Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 fordert den Magistrat auf, den Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 zu überprüfen, um der akuten Wohnungsnot in Frankfurt entgegenzuwirken. Der Magistrat hatte zuvor abgelehnt, was in der aktuellen Situation als zynisch angesehen wird. Erwartet wird eine Überprüfung durch die KEG, die für Grundstücksankäufe zuständig ist.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Berger Straße — 52 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Baumpflanzungen auf dem Merianplatz14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserte Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf der unteren Berger Straße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Seniorenbank und Hochbeet vor dem Haus Berger Straße 7110.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Berger Straße per E-MailAnregung
Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat dringend gebeten, einen Ankauf durch die KEG prüfen zu lassen, deren Aufgabe es ist, Grundstücke zu erwerben und zu entwickeln. Sie kann auch als Bauherr für öffentlich geförderte Wohnbauten auftreten, was der Ortsbeirat in diesem Fall begrüßen würde.
Begründung
bis 8 Vorgang: V 762/23 OBR 3; ST 728/24 Hinsichtlich der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8 teilte der Magistrat in der Stellungnahme ST 728 mit, dass "ein Ankauf der Liegenschaften durch die ABG Frankfurt Holding aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen" wird. Die Liegenschaft steht seit Ende der Neunzigerjahre bis auf ein oder zwei Wohnungen leer. Bei akuter Wohnungsnot in Frankfurt am Main ist es zynisch, den Ankauf der Liegenschaft als "nicht wirtschaftlich" abzulehnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 26. Januar 2023VV 592Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Anfrage
- 16. Juni 2023STST 1337Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
- 5. September 2023OFOF 579/3Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 21. September 2023VV 762Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Anfrage
- 29. Februar 2024OFOF 674/3Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. März 2024VV 918Berger Straße 6 bis 8Anfrage
- 15. April 2024STST 728Ankauf der Liegenschaft Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
- 29. August 2024OFOF 745/3Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Ortsbeiratsantrag · Linke
- 12. September 2024Sie sind hierOMOM 5916Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Direktanregung
- 10. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 124 WochenSTST 917Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8Stellungnahme
- 27. August 2025OFOF 927/3Ankauf der Liegenschaften Berger Straße 6 bis 8 durch die KEGOrtsbeiratsantrag · Linke
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64-0