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Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?

Vorlagentyp: OFGRÜNE
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Erweiterung des Industrieparks in Schwanheim zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Seveso-Richtlinie und den Schutz von Naturschutzgebieten sowie Naherholungsgebieten. Es wird erwartet, dass die Antworten auf die gestellten Fragen Klarheit über die Vereinbarkeit der geplanten Nutzung mit bestehenden Schutzvorschriften bringen.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu seiner Vorlage M 13 folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naturschutzgebiet Schwanheimer Dünen (schutzwürdige Nutzung) mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
  2. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naherholungsgebiet (schutzwürdige Nutzung) im unmittelbaren Umfeld mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
  3. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an vielbefahrene öffentliche Straßen (schutzwürdige Nutzung) in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
  4. Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an die geplante Trasse der Regionaltangente West (schutzwürdige Nutzung) mit wahrscheinlich einer öffentlichen Haltestelle in dem Bereich mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
  5. Wie beurteilt die Planungsgemeinschaft zur Regionaltangente West die Pläne zur Erweiterung des Industrieparks und zur Verlegung der in diesem Bereich geplanten Trasse der RTW?
  6. Wird ein ausführliches Artenschutzgutachten erstellt, in dem das Vorkommen von Tieren und Pflanzen in dem Gebiet vollständig erfasst wird?
  7. Wie sind die Planungen zu vereinbaren mit den Vorkommen von Kreuzkröte und Wechselkröte in der näheren Umgebung, wahrscheinlich sogar in dem betroffenen Gebiet selbst?
  8. Was genau ist mit den Denkmalschutzstandorten gemeint und wie sollen diese geschützt werden?
  9. Erinnert sich noch irgend jemand an das Versprechen aus den 1960iger Jahren, dass auf der Südseite des Mains keine Produktionsanlagen betrieben werden würden, sondern nur Verwaltung und Forschung?
  10. Wie soll im Falle der Umsetzung die Andienung mit LKW erfolgen, mit welcher Steigerung des LKW-Verkehrs ist zu rechnen?

Begründung

Die Seveso-Richtlinie schreibt europaweit vor, dass keine zusätzlichen Risiken durch ein Heranrücken von chemischer Industrie und öffentlichen Nutzungen, wo sich Menschen aufhalten, entstehen. Im Umfeld der Industrieparke im Frankfurter Westen war es bisher meist so, dass Wohngebiete oder Schulen nicht im Umfeld des Industrieparks gebaut werden durften, weil sonst die öffentlichen Nutzungen in den Gefahrenbereich hinein gewachsen wären. Hier haben wir jetzt den umgekehrten Fall, dass sich der Gefahrenbereich des Industrieparks in Richtung öffentlicher Nutzung ausweitet, und es stellt sich die Frage, wieso dies erlaubt sein sollte. Dies sollte ausdrücklich explizit für jede einzelne der in Frage kommenden öffentlichen Nutzungen geklärt werden. Zumindest in der näheren Umgebung gibt es ein Vorkommen von Kreuzkröten und Wechselkröten, beide Arten sind besonders streng geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz und im Anhang IV der FFH-Richtlinie, außerdem auf der Roten Liste des Landes Hessen. Der Industriepark bringt Geld und Arbeitsplätze in die Region, verlangt dieser aber auch einiges ab. Es stellt sich die Frage, ob das seit Jahrzehnten eingespielte Gleichgewicht zwischen Industrie und Nachbarschaft durch eine solch großflächige Erweiterung nicht empfindlich gestört werden würde.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2021MM 13Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst-Süd - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Februar 2021Sie sind hier
    OFOF 1504/6Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. Februar 2021VV 1953Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Anfrage
  4. 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1248Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 46 · 23.02.2021
TO I, TOP 42
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1953 2021 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 13 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1504/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUSPDLinkeBFFFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
zu 1 / b)
Enthaltung:
Grüne
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, SPD, LINKE., BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme) zu b) Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme

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