Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des Ortsbeirats
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, über die Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel zu berichten. Es wird kritisiert, dass der Ortsbeirat nicht in die Entscheidungen einbezogen wurde, was zu Unmut unter den Anwohnern führt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Esslinger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.03.2026.
- Gutleutstraße - Baseler Platz23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- E-ScooterParkzonen in der Schleusenstraße17.08.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- E-ScooterParkzone in der Esslinger Straße verlegen17.08.2024 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Esslinger Straße per E-MailFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten,
a) wie viele Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel kürzlich eingerichtet wurden bzw. noch geplant sind und wie viele Stellplätze (getrennt nach Anwohner/öffentlich) dadurch entfallen sind bzw. noch entfallen werden und
b) weshalb der Ortsbeirat dabei nicht eingebunden wurde, welcher vor Ort am besten darüber Bescheid weiß, welche Maßnahmen wo konkret sinnvoll sind oder auch nicht.
Begründung
Kürzlich wurden sowohl im Bahnhofsviertel als auch im Gutleutviertel zahlreiche Lieferzonen eingerichtet. Allein im Gutleutviertel sind dadurch mindestens 19 Stellplätze entfallen (z. B. Schleusenstraße, Werftstraße, Rottweiler Straße, Esslinger Straße, Rottweiler Platz, Gutleutstraße). Darüber hinaus erstrecken sich die ausgewiesenen Lieferzonen im Gutleutviertel überwiegend in einem kleinen Wohnareal, wo es bisher keine größeren Probleme mit Lieferdiensten gab. Weder der Ortsbeirat noch Anwohnende wurden vorab in Kenntnis gesetzt oder gar eingebunden. Diese Art von Tatsachenschaffung sorgt für Frust und Unmut unter Anwohnenden, welche in ihrer Lebenssituation beeinträchtigt werden und dadurch die positive Verbindung zu ihrer Stadt verlieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. April 2024OFOF 1212/1Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024Sie sind hierVV 931Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsAnfrage
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1821Einrichtung von Lieferzonen im Bahnhofsviertel und Gutleutviertel ohne Einbindung des OrtsbeiratsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1