwischen 600.000,00 € - 2.050.000,00 € für 58 m2 - 171m2 Wohnfläche. Auf deren Website ist noch die Rede von weiteren 28 geförderten Wohnungen. (siehe: https://berger-quartier.de/ am 30.04. und 07.05.24 eingesehen) Vor Baubeginn war beabsichtigt, dass neben den geförderten Wohnungen (30 % des Wohnkomplexes) nicht preisgebundener Mietwohnungsbau errichtet werden soll. Wurde vorher kein Nutzungsvertrag vereinbart? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 4 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5504 2024 Die Vorlage OF 411/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Jahrhundertregenfälle“ werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.04.2024, OF 626/11 Betreff: "Jahrhundertregenfälle" werden zu mehrjährigen Ereignissen/zu viele Überschwemmungen der Stadtteile Vorgang: OA 258/12 OBR 11; B 89/13 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Warum kommt es immer noch zu starken Überschwemmungen in den Wohngebieten im Ortsbezirk11? Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt, Bereich Stadtentwässerung, einleiten um die Probleme der Überschwemmungen zu lösen? Warum hat nach dem diesjährigem ersten "Jahrhundertregenereignis" die Stadtentwässerung im Erlenbruch über mindestens zwei Tage Kanalreinigungs-arbeiten durchgeführt? Langt die Anzahl/Größe der Auffangbecken für solche Wassermassen nicht mehr aus oder fehlt es an Infrastruktur um solche Schäden zu vermeiden? Warum wurde die Bevölkerung nicht durch das "Cell-Broadcast" System auf den Mobiltelefonen gewarnt? Begründung: Die Stadtteile Seckbach, Fechenheim und Riederwald sind sehr vom Unwetter am 2. Mai 2024 betroffen gewesen. Besonders stark war erneut der Stadtteil Fechenheim-Nord betroffen. Das Wasser flutete dort den Supermarkt Kaufland und deren Warenlager, der Keller des Hessen-Center ist vollgelaufen, die Konrad-Hänisch-Schule musste von der Feuerwehr nachts ausgepumpt werden. Alle dort befindlichen Häuser haben durch das stehende hohe Wasser einen Wassereinbruch durch die Wände und/oder Böden gehabt. Es ist nichts mehr abgeflossen. Das "Jahrhundertregenfällewasser" stand zeitweise bis kniehoch auf den Straßen. Manche auf der Straße stehenden Autos sind vollgelaufen. Es entstanden massive Schäden. Einige Bürger haben erst gemerkt, dass deren Untergeschosse/Keller vollgelaufen sind, als Strom und Internet ausgefallen waren. Wer keine Kat-Warn App hatte, konnte sich nicht schützen. Es wäre gut gewesen, hier einen Cell-Broadcast zu machen. (von der Feuerwehr Frankfurt wurde Kat-Warn übrigens vor vielen Jahren abgeschafft, siehe auch OF140/2011 und B89/2013 dazu) Es ist jetzt wichtig, Maßnahmen zu finden und zu ergreifen, die über Dachbegrünungen und Rückschlagventilwartungen hinausgehen. Durch solche im Jahr mehrfach eintretetnede "Jahurhundertregenfälle"-Ereignisse entstehen sehr große Schäden für Bürger und Unternehmen und es entsteht der Eindruck unsere Stadtentwässerung ist auf dem Niveau vor 50 Jahre stehen geblieben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.09.2012, OA 258 Bericht des Magistrats vom 18.02.2013, B 89 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 948 2024 Die Vorlage OF 626/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "mehrjährigen" zu "jährlichen" geändert wird sowie das die folgenden zwei Fragen ergänzt werden: - Wie kann man die Überflutung des Kanalsystems im Ortsbezirk 11 verhindern? - Welche Maßnahmen wird die Stadt Frankfurt einleiten, um die Probleme mit Schlamm aus den Feldern zu vermeiden? Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5472 entstanden aus Vorlage: OF 1109/5 vom 06.04.2024 Betreff: Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie man dem zunehmenden Parkdruck im Lyoner Quartier entgegenwirken kann. Das Einrichten von Bewohnerparken soll an dieser Stelle ausdrücklich geprüft werden. Es könnte zur Verringerung des Parkdrucks führen. Begründung: Der Parkraum wird im Stadtteil immer weiter reduziert. Bewohnerinnen und Bewohner finden in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Durch die Einrichtung von Bewohnerparken könnte hier für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1876 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1876) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Haushalt 2024/20225 Wohnheim GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2024, OF 1248/1 Betreff: Haushalt 2024/20225 Wohnheim GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: im Haushalt 2024/23025 werden Mittel bereitgestellt: Die Stadt Frankfurt solle Wohnheimplätze für Personen bereitstellen, die sich die heutigen Mietpreise in Frankfurt nicht leisten können und Obdachlose, und auf preiswerte Zimmer angewiesen sind. Die dafür erforderlichen Mittel werden zur Verfügung gestellt. Es werden Mittel von ca. 100.000,00€ für die Beratung und Verteilung der Personen auf die Plätze bereitgestellt Begründung: Vielfach werden schon für 10 qm große Zimmer mit WC und Dusche auf dem Gang mehr als 500,- € Miete gefordert. In Frankfurt werden immer mehr sogenannte Boar-ding Houses geschaffen mit hohen Mieten, die dem Bedarf an günstigem Wohnraum nicht entsprechen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die der Stadt gehörende Wohnungsbaugesellschaft günstige Zimmer für Menschen anbietet, die sich die explodierenden Mieten nicht mehr leisten können. Durch Schaffung entsprechender Wohn-heimzimmer könnte auch die Unterbringung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen und Flüchtlinge in Massenunterkünften und teuren Hotels verringert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 95 2024 Die Vorlage OF 1248/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.04.2024, OF 617/11 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf B112/24 Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten. und NR908/24 Klimastadt Frankfurt: Gemeinsam für ein klimaneutrales und lebenswertes Frankfurt Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen wird die ABG und NHW aufgefordert, ihren Mietern umgehend 1. Mieterstromangebote durch lokale PV-Anlagen zu machen. Die Anzahl der PV-Anlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu er- höhen und diese Vorteile sind an die Mieter weiterzugeben. (7cent ist die normale Einspeisung PV - ABG nimmt dafür 20cent Mieterstromkos- ten) 2. Es sind nicht-öffentliche, objektbezogene E-Autoladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. - Es sind von ChargePointOperators (wie EnBW, Tesla oder Ionity etc.) für die PBG kostenfrei, 8 Schnellladeparkplätze auf dem P+R Borsigallee Freigelände einzurichten. Begründung: In der Antwort im Bericht B112 wird von der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft, die Option einer 80% prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG Holding gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig E-Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner und führt dazu, dass sich diese auch E-Autos anschaffen. Klimaneutralität 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn Alle mitmachen, besteht eine Chance die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne E-Autos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die stadteigene Parkhausbetriebsgesellschaft (PBG), hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am P+R Parkhaus am Autobahnende wenigstens nur 8 kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor. Eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurt. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument, einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung bei dem P+R Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der NRM entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG Holding kein ernsthaftes Interesse hat die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine PV-Anlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20cent vom Mieter, anstelle der 7cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzlich E-Autoladepunkte hat (abschließbare Steckdosen langen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100%) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG, ein Mieter könne sich melden. Man würde dann prüfen, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf eigene Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die eben beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die PV-Anlagenpreise um etwa 50% seit einem Jahr gefallen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 454 2024 1. Die Vorlage B 112 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 617/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.04.2024, OA 454 entstanden aus Vorlage: OF 617/11 vom 15.04.2024 Betreff: ABG und NHW zur Umsetzung klimafreundlicher Ziele bewegen Vorgang: B 112/24; NR 908/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Zwischenbescheid des Magistrats vom 28.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Um die Klimaziele 2035 für die Stadt Frankfurt zu erreichen, wird der Magistrat gebeten, mit der ABG FRANKFURT HOLDING und der Nassauischen Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ( NHW) Kontakt aufzunehmen, um für ihre Mieter umgehend a) Mieterstromangebote durch lokale Fotovoltaikanlagen zu machen. Die Anzahl der Fotovoltaikanlagen auf den Häusern der ABG und NHW sind drastisch zu erhöhen und die Vorteile an die Mieter weiterzugeben (sieben Cent ist die normale Vergütung für die Stromeinspeisung aus Fotovoltaikanlagen - die ABG verlangt derzeit 20 Cent von ihren Mietern); b) nicht öffentliche, objektbezogene Elektroauto-Ladepunkte an den Stellplätzen für die individuellen Mieter einzurichten. 2. Der Magistrat wird gebeten, auf Charge Point Operators (CPO) wie EnBW, Tesla oder Ionity etc. einzuwirken, damit diese für die Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) kostenfrei acht Schnellladeparkplätze auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten. Begründung: Im Bericht B 112 wird von der ABG berichtet, dass die Wohnungsbaugesellschaft die Option einer 80-prozentigen Förderung für Ladestationen versäumt habe, da diese bereits Ende 2022 ausgelaufen sei. Dies kann als ein grober wirtschaftlicher Fehler der Geschäftsleitung zum Schaden der ABG gewertet werden. Mietshäuser "müssen" zukünftig Ladepunkte haben, so werden diese attraktiver für die Bewohner, und das führt dazu, dass sich diese auch Elektroautos anschaffen. Klimaneutralität bis 2035 bedeutet dezentrale Energieversorgung auf allen Dächern. Nur wenn alle mitmachen besteht eine Chance, die Klimaziele für 2035 zu erreichen. Werden wir ohne die Ladepunkte und ohne Elektroautos die Klimaziele 2035 erreichen? Selbst die PBG hat es seit drei Jahren nicht geschafft, auf deren ungenutzten Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus am Autobahnende wenigstens acht kleine Schnellladeplätze "kostenfrei" bauen zu lassen. Die Angebote dazu lagen bereits vor - eine weitere für die Stadt Frankfurt nachteilige Entscheidung der ABG und eine erneute Entscheidung gegen die Klimaziele der Stadtregierung Frankfurts. Die Antworten der PBG in den Berichten des Magistrats zu den Anfragen wirken wie eine Farce. Betrachtet man die Antworten genauer, so sieht man, dass diese überhaupt nicht zum angesprochenen Thema passen. Der Eindruck entsteht, dass ein Praktikant die Beantwortung übernommen hat. Ein vermutlich vorgeschobenes Argument einer elektrischen Nichtverfügbarkeit der Leistung beim Park-and-ride-Parkhaus konnte bereits im Vorfeld durch eine Rückfrage bei der Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) entkräftet werden. Warum wird das Geschäftsfeld E-Mobilität von der PBG nicht richtig erschlossen? Der Eindruck, dass die ABG kein ernsthaftes Interesse hat, die regenerativen Energien zu fördern und die Klimaziele 2035 zu erfüllen, verhärtet sich immer mehr. Was ist Mieterstrom? Der Vermieter, hier die ABG, baut eine Fotovoltaikanlage auf sein Haus und die Mieter bekommen diesen Strom vergünstigt von der ABG verkauft. In der Regel bekommt der Vermieter 20 Cent vom Mieter, anstelle der sieben Cent für die Einspeisung ins Netz. Ein äußerst lukratives Geschäft. Der Vorteil ist, dass sich die Anlagenkosten bis zu dreimal so schnell und schon in wenigen Jahren amortisiert haben, die weiteren 20 Jahre sind dann quasi aufwandsfreie Reinerträge. Es geht sogar noch schneller, wenn man zusätzliche Ladepunkte hat (abschließbare Steckdosen reichen dabei schon aus). Auch die sehr hoch angesetzte Förderung für Wallboxen (fast 100 Prozent) wurde von der ABG bisher leider völlig "verschlafen". Das Angebot der ABG ist, dass ein Mieter sich melden könne und man dann prüfen würde, ob es dargestellt werden kann, am gemieteten Stellplatz auf Kosten des Mieters eine Ladeinfrastruktur herzustellen. Dies klingt, wenn man die Kundenorientierung der ABG kennt, wie ein Witz. Die ABG hat in Mieterumfragen im Quartier Fechenheim auf dem letzten Platz, sogar hinter der Vonovia, abgeschlossen. Es hätten die beschriebenen Angebote für Mieter der ABG längst fast kostenneutral und gewinnbringend umgesetzt werden können. Diese Angebote sollten nun wenigstens durch die letzte verbliebene Möglichkeit der Bundesregierung in einer Mieterstromlösung umgesetzt werden. Ganz besonders, weil die Fotovoltaikanlagenpreise seit einem Jahr um etwa 50 Prozent gefallen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2024, B 112 Antrag vom 19.03.2024, NR 908 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 24.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.05.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 28.05.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 454 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 454 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF (= Fristverlängerung um einen Monat); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4777, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024 § 5334, 30. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.11.2024
Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2024, OF 797/10 Betreff: Quartiersmanagement für den Frankfurter Berg Vorgang: OM 2700/22 OBR 10; ST 111/23 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann schnellstmöglich ein Quartiersmanagement für Frankfurter Berg eingerichtet werden kann. Begründung: Quartiersmanagement wird für Berkersheim und für den Frankfurer Berg seitens des Magistrates aus Kostengründen nicht genehmigt. Quelle: ST 111 vom 2023. Nach Rücksprache mit Quartiersmanagement Preungesheim sowie Eckenheim, ist eine Mehrfachbelastung im Jahr 2023, deutlich zu erkennen. Besonders viele Anwohner vom Frankfurter Berg suchen Hilfe oder besuchen Veranstaltungen die eigentlich vorwiegend an Anwohner Preungesheim oder Eckenheim, gerichtet sind. Nicht nur Angebote die an Frauen gerichtet sind besonders gefragt, sondern auch viele Familien brauchen Hilfe, da sie noch schwere Folgen der Corona Zeiten zu kämpfen haben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2700 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5378 2024 Die Vorlage OF 797/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD und fraktionslos
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEinrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1212/1 Betreff: Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten, a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht. Begründung: Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können. Fotos privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 931 2024 Die Vorlage OF 1212/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenParkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2024, OF 1226/1 Betreff: Parkplatzvergabe der ABG Frankfurt an Bedürftige erleichtern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die ABG Frankfurt zuzugehen, um die Parkplatzvergabe an Bedürftige und sozial schwächer Gestellte in den Tiefgaragen der ABG Frankfurt zu erleichtern, insbesondere in den Wohnobjekten der ABG Frankfurt in der westlichen Europa-Allee, in der westlichen Pariser Straße sowie im Maastrichter Ring, um eine bessere Auslastung der Tiefgaragen zu erreichen sowie den Parkdruck zu mindern. Begründung: Viele Menschen, welche in den Wohnungen der ABG Frankfurt leben, können sich keinen Stellplatz für 100,- Euro im Monat leisten. Im Jahr wären das 1.200,- Euro. Aus diesem Grund muss unverhältnismäßig lange nach einem freien Stellplatz gesucht werden, was nicht umweltfreundlich ist oder es wird notgedrungen in zweiter Reihe geparkt, was immer wieder zu Behinderungen führt, insbesondere bei Gegenverkehr oder gegenüber Radfahrenden. Leerstehende Parkplätze erzielen keine Miete. Durch eine bessere Auslastung der Tiefgarage könnte der Parkdruck im öffentlichen Raum reduziert werden und die ABG Frankfurt könnte immerhin etwas Miete erzielen, als wenn man verfügbare Parkflächen ungenutzt ließe. Für einen Wohnungskonzern in städtischer Hand gehört es sich, auf soziale Belange Rücksicht zu nehmen. Der soziale Wohnungsbau gehört zu den Gründungszielen der ABG Frankfurt. Gemäß Gesellschaftsvertrag ist der vorrangige Zweck der Gesellschaft eine sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung. Bei einer Stellplatzmiete von 100,- Euro im Monat kann von einer sozial verantwortbaren Versorgung der breiten Schichten der Bevölkerung nicht mehr die Rede sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1226/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenTiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 186/14 Betreff: Tiny Houses auf der Friedhofserweiterungsfläche ermöglichen Wir bitten den Magistrat auf der Harheimer Friedhofserweiterungsfläche, Flächen für genehmigungsfähige nicht-mobile Tiny Houses für eine dauerhafte Nutzung zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu erschließen. Begründung: Der Begriff "Tiny House" hat sich in den letzten Jahren zu einem Trend entwickelt, der die Idee des einfachen und nachhaltigen Wohnens widerspiegelt. Ein Tiny House ist ein 30-50qm kleines Wohnhaus, das in der Regel im Werk vorgefertigt und als komplettes Wohnmodul transportiert werden kann. Die Idee hinter Tiny Houses ist, den Wohnraum zu minimieren, den ökologischen Fußabdruck zu verringern und eine bewusstere und einfachere Lebensweise zu fördern. Diese Häuser bieten alles für das tägliche Leben - wie Küche, Badezimmer, Schlafbereich und Wohnbereich - viel Komfort bei geringer Wohnfläche. Da Wohnraum in Frankfurt nach wie vor knapp und die Nachfrage nach alternativen Wohnformen groß ist, bietet es sich an, Flächen, die für ihren ursprünglichen Zweck in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden, entsprechend umzuwidmen, um diesen Trend zu unterstützen. Harheim könnte hier einen ersten Pilotversuch in Frankfurt unternehmen und eine Vorreiterrolle für weitere solcher Gebiete einnehmen. Im Falle einer Umwidmung der Flurstücke, ist zu prüfen, ob die ursprünglichen Eigentümer in diesem Zuge finanziell an dem dadurch entstehenden Mehrwert, bspw. der Pacht beteiligt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Vor Abstimmung über den Antrag OF 186/14 ändert die antragstellende Fraktion den Antrag dahingehend ab, dass der letzte Satz der Begründung ersatzlos entfällt. Beschluss: Die Vorlage OF 186/14 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenBürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 1109/5 Betreff: Bürgerinnen und Bürger vom Parkdruck entlasten - Bewohnerparken im Lyoner Quartier einrichten Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, wie man dem zunehmenden Parkdruck im Lyoner Quartier entgegenwirken kann. Das Einrichten von Bewohnerparken soll an dieser Stelle ausdrücklich geprüft werden. Es könnte zur Verringerung des Parkdrucks führen. Begründung: Der Parkraum wird im Stadtteil immer weiter reduziert. Bewohnerinnen und Bewohner finden in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung keine ausreichenden Parkmöglichkeiten. Durch die Einrichtung von Bewohnerparken könnte hier für eine Verbesserung der Situation gesorgt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5472 2024 Die Vorlage OF 1109/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2024, OF 880/2 Betreff: Haushalt 2024/2025 WOHNHEIM GmbH soll wieder günstige Wohnheimplätze bereitstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: im Haushalt 2024/23025 werden Mittel bereitgestellt: 1. Die Stadt Frankfurt solle Wohnheimplätze für Personen bereitstellen, die sich die heutigen Mietpreise in Frankfurt nicht leisten können und Obdachlose, und auf preiswerte Zimmer angewiesen sind. 2. Die dafür erforderlichen Mittel werden zur Verfügung gestellt. 3. Es werden Mittel von ca. 100.000,00€ für die Beratung und Verteilung der Personen auf die Plätze bereitgestellt Begründung: Vielfach werden schon für 10 qm große Zimmer mit WC und Dusche auf dem Gang mehr als 500,- € Miete gefordert. In Frankfurt werden immer mehr sogenannte Boarding Houses geschaffen wie z.B. im ehemaligen Philosophicum oder im Hotel-und Apartment- Turm auf dem Gelände des ehemaligen AfE-Gebäudes mit hohen Mieten, die dem Bedarf an günstigem Wohnraum nicht entsprechen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die der Stadt gehörende Wohnungsbaugesellschaft günstige Zimmer für Menschen anbietet, die sich die explodierenden Mieten nicht mehr leisten können. Durch Schaffung entsprechender Wohnheimzimmer könnte auch die Unterbringung der von Obdachlosigkeit betroffenen Personen und Flüchtlinge in Massenunterkünften und teuren Hotels verringert werden. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Etatanregung EA 117 2024 Die Vorlage OF 880/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: Linke
Weiter lesenNied: Umbenennung der ehemaligen „Werner-Haustein-Straße“ in „Unter dem Kirchweg“
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 992/6 Betreff: Nied: Umbenennung der ehemaligen "Werner-Haustein-Straße" in "Unter dem Kirchweg" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die ehemalige "Werner-Haustein-Straße", die vor Jahren dem "Nieder Kirchweg" zugeschlagen wurde und heute ebenfalls "Nieder Kirchweg" heißt, umzubenennen in "Unter dem Kirchweg". Begründung: Die ehemalige Werner-Haustein-Straße ist eine Seitenstraße des Nieder Kirchwegs ohne reguläre Hausnummern und führt zu einigen Kleingärten am Main. Da die spätere Forschung dem Namensgeber Werner Haustein nachwies, dass er ein überzeugter Nazi gewesen ist, war er als Namensgeber einer Straße in der Stadt Frankfurt nicht mehr tragbar. Auf diesen Umstand hatte damals der Nieder Vereinsringvorsitzende Hauke Hummel den Ortsbeirat hingewiesen und auch schon den Flurnamen "Unter dem Kirchweg" als Namensalternative vorgeschlagen. Die Stadt hatte allerdings vor ca. 5 Jahren die betreffende Straße dem Nieder Kirchweg zugeschlagen, welche seitdem ebenfalls die Bezeichnung Nieder Kirchweg trägt. Diese Bezeichnung hat sich mit den Jahren als ungünstig erwiesen. Ohne Hausnummern ist es schwierig, mit der bloßen Bezeichnung "Nieder Kirchweg" beispielsweise auf Begebenheiten in dieser Straße hinzuweisen. So hat sich in Nied für diese Seitenstraße der Begriff "Ehemalige Werner-Haustein-Straße" durchgesetzt, was aufgrund des Verstoßes des ehemaligen Namensgebers gegen einschlägige Wertvorstellungen während der NS-Zeit nicht gut ist. Es ist ja gerade das Ziel, diesen Mann nicht durch eine Straßenbenennung zu ehren. Da diese Straße in alten Karten den jahrhundertealten Flurnamen "Unter dem Kirchweg" trägt, liegt es nahe, sie nach diesem Flurnamen zu benennen. Der Antragsteller hat hierzu den Nieder Vereinsringvorsitzenden Hauke Hummel und den Vorsitzenden des Nieder Heimat- und Geschichtsvereins (Hans Schmitz) kontaktiert, die eine Umbenennung der Seitenstraße in "Unter dem Kirchweg" einhellig begrüßen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Initiative OI 51 2024 Die Vorlage OF 992/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, SPD, GRÜNE und FDP in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33
Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 679/3 Betreff: Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasservorsung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden. Begründung: Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließend Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser von nebenan holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG einwirken, schnellst möglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist zu viel. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5317 2024 Die Vorlage OF 679/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenDringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5317 entstanden aus Vorlage: OF 679/3 vom 14.03.2024 Betreff: Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding Der Magistrat wird gebeten, dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasserversorgung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden. Begründung: Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließendes Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser vom Nachbarhaus holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG Holding einwirken, schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist ein Tag zu viel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 836 Aktenzeichen: 92-40
Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2024, OF 1057/5 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden kann, um zusätzliche Staus zu vermeiden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gem. § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle Bahnhof Louisa) oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zonen zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5341 2024 Die Vorlage OF 1057/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.03.2024, OF 966/6 Betreff: Haushalt 2024/2025 Höchst: Planungsmittel einstellen für die Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Aus diversen Stellungnahmen des Magistrats sowie einschlägiger Presseberichterstattung ist ersichtlich, dass nach Vollendung der Sanierungsarbeiten des Bolongaropalastes in Höchst das Kronberger Haus zum Zentrum der Höchster Vereine umgewidmet werden soll. Diese Maßnahme setzt umfassende Planungsarbeitern im Bereich des Ausbaus und der Innenarchitektur voraus. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, die Stadtversammlung wird gebeten, für die angestrebte Umwidmung des Kronberger Hauses zum Zentrum der Vereine Planungsmittel in Höhe von 100.000 € einzustellen, um nach Auszug der bisherigen Nutzerin einen reibungslosen Umbau zur Anschlussnutzung zu gewährleisten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 47 2024 Die Vorlage OF 966/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErmöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5279 entstanden aus Vorlage: OF 867/2 vom 25.02.2024 Betreff: Fragen an den Magistrat zum sogenannten Brexit haben sich erledigt Vorgang: OM 3587/18 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587 "Brexit-Konzept für den Frankfurter Wohnungsmarkt?", für erledigt anzusehen und keine Stellungnahme zu den Fragen der Anregung mehr abzugeben. Der Ortsbeirat 2 rügt den Magistrat, solche Vorlagen so lange vor sich herzuschieben. Begründung: Die Fragen des Ortsbeirates aus der letzten Amtsperiode zu einem möglichen Konzept des Magistrats für den Frankfurter Wohnungsmarkt im Zuge des sogenannten Brexit "dümpeln" seit 2018 auf der Tagesordnung des Ortsbeirats 2. Nach nunmehr 50 Sitzungen des Ortsbeirats (22 Sitzungen der alten Amtsperiode und 28 Sitzungen in der neuen Amtsperiode) rechnet der Ortsbeirat nicht mehr mit einer Antwort des Magistrats und hält diese zwischenzeitlich auch für entbehrlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2018, OM 3587 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 00-40
Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 177/14 Betreff: Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten Bürgerhaus Harheim Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die städtische Wohnungs- und Beteiligungsgesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) darauf aufmerksam zu machen, dass im Zuge der angekündigten Arbeiten alle bisher bestehenden Räume des Bürgerhauses erhalten bleiben müssen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit der Abtrennung der Clubräume 1 und 2 vom großen Saal. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben der ABG, den Bestand des Bürgerhauses durch die angekündigten Maßnahmen (Stellungnahme des Magistrats ST2162 vom 20.10.2023) zu sichern. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzungsmöglichkeiten nicht erheblich eingeschränkt werden. Daher ist es unabdingbar, dass die o.g. Räume auch weiterhin nutzbar sind, weil sie aufgrund ihrer Größe von zahlreichen Nutzern des Bürgerhauses (Vereine, Ortsbeirat, Pächter) für ihre Veranstaltungen benötigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 14 am 11.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5254 2024 Die Vorlage OF 177/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKeine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5227 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 18.02.2024 Betreff: Keine Verdrängung von Mietern in der Sulzbacher Straße 19 Der Magistrat wird gebeten, die Verdrängung der Mieterinnen und Mieter in der Sulzbacher Straße 19 mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Milieuschutzsatzung) zu verhindern. Begründung: In den Medien war zu entnehmen, dass das Wohnobjekt in der Sulzbacher Straße 19 aufgewertet und hierfür deutlich höhere Mieten durchgesetzt werden sollen. Besorgte Mieter wissen nicht, wie sie die höheren Mieten begleichen sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1002 Aktenzeichen: 64-1
Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 676/3 Betreff: Planungsstand für das Wohngebäude Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet um Auskunft über den Planungsstand für das Wohngebäude im Oeder Weg 74 - 78. Seit Jahren steht dieser Wohnkomplex wegen angeblich statischer Mängel leer. Maßnahmen zur Wiederherstllung von bezahlbarem Wohnraum sind nicht zu erkennen. Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und berichten, ob das Gebäude durch die Stadt, die KEG oder die ABG angekauft und hier bezahlbarer Wohnraum hergestellt werden kann. Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt lässt es nicht zu, Möglichkeiten zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums links liegen zu lassen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 919 2024 Die Vorlage OF 676/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
Weiter lesen