Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, eine alternative Planungsvariante für den Wohnungsbau auf städtischen Liegenschaften zu erarbeiten und vorzustellen. Dies ist notwendig, um der angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt entgegenzuwirken und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie in seiner Stellungnahmevom 06.05.2022, ST 1075, Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzungen und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen.
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat nach nun 15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum zu nennen, in dem eine entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt ist.
Begründung
Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 162/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1308Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeDirektanregung
- 6. Mai 2022STST 1075Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 26. August 2023OFOF 493/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2023Sie sind hierVV 737Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeAnfrage
- 8. November 2023OFOF 527/11Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023VV 791Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Anfrage
- 15. Januar 2024STST 97Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 468Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen