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Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen Lunge

Details im PARLIS OM_2284_2022
10.10.2022

Stellungnahme des Magistrats

Veröffentlichung der Karte versiegelter Flächen in der Grünen Lunge

Details im PARLIS ST_2330_2022
25.08.2025

Antrag Ortsbeirat

Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880

Details im PARLIS OF_908-3_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.08.2025, OF 908/3

Betreff: Neuer Entwurf Bebauungsplan Nr. 880
Vorgang: OM 2284/22 OBR 3; ST 2330/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten für den Bebauungsplan 880, wie seit Jahren im Koalitionsvertrag vereinbart, einen neuen städtebaulichen Entwurf zu erarbeiten. Dieser soll, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbart, eine Bebauung ausschließlich auf bereits versiegelten Flächen vorsehen. Auf diesen bereits versiegelten Flächen soll ein möglichst hoher Anteil an bezahlbarem Wohnraum sowie Wohnraum für gemeinschaftliche oder genossenschaftliche Wohnprojekte entstehen. Die heute unversiegelten Flächen sollen durch den Magistrat langfristig vollständig in städtischen Besitz gebracht und als öffentliche Grünfläche genutzt werden. Als Grundlage für die Definition versiegelter und unversiegelter Flächen hat der Magistrat bereits mit der ST2330/22 an den OBR3 eine Karte veröffentlicht, die als Grundlage für die weitere Planung diesen soll. (https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/ST_2330_2022_AN2.pdf) Die ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarte intensive Beteiligung der Öffentlichkeit kann dazu genutzt werden, einen Konsens über weitere Details herzustellen.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat vernommen, dass trotz eindeutiger Vereinbarung im Koalitionsvertrag der Magistrat einen politischen Auftrag für die Umsetzung benötigt und möchte in diese für den Ortsbezirk sehr wichtigen Angelegenheit Bewegung bringen.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2284
Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2330
Beratung im Ortsbeirat: 3