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Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat beabsichtigt, den Bebauungsplan Nr. 935 für den Industriepark Höchst Süd aufzustellen, um Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu sichern. Dies geschieht im Einklang mit dem Regionalplan Südhessen und soll die Entwicklungsmöglichkeiten im Gebiet fördern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. - 3. Mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst Süd wird das Ziel verfolgt, Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen planungsrechtlich zu sichern. Dieses Ziel ist aus dem Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) entwickelt und die Flächen sind im Rahmen der Umweltprüfung bei der Aufstellung des RegFNP bereits auf ihre grundsätzliche Eignung geprüft worden. Das Gebiet ist im von der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021 (§ 7283) beschlossenen Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151; einstimmige Zustimmung des Ortsbeirats 6 am 27.10.2020) als Zuwachsfläche benannt, für die zur Sicherung der Entwicklungsmöglichkeiten ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist somit aus den übergeordneten Planungen und den städtischen Rahmenplanungen abgeleitet und die Verantwortbarkeit nicht in Frage gestellt. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass zum Zeitpunkt vor der Fassung des Aufstellungsbeschlusses noch keine vertiefenden Planungen und Untersuchungen vorliegen und entsprechend die Beantwortung konkreter Fragestellungen noch nicht abschließend möglich ist. Die Einhaltung der Schutzziele der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen (Seveso-III-Richtlinie) wird in den jeweiligen Genehmigungsverfahren für die unter diese Richtlinie fallenden Vorhaben gewährleistet. Mit der Ausweisung eines Gewerbe- oder Industriegebiets werden allerdings nicht zugleich auch die immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen der Seveso-III-Richtlinie unterliegenden Betrieb geschaffen. Solche sogenannten Störfallbetriebe benötigen für den Betrieb ihrer Anlagen regelmäßig eine Genehmigung nach den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes bzw. der Störfallverordnung. Im Rahmen eines solchen Genehmigungsverfahrens sind anhand der konkreten Betriebsanlage alle Aspekte des Immissionsschutzes (Lärm, Licht, Luft) und auch die der Seveso-III-Richtlinie zwischen dem Anlagebetreiber und der zuständigen Immissionsschutz- und Überwachungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) zu klären. Aufgrund der zahlreichen in der Umgebung vorkommenden schutzwürdigen Nutzungen würde somit die Genehmigungsfähigkeit eines Störfallbetriebs im Plangebiet sehr hohen Hürden unterliegen. Ob diese Genehmigungsvoraussetzungen überwunden werden können, ist jedoch für die Aufstellung des Bebauungsplans nicht relevant, da die auszuweisenden Gewerbe- und Industrieflächen auch Nicht-Störfallbetrieben zur Verfügung stehen. Der Bebauungsplan wäre deshalb nicht funktionslos, da er von Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt werden kann. Ein Angebots-Bebauungsplan muss daher die Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie nicht abschließend beachten, sondern kann diese Anforderungen im Sinne des Leitsatzes der "planerischen Zurückhaltung" auf die nachgeordneten Genehmigungsebenen transferieren.

Zu 4. Die RTW Planungsgemeinschaft mbH hat in Vorbereitung auf das bevorstehende Planfeststellungsverfahren zur Regionaltangente West (RTW) umfangreiche Abstimmungen zur Haltestelle im genannten Bereich durchgeführt. In Abstimmung mit den zuständigen Dezernaten des Regierungspräsidiums Darmstadt, der Branddirektion und dem Bereich Umweltschutz der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG als Standortbetreiber des Industriepark Höchst wurde gutachterlich untersucht und bestätigt, dass die derzeit geplante Trassenführung einschließlich des Haltepunktes Industriepark Höchst Ost mit den Planungen des Industriepark Höchst und ebenso mit der Seveso-Richtlinie (Seveso III) verträglich ist.

Zu 5. Die RTW Planungsgemeinschaft mbH wurde noch nicht formell beteiligt. Dies wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange innerhalb des Bebauungsplanverfahrens erfolgen. Unabhängig davon steht die RTW Planungsgemeinschaft mbH in kontinuierlichem Austausch zu verschiedenen Themen mit der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG als Standortbetreiber des Industriepark Höchst. Sowohl die Trassenführung der RTW, als auch beispielsweise die Verkehrsführung vor dem Tor Ost des Industriepark Höchst wurden erst kürzlich abgestimmt und ausdrücklich als konfliktfrei eingestuft.

Zu 6. - 7. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens werden alle Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege untersucht und die entsprechenden erforderlichen Fachgutachten erstellt.

Zu 8. Es handelt sich um Hinweise aus dem Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010. Die etwas missverständliche Formulierung "Denkmalstandort" bezieht sich auf die bisher bekannten archäologischen Denkmäler am Rand des Geltungsbereichs des Aufstellungsbeschlusses, die Baudenkmalpflege ist nicht betroffen. Auf die gesetzliche Verpflichtung und Genehmigungspflicht nach Hessischem Denkmalschutzgesetz wird im Rahmen der Behördenbeteiligung hingewiesen werden.

Zu 9. Die grundlegende Struktur des Industriepark Höchst mit Produktionsanlagen nördlich und Verwaltungs- und Forschungseinrichtungen südlich des Mains spiegelt sich im regelmäßig fortgeschrieben Rahmenplan "Masterplan Städtebau" der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG wider, der ein wichtiger Baustein bei der Ansiedlung und Verteilung der Betriebe im Industriepark bildet. Eine grundlegende Abkehr von diesem Ordnungsprinzip ist nicht geplant.

Zu 10. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird ein Verkehrsgutachten erstellt werden, in dem die Verkehrserzeugung und die Verkehrsverteilung untersucht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Januar 2021MM 13Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst-Süd - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 8. Februar 2021OFOF 1504/6Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 23. Februar 2021VV 1953Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Anfrage
  4. 21. Juni 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1248Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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