An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 schlägt vor, ein Austauschgespräch zu organisieren, um die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu würdigen. Dies soll durch die Einbeziehung von Mitgliedern des Ortsbeirats, Anwohnern und der Sozialarbeiterin vor Ort geschehen.
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Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen.
Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Juni 2025OFOF 1048/9An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Juni 2025Sie sind hierOMOM 7179An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnernDirektanregung
- 26. September 2025Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1686An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats