Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG Holding
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, dringend Kontakt zur ABG Holding aufzunehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasserversorgung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Dies ist notwendig, da die Bewohner:innen seit einer Woche ohne fließend Wasser sind und die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen untragbar ist.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge dringend Kontakt zur ABG Holding aufnehmen, um eine schnelle Lösung für die Wasservorsung des ABG-Hochhauses im Hallgartenviertel zu finden. Sollte der Einbau einer neuen Pumpe sich noch länger verzögern, muss dringend eine Zwischenlösung gefunden werden.
Begründung
Seit einer Woche sind die Bewohner:innen des Hochhauses im Hallgartenviertel ohne fließend Wasser. Sie müssen eimerweise Wasser von nebenan holen. Gleichzeitig ist der Aufzug des 14-stöckigen Hochhauses defekt. Mobilitätseingeschränkte oder ältere Personen sowie Familien mit Kindern ist eine solche Situation nicht zuzumuten. Um die Bewohner:innen nicht noch länger diesen Wohnbedingungen auszusetzen, muss der Magistrat auf die ABG einwirken, schnellst möglich eine Lösung herbeizuführen oder eine Zwischenlösung für die Mieter:innen zu finden. Jeder einzelne Tag unter diesen Bedingungen ist zu viel.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. März 2024Sie sind hierOFOF 679/3Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG HoldingOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 14. März 2024OMOM 5317Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG HoldingDirektanregung
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 6 WochenSTST 836Dringende Kontaktaufnahme des Magistrats mit der ABG HoldingStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme