Konsulat der Republik Korea
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die abgelaufene Sondernutzungserlaubnis für die Baustelle des Konsulates der Republik Korea nicht zu verlängern und den Gehweg freizugeben. Dies soll die Verkehrssituation verbessern und die Nutzung des Gehwegs für Fußgänger ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. die zum 30.06.2021 wiederholt abgelaufene Sondernutzungserlaubnis für die Baustellenerrichtungsfläche des Konsulates der Republik Korea nicht erneut zu verlängern, 2. nunmehr zeitnah den Gehweg durch Abbau der Umzäunung der Baustelle freizugeben oder 3. den Rückbau der Bauzäune auf das Grundstück der Republik Korea zu veranlassen.
Begründung
Siehe Anregung vom 27.11.2020, OM 6942.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 670/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020OMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 22. März 2021STST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
- 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021Sie sind hierOMOM 1159Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 638Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats