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Klimaschutz im Ortsbeirat 1

Vorlagentyp: OFGRÜNE
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, den Bebauungsplan Nr. 938 an der Wilhelm-Leuschner-Straße zu ändern, um den Klimaschutz zu fördern und negative Umweltauswirkungen zu minimieren. Es werden Maßnahmen vorgeschlagen, die eine nachhaltige Bauweise, soziale Wohnungsnutzung und den Schutz von Bäumen und Tieren berücksichtigen. Das erwartete Ergebnis ist eine umweltfreundliche und sozial ausgewogene Bebauung.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden:

  1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können.
  2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können.
  3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen.
  4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen.
  5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten.
  6. Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den
  7. Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden.
  8. Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden.
  9. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist.
  10. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist.
  11. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden.
  12. Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden.
  13. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen.
  14. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden.
  15. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist.
  16. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen.
  17. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen.

Begründung

hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße Vorgang: M 220/19; Beschl. d. StV.-V., § 5783 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Bebauungsplan 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43-45 soll wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden:

  1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden an Stelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach §13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können.
  2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können.
  3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen.
  4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der LKW-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen.
  5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung an Stelle der geplanten Büronutzung beinhalten.
  6. Über den Baulandbeschluss M220 hinaus (30% gefördertes Wohnen) sollen 50% für den sozialen Wohnungsbau (35 % für den 1. und 15% für den
  7. Förderweg), 15 % für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 % für freifinanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden.
  8. Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden.
  9. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkon-begrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Photovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist.
  10. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z.B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist.
  11. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Car-Sharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden.
  12. Die geplante PKW-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks auf Grund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchner Straße exzellent. An Stelle der geplanten PKW-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden.
  13. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen.
  14. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden.
  15. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist.
  16. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen.
  17. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2021Sie sind hier
    OFOF 175/1Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 26. Oktober 2021OMOM 895Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-StraßeDirektanregung
  3. 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 259Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 5 · 26.10.2021
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 895 2021 Die Vorlage OF 175/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDUFDPBFFDie Partei
zu Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneFDPLinkeVoltBFFDie Partei
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
CDUÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 3)
Zustimmung:
GrüneCDU1 FDPLinkeVoltBFF
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 FDPÖkoLinX-ARLDie Partei
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARLDie Partei
zu Ziffer 5)
Zustimmung:
Alle
zu Ziffer 6.1)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLBFF
zu Ziffer 6.2)
Enthaltung:
Die Partei
zu Ziffer 7)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPBFFDie Partei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 8)
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 9)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVolt
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLBFF
Enthaltung:
1 LinkeDie Partei
zu Ziffer 10)
Zustimmung:
GrüneSPD1 LinkeVoltDie Partei
Ablehnung:
CDUFDPÖkoLinX-ARLBFF
Enthaltung:
1 Linke
zu Ziffer 11)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF
Ablehnung:
Die Partei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 12)
Zustimmung:
GrüneCDUFDPLinkeVoltÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
1 SPD
Enthaltung:
1 SPDDie Partei
zu Ziffer 13)
Zustimmung:
GrüneCDUFDPLinkeVoltBFFDie Partei
Ablehnung:
1 SPD
Enthaltung:
1 SPDÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 14)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
Die Partei
zu Ziffer 15)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeVolt
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARLBFFDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, 1 FDP, LINKE., Volt und BFF gegen SPD (= Ablehnung); 1 FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 6.1: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) Ziffer 6.2: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI Ziffer 7.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 8.: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffer 9.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE. und Volt gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 10.: GRÜNE, SPD, 1 LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung); 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 12.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Die PARTEI (= Enthaltung) Ziffer 13.: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen 1 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffer 14.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung) Ziffer 15.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung)

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