Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft über den aktuellen Sachstand der Vorplanung für das Kleedreieck gebeten. Es wird erwartet, dass Informationen zur Zielplanung und zur Vorstellung einer alternativen Planung bereitgestellt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
- Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand?
- Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus?
- Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen?
Kontext
In seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfolgt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat.
Dies vorausgeschickt
Begründung
Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 In seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfolgt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 162/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OMOM 1308Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeDirektanregung
- 6. Mai 2022STST 1075Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften. Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 26. August 2023OFOF 493/11Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2023VV 737Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeAnfrage
- 8. November 2023OFOF 527/11Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. November 2023Sie sind hierVV 791Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Anfrage
- 15. Januar 2024STST 97Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und BaumertstraßeStellungnahme
- 4. März 2024Antwort des Magistrats · nach 116 WochenSTST 468Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen