Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Auswirkungen der Erweiterung des Industrieparks in Schwanheim auf umliegende Naturschutz- und Erholungsgebiete zu prüfen. Es wird gefordert, die Vereinbarkeit mit der Seveso-Richtlinie zu klären, um potenzielle Risiken für die öffentliche Sicherheit zu bewerten.
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Thema Wohnen verfolgenFragen an den Magistrat
- Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naturschutzgebiet Schwanheimer Dünen (schutzwürdige Nutzung) mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
- Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an das Naherholungsgebiet (schutzwürdige Nutzung) im unmittelbaren Umfeld mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
- Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an viel befahrene öffentliche Straßen (schutzwürdige Nutzung) in unmittelbarer Nachbarschaft mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
- Wie lässt sich das Heranrücken des Industrieparks an die geplante Trasse der Regionaltangente West (schutzwürdige Nutzung) mit wahrscheinlich einer öffentlichen Haltestelle in dem Bereich mit der Seveso-Richtlinie vereinbaren?
- Wie beurteilt die Planungsgemeinschaft zur Regionaltangente West die Pläne zur Erweiterung des Industrieparks und zur Verlegung der in diesem Bereich geplanten Trasse der RTW?
- Wird ein ausführliches Artenschutzgutachten erstellt, in dem das Vorkommen von Tieren und Pflanzen in dem Gebiet vollständig erfasst wird?
- Wie sind die Planungen zu vereinbaren mit den Vorkommen von Kreuzkröte und Wechselkröte in der näheren Umgebung, wahrscheinlich sogar in dem betroffenen Gebiet selbst?
- Was genau ist mit den Denkmalschutzstandorten gemeint, und wie sollen diese geschützt werden?
- Erinnert sich noch irgendjemand an das Versprechen aus den 1960er-Jahren, dass auf der Südseite des Mains keine Produktionsanlagen betrieben werden würden, sondern nur Verwaltung und Forschung?
- Wie soll im Falle der Umsetzung die Andienung mit Lkw erfolgen? Mit welcher Steigerung des Lkw-Verkehrs ist zu rechnen?
Kontext
Der Magistrat wird gebeten, zu seinem Vortrag M 13 folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Die Seveso-Richtlinie schreibt europaweit vor, dass keine zusätzlichen Risiken durch ein Heranrücken von chemischer Industrie und öffentlichen Nutzungen, wo sich Menschen aufhalten, entstehen. Im Umfeld der Industrieparks im Frankfurter Westen war es bisher meist so, dass Wohngebiete oder Schulen nicht im Umfeld des Industrieparks gebaut werden durften, weil sonst die öffentlichen Nutzungen in den Gefahrenbereich hineingewachsen wären. Hier haben wir jetzt den umgekehrten Fall, dass sich der Gefahrenbereich des Industrieparks in Richtung öffentlicher Nutzung ausweitet, und es stellt sich die Frage, wieso dies erlaubt sein sollte. Dies sollte ausdrücklich explizit für jede einzelne der in Frage kommenden öffentlichen Nutzungen geklärt werden. Zumindest in der näheren Umgebung gibt es ein Vorkommen von Kreuzkröten und Wechselkröten. Beide Arten sind besonders streng geschützt nach Bundesnaturschutzgesetz und im Anhang IV der FFH-Richtlinie, außerdem auf der Roten Liste des Landes Hessen. Der Industriepark bringt Geld und Arbeitsplätze in die Region, verlangt dieser aber auch einiges ab. Es stellt sich die Frage, ob das seit Jahrzehnten eingespielte Gleichgewicht zwischen Industrie und Nachbarschaft durch eine solch großflächige Erweiterung nicht empfindlich gestört werden würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021MM 13Bebauungsplan Nr. 935 - Industriepark Höchst-Süd - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. Februar 2021OFOF 1504/6Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021Sie sind hierVV 1953Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Anfrage
- 21. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1248Schwanheim: Ist es verantwortbar, den Industriepark in Richtung verschiedener öffentlicher Nutzungen zu vergrößern?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen