Unterliederbach: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der Seidelbaststraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat einen Ortstermin in der Seidelbaststraße organisiert, um mögliche bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu erörtern. Dies geschieht aufgrund von Bedenken der Anwohnenden bezüglich der Sicherheit von spielenden Kindern auf der Straße.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen Ortstermin in der Seidelbaststraße in Unterliederbach zu organisieren. Bei dem Termin soll erörtert werden, ob bauliche Maßnahmen (z.B. Aufpflasterungen) eine Durchsetzung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen herbeiführen könnten. Anwohnende haben sich mit Sorge um die Sicherheit von auf der Straße spielenden Kindern an den Ortsbeirat gewendet, da in der verkehrsberuhigten Seidelbaststraße vermehrt gefährliche Geschwindigkeitsübertretungen beobachtet wurden.
Begründung
In einem Schreiben an den Ortsbeirat haben Anwohnende die Verletzung der Geschwindigkeitsbegrenzungen in der verkehrsberuhigten Seidelbaststraße beobachtet. Es wurde der Wunsch geäußert, zum Schutze der auf den Straßen spielenden Kinder, bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion auf der Straße zu installieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. April 2021Sie sind hierOFOF 1/6Unterliederbach: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der SeidelbaststraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2021OMOM 21Unterliederbach: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der SeidelbaststraßeDirektanregung
- 3. September 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1570Unterliederbach: Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in der SeidelbaststraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme