Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat kann derzeit keinen belastbaren Zeitraum für die Vorstellung einer alternativen Planungsvariante benennen, da bauordnungsrechtliche Belange und Vertragsangelegenheiten noch geprüft werden müssen. Es sind weitere Gespräche und Verhandlungen zur Ablösung der Erbpacht erforderlich.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Für die Vorstellung einer alternativen Planungsvariante kann der Magistrat derzeit keinen belastbaren Zeitraum benennen, da weiterhin bauordnungsrechtliche Belange sowie Vertragsangelegenheiten zu prüfen und zu verhandeln sind. Bei den bauordnungsrechtlichen Belangen handelt es sich um die Abklärung und mögliche Ablösung von vorhandenen Baulasten auf den zu bebauenden Flurstücken sowie den benachbarten Grundstücken. Die Baulasten beinhalten dabei Anforderungen in Bezug auf: Zufahrten und Zugänge sowie Durchwegungen, Verlegung und Unterhaltung von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen, einzuhaltende Bauabstände, Ausnutzung, Festsetzung von Stellplätzen. Des Weiteren ist ein zentrales Flurstück für die beabsichtigte Bebauung am Kleedreieck in Erbpacht vergeben. Über die Ablösung der Erbpacht konnte bisher noch keine Einigkeit erzielt werden. Weitere Gespräche und Verhandlungen sind in Vorbereitung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 162/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1308Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeDirektanregung
- 6. Mai 2022STST 1075Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 26. August 2023OFOF 493/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2023VV 737Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeAnfrage
- 8. November 2023OFOF 527/11Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023VV 791Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Anfrage
- 15. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 109 WochenSTST 97Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab