Beschlussfassung M 147
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, die Vorlage M 147 unter bestimmten Bedingungen anzunehmen, um die Bürger in den Prozess einzubeziehen und energetische Sanierungen zu erleichtern. Dies soll durch die Gewährleistung des Bestandsschutzes und die Anpassung der Gestaltungssatzung erreicht werden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der M 147 vom 17.09.2021 wird unter folgenden Bedingungen angenommen: - Die Gestaltungssatzung Freiraum und Klima trifft für Bauteile lediglich auf Neubauten sowie auf den von der Baumaßnahme betroffenen Bauteil zu. - Der Bestandsschutz von bereits bestehenden Bauteilen bleibt gewährleistet. Bei energetischer Ertüchtigung und Erhalt der Konstruktion sind die Baumaßnahmen von §6 der Satzung befreit. - Der Bestandschutz bleibt für Grundstücksfreiflächen bestehen. Hiervon ausgenommen sind die Punkte Schottergärten und Sichtschutzwände. Deren Beseitigung soll mit einer Frist von 9 Monaten verlangt werden. - Die Regeln für Baumpflanzungen nach dem Hessisches Nachbarrechtsgesetz finden Berücksichtigung. Mittelkronige Bäume sind daher in Reihenhaussiedlungen nicht zwingend. - Leichtbauten (z.B. Carports oder Garagen) sind von der Vorgabe einer Sedimentdecke bei der Dacheindeckung zu befreien. Eine Begrünung mit Rankpflanzen kann bei Neubauten verlangt werden.
Begründung
Die Maßnahmen der Freiraumsatzung sollten im Sinne der Verhältnismäßigkeit so begrenzt werden, dass die Bürger mitgenommen werden. Dadurch sollen insbesondere dringend benötigte energetische Sanierungen erleichtert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. November 2021 brachte FDP im Ortsbeirat 10 diesen Antrag ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.02.2022 im OBR 10 angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage OA 145) zu 2. CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme