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Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
124 Wochen bis zur Antwort11 Stationen im Verfahren5 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 zu überprüfen, um der akuten Wohnungsnot in Frankfurt entgegenzuwirken. Der Magistrat hatte zuvor abgelehnt, was in der aktuellen Situation als zynisch angesehen wird. Erwartet wird eine Überprüfung durch die KEG, die für Grundstücksankäufe zuständig ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Berger Straße — 52 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Anregung

Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde.

Begründung

bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 26. Januar 2023VV 592Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Anfrage
  2. 16. Juni 2023STST 1337Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
  3. 5. September 2023OFOF 579/3Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 21. September 2023VV 762Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Anfrage
  5. 29. Februar 2024OFOF 674/3Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  6. 14. März 2024VV 918Berger Straße 6 bis 8Anfrage
  7. 15. April 2024STST 728Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
  8. 29. August 2024OFOF 745/3Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · Linke
  9. 12. September 2024Sie sind hier
    OMOM 5916Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
    Direktanregung
  10. 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 917Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
  11. 27. August 2025OFOF 927/3Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEGOrtsbeiratsantrag · Linke

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 3
Sitzung 35 · 23.01.2025
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 36 · 20.02.2025
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 37 · 27.03.2025
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 38 · 24.04.2025
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 39 · 22.05.2025
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-0

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