Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung gründen und Leerstand im Ortsbezirk 1 entgegenwirken
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Gründung einer Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung im Ortsbezirk 1. Ziel ist es, Wohnraum, der dem Mietmarkt entzogen wird, zu regulieren und Leerstand zu bekämpfen. Dies soll durch die Analyse von Verbrauchsdaten und die Unterstützung von Vermietern erfolgen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, mindestens für das Gebiet des Ortsbeirats 1 eine "Agentur gegen Wohnraumzweckentfremdung" zu gründen mit dem Ziel, einerseits den Frankfurter Erlass zur Regelung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum* aus 2018 durchzusetzen und andererseits Nichtbelegungen und Fehlbelegungen erheben zu können und eine Übersicht erhalten zu können.
Dies kann und soll auch mit Hilfe von wohnungsbezogenen Verbrauchsdaten der Energieversorger erfolgen.
Begründung
Es ist davon auszugehen, dass privater Wohnraum im Ortsbezirk 1 dem Mietmarkt dauerhaft oder für lange Zeit nicht zur Verfügung gestellt wird, meist mit dem Ziel der spekulativen Wertsteigerung, unklarer Besitzverhältnisse, beabsichtigter Grundsanierungen oder ganz banal weil die Vermieter die Einnahmen nicht benötigen. Den daraus resultierenden Mietsteigerungen kann begegnet werden, wenn der Magistrat proaktiv leerstehenden oder fehlgenutzten Wohnraum ermittelt und Verstöße ahndet. Verbrauchsdaten der Versorger sollen herangezogen werden. Wenn in Wohneinheiten über das gesamte Jahr kein Strom oder Gas verbraucht wird, legt das einen Leerstand nahe. Die Agentur kann so gezielt Vermieter beraten, zur Vermietung motivieren oder notfalls ahnden. Das bis 2004 bestehende Landesgesetz zur Wohnraumzweckentfremdung wurde leider bis heute außer Kraft gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. August 2024 brachte GRÜNE im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.