Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf städtischen Liegenschaften in Fechenheim. Dies ist notwendig, da das Gelände seit Jahren brachliegt und angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt nicht länger ungenutzt bleiben sollte.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
der Magistrat wird gebeten, für eine Wohnbebauung für die Flurstücke 299/1 und 296/6 des Kleedreiecks zwischen Willmannstraße und Baumertstraße (etwa 1000qm) in Fechenheim eine Vorplanung zu erarbeiten.
Begründung
Das oben beschriebene Gelände im Herzen des Stadtteils Fechenheim an prominenter Stelle und im Besitz der Stadt Frankfurt liegt seit Jahren brach. Angesichts der Wohnraumknappheit in Frankfurt ist es nicht zielführend ein derartiges Gelände über einen großen Zeitraum nicht zu nutzen und auf eine Bebauung mit Wohnungen zu verzichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 162/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1308Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeDirektanregung
- 6. Mai 2022STST 1075Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 26. August 2023OFOF 493/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2023VV 737Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeAnfrage
- 8. November 2023OFOF 527/11Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023VV 791Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Anfrage
- 15. Januar 2024STST 97Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 468Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme