Konsulat der Republik Korea
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Sondernutzungserlaubnis für die Baustelleneinrichtungsfläche des Konsulats der Republik Korea. Aufgrund von Verzögerungen im Bauablauf ist die Fertigstellung des Konsulats noch nicht erfolgt, und es bleibt unklar, ob die Baumaßnahmen bis zum 30. Juni 2021 abgeschlossen sein werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Derzeit liegt noch eine Sondernutzungserlaubnis für die Baustelleneinrichtungsfläche vor, die zuletzt bis zum 30. Juni 2021 verlängert wurde. Ob die Baumaßnahmen zum Ablauf dieses Termins abgeschlossen sein werden beziehungsweise der Gehweg als Baustelleneinrichtungsfläche noch darüber hinaus benötigt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Weil es zu Verzögerungen im Bauablauf gekommen war, konnte das Konsulat bislang noch nicht fertiggestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 670/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020OMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 22. März 2021Sie sind hierSTST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
- 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021OMOM 1159Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 638Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab