Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant die Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf städtischen Liegenschaften in Frankfurt am Main. Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen und die städtebauliche Situation zu verbessern, wobei aktuelle Eigentumsverhältnisse und rechtliche Belange berücksichtigt werden müssen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die betreffenden städtischen Flurstücke 299/1 und 296/6 sind Bestandteil einer städtebaulichen Weiterentwicklung des Bereichs "Willmannstraße und Baumertstraße". Ziel ist die Schaffung von Wohnungsbau, die räumliche Fassung des Straßenraums sowie der angrenzenden nördlichen Platzfläche (Kleedreieck) und eine adäquate Integration einer Neuplanung in die bestehende städtebauliche Gesamtsituation. Ferner sind sowohl bauplanungs- wie auch bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Dies betrifft insbesondere das Einhalten von Abstandflächen zu den umgebenden Nachbargrundstücken.
Ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des Entwicklungsziels für den genannten Bereich ist das im Privateigentum befindliche Flurstück 616/290. Dieses wird für eine Entwicklung jedoch nicht in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.
Der Magistrat verfolgt daher eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 162/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1308Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeDirektanregung
- 6. Mai 2022Sie sind hierSTST 1075Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 26. August 2023OFOF 493/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2023VV 737Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeAnfrage
- 8. November 2023OFOF 527/11Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023VV 791Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Anfrage
- 15. Januar 2024STST 97Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 468Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab