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Konsulat der Republik Korea

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 12
68 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die abgelaufene Sondernutzungserlaubnis für die Baustelle des Konsulates der Republik Korea nicht zu verlängern und den Gehweg freizugeben. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und die Nutzung des Gehwegs für Fußgänger ermöglichen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, 1. die zum 30.06.2021 wiederholt abgelaufene Sondernutzungserlaubnis für die Baustellenerrichtungsfläche des Konsulates der Republik Korea nicht erneut zu verlängern, 2. nunmehr zeitnah den Gehweg durch Abbau der Umzäunung der Baustelle freizugeben oder 3. den Rückbau der Bauzäune auf das Grundstück der Republik Korea zu veranlassen.

Begründung

Siehe Anregung vom 27.11.2020, OM 6942.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2020OFOF 670/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. November 2020OMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
  3. 22. März 2021STST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
  4. 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 26. November 2021Sie sind hier
    OMOM 1159Konsulat der Republik Korea
    Direktanregung
  6. 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 638Konsulat der Republik KoreaStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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