Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichen
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Beantragung von Förderanträgen für den Neubau bezahlbarer Mietwohnungen zu optimieren. Dies soll durch die Einführung eines einheitlichen Formulars sowie eines Online-Rechners geschehen, um Unsicherheiten bei den Einkommensgrenzen zu vermeiden. Ziel ist es, die Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den Antragstellenden zu helfen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß§ 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Beantragung von Förderanträgen für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen zu Förderweg I und Förderweg II sowie weiteren Programmen folgendes zu prüfen und umzusetzen:
- Der Magistrat soll prüfen, ob für die Förderwege I+II ein einheitliches Formular für einen gemeinsamen Antrag für sämtliche Förderwege ermöglicht werden kann.
- Der Magistrat soll prüfen, ob ein Online-Rechner, wie für den Förderweg II verfügbar, auch für den Förderweg I möglich ist und dieser effizient in den Genehmigungsprozess eingebunden werden kann.
- Der Magistrat soll prüfen, ob die Bearbeitung der Anträge so gestaltet werden kann, dass Vertretungsregelungen eingerichtet und die Bearbeitungszeiten möglichst kurz gehalten werden.
Begründung
Für einen Antrag zum Förderweg I (Sozialwohnung) und Förderweg II (Mittelstandsprogramm) braucht man jede Menge Dokumente. Sozialbezirksvorstehende und Sozialhelfende leisten hierbei oft nützliche Hilfestellung. Wenn ein Haushalt jedoch ein Einkommen nahe an den Einkommensgrenzen hat, dann ist die Beantragung mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, insbesondere wenn das Einkommen zwischen Förderweg I und Förderweg II liegt. Sehr ärgerlich ist es, wenn man für den Förderweg II den Online-Rechner nutzt, dann aber bei der Antragsbearbeitung eine Ablehnung herauskommt. Dann muss man nochmal den Förderweg I beantragen und hat ca. 2-3 Monate Zeit verloren. Um dem vorzubeugen, soll der Prozess optimiert werden, so dass bei der Beantragung der Förderwege die bestehenden Förderwege zusammen beantragt werden können. Ebenso soll die Bearbeitung nach Möglichkeit auf dem Online-Rechner basieren und mit diesem identisch sein, um Unschärfen bei den Einkommensgrenzen zu verhindern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2025Sie sind hierOFOF 1714/1Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. September 2025OAOA 565Prozesse für Beantragungen zu Förderwegen vereinheitlichenAnregung
- 5. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 8Prozesse zur Beantragung zu Förderwegen vereinheitlichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)