Konsulat der Republik Korea
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf einen Ortstermin mit dem Konsulat der Republik Korea und anderen Behörden. Es wird vorgeschlagen, die Sondernutzungserlaubnis bis Mai 2022 zu verlängern und den Zaun teilweise zurückzubauen, um den Gehweg für Fußgängerinnen und Fußgänger wieder zugänglich zu machen.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.-3.
Am 19. Januar dieses Jahres gab es einen Ortstermin mit dem Konsulat der Republik Korea, dem Referat für Internationale Angelegenheiten, dem Straßenverkehrsamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung. In der Folge wird die Sondernutzungserlaubnis bis Mai 2022 verlängert. Für den kommenden Mai ist dann auch der Teilrückbau des Zaunes geplant, sodass der Gehweg wieder von Fußgängerinnen und Fußgängern genutzt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2020OMOM 6942Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 22. März 2021STST 691Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
- 11. November 2021OFOF 140/12Konsulat der Republik KoreaOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2021OMOM 1159Konsulat der Republik KoreaDirektanregung
- 4. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 638Konsulat der Republik KoreaStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab