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Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.12.2019

Vortrag des Magistrats

Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung

Details im PARLIS M_220_2019
11.10.2021

Antrag Ortsbeirat

Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

Details im PARLIS OF_175-1_2021
26.10.2021

Anregung Ortsbeirat

Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

Details im PARLIS OM_895_2021
04.02.2022

Stellungnahme des Magistrats

Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße

Details im PARLIS ST_259_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 895 entstanden aus Vorlage: OF 175/1 vom 11.10.2021

Betreff: Klimaschutz im Ortsbeirat 1 hier: Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 938 Wilhelm-Leuschner-Straße
Vorgang: M 220/19 Der Magistrat wird gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 938 Wilhem-Leuschner-Straße 43 bis 45 wie folgt abgeändert bzw. ergänzt werden soll: 1. Es soll das reguläre Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung gewählt werden anstelle des beabsichtigten beschleunigten Verfahrens nach § 13 (1) Nr.1 BauGB, um schädliche Umweltauswirkungen zuverlässig erkennen und vermeiden zu können. 2. Die geplante nachverdichtende Blockrandbebauung soll unterbrochen werden, um wirksam die Frischluftzufuhr ins Bahnhofsviertel gewährleisten zu können. 3. Die negativen Auswirkungen der ergänzenden Bebauung auf das historische Bestandsgebäude Villa Bonn sollen so gering wie möglich ausfallen. Die Neubebauung soll in Abstand und Höhe darauf Rücksicht nehmen. 4. Die geplante nachbarschützende Einhausung der Lkw-Andienung soll in Materialität und Beschaffenheit einen ausreichenden Lärmschutz, nachwachsende Materialien und eine Begrünung aufweisen. 5. Die Blockrandbebauung zur Wilhelm-Leuschner-Straße soll eine Wohnnutzung anstelle der geplanten Büronutzung beinhalten. 6.1 Über den Baulandbeschluss gemäß Vorlage M 220 hinaus (30 Prozent gefördertes Wohnen) sollen 50 Prozent für den sozialen Wohnungsbau (35 Prozent für den 1. und 15 Prozent für den 2. Förderweg), 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nach Konzeptverfahren, 5 Prozent für u. a. Studierende, Auszubildende, weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf sowie 10 Prozent für frei finanzierten Mietwohnungsbau der Wohnungen vorgesehen werden. 6.2 Es soll eine Kita für die geplanten Wohnungen und das nähere Umfeld im Bahnhofsviertel vorgesehen werden. 7. Abweichend von der Gestaltungssatzung Nr. 4 aus dem Jahr 1981 sollen Fassadenbegrünung, Balkonbegrünung, nachhaltige Materialien und Oberflächen sowie Fotovoltaikanlagen zur nachhaltigen Stromerzeugung auf Dach- und Fassadenflächen vorgesehen werden, wo immer das möglich ist. 8. Es sollen nachhaltige Baustoffe wie z. B. Holz- oder Hybridbauweise sowie recycelte Materialien zum Einsatz kommen, wo immer das möglich ist. 9. Gemäß der Stellplatzsatzung Frankfurt soll nur die absolut notwendige Mindestanzahl an Pkw-Stellplätzen für die Hotel- und Wohnutzung auf dem Grundstück geplant werden. Fahrradstellplätze sind in ausreichender Menge vorzusehen. In der Tiefgarage soll eine Carsharing-Station mit mehreren Fahrzeugen für Anwohnende vorgesehen werden, die auch von Anwohnenden der umliegenden Bebauung genutzt werden können. Ladestationen für Elektrofahrzeuge sollen in ausreichender Anzahl vorgesehen werden. 10. Die geplante Pkw-Vorfahrt des Hotels, die den stark befahrenen Radweg zweimal queren würde, soll entfallen. Dadurch wird eine Gefährdung der Radfahrenden vermieden. Zudem ist die ÖPNV-Anbindung des Grundstücks aufgrund der Nähe zum Hauptbahnhof und der Münchener Straße exzellent. Anstelle der geplanten Pkw-Vorfahrt sollen Stellplätze für Fahrräder, Taxi und ein Lieferfahrzeug vorgesehen werden. Nicht benötigte Flächen sollen entsiegelt und begrünt werden. 11. Die öffentliche Durchwegung des Grundstücks soll mittels Baulast gesichert werden und darf zeitlich nicht beschränkt werden, um allen Menschen den Zugang zum Main zu ermöglichen. 12. Für die Baumaßnahmen oder die Einrichtung der Baustelle dürfen keine Bäume gefällt werden. Eventuell kranke oder abgestorbene Bäume müssen auf dem Grundstück nachgepflanzt werden. 13. Der Anteil der versiegelten Fläche auf dem Grundstück soll nicht erhöht werden. Flächen sind zu entsiegeln, wo immer das möglich ist. 14. Auf dem Grundstück sind eine Regenwassernutzung zur Bewässerung der Bepflanzung sowie geeignete Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung vorzusehen. 15. Der Vorhabenträger hat geeignete Maßnahmen zum Schutz des dort brütenden Turmfalkenpärchens auf dem Hoteldach zu ergreifen und weitere Untersuchungen vor Beginn der Abbruch- und Baumaßnahmen zum Schutz der auf dem Grundstück lebenden Tiere anzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 259