Konsulat der Republik Korea
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den gesperrten Bürgersteig am Konsulat der Republik Korea wieder freizugeben oder die Bauzäune innerhalb der Grundstücksgrenze zu führen. Dies ist notwendig, um die Sicherheit der Anwohner, insbesondere von Familien mit Kindern, zu gewährleisten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, 1. den seit fast fünf Jahren gesperrten Bürgersteig in Höhe des Konsulates der Republik Korea wieder dem öffentlichen Raum zuzuführen; 2. alternativ die Bauzäune innerhalb der Grundstücksgrenze zu führen und 3. weiterhin zu berichten, ob ihm Informationen vorliegen, warum das Konsulat der Republik Korea noch immer nicht fertiggestellt ist.
Begründung
Vor rund fünfeinhalb Jahren wurde das Bauprojekt des Konsulates dem Ortsbeirat vorgestellt. Im Anschluss kam es zu den üblichen Baumaßnahmen, die sich bis zum heutigen Tage hinziehen. Da seit nunmehr über zwei Jahren der Gebäudekomplex der ABG bezogen ist, wird der Bürgersteig mehr denn je dringend benötigt, damit die Sicherheit der dort wohnenden Familien mit vielen Kindern künftig gewährleistet wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2020OFOF 670/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. November 2020Sie sind hierOMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 22. März 2021STST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
- 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021OMOM 1159Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 4. März 2022Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 638Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats