Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, über die Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel zu berichten und die Gründe für die Nicht-Einbindung des Ortsbeirats darzulegen. Dies geschieht, um die Anwohner über die Auswirkungen auf Stellplätze und die Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zu informieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Esslinger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Gutleutstraße - Baseler Platz23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße17.08.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- E-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen17.08.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Esslinger Straße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten,
a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und
b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht.
Begründung
Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Alleine im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z.B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2024Sie sind hierOFOF 1212/1Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024VV 931Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsAnfrage
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1821Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD und Die Partei (= Ablehnung)