Konsulat der Republik Korea
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den gesperrten Bürgersteig am Konsulat der Republik Korea wieder zugänglich zu machen oder die Bauzäune innerhalb der Grundstücksgrenze zu führen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Anwohner, insbesondere von Familien mit Kindern, zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten 1. den seit fast 5 Jahren gesperrten Bürgersteig in Höhe des Konsulates der Republik Korea wieder dem öffentlichen Raum zuzuführen, 2. alternativ die Bauzäune innerhalb der Grundstücksgrenze zu führen und 3. weiterhin zu berichten, ob ihm Informationen vorliegen, warum das Konsulat der Republik Korea noch immer nicht fertiggestellt ist.
Begründung
Vor rund fünfeinhalb Jahren wurde das Bauprojekt des Konsulates dem Ortsbeirat vorgestellt. Im Anschluss kam es zu den üblichen Baumaßnahmen, die sich bis zum heutigen Tage hinziehen. Da seit nunmehr seit über zwei Jahren der Gebäudekomplex der ABG bezogen ist, wird der Bürgersteig mehr denn je dringend benötigt, damit die Sicherheit der dort wohnenden Familien mit vielen Kindern künftig gewährleistet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. November 2020Sie sind hierOFOF 670/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020OMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 22. März 2021Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
- 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021OMOM 1159Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme