Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, auf die Eigentümer der Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um die noch nicht fertiggestellten Bauabschnitte abzuschließen und den Bauzaun zu entfernen. Dies ist notwendig, da die Bewohner bereits seit Jahren in den Häusern leben und die Umgebung unordentlich und ungepflegt wirkt.
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Oeserstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, auf den oder die Eigentümer der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a einzuwirken, um
- die nach etlichen Jahren noch immer nicht fertiggestellten Bauabschnitte an den Gebäuden fertigzustellen;
- die fehlenden Grundstücksarbeiten zu einem ordentlichen Abschluss zu bringen und
schlussendlich den Bauzaun zu entfernen.
Begründung
In den beiden Häusern der Oeserstraße 28 und 28a sind bereits seit ca. 2018 Mieter/Eigentümer eingezogen. Allerdings sind bestimmte Gebäudeabschnitte immer noch nicht baulich fertiggestellt worden (siehe Foto). Dazu gehören auch noch fehlende Abschlussarbeiten am Garten der Grundstücke. Seit Jahren werden die Grundstücke zur Oeserstraße immer noch von einem Bauzaun umzäunt. Dort wird aber seit Jahren nicht mehr gebaut. Die Bewohner leben auch schon in den Häusern. Teilweise sieht es dort aber immer noch wie auf einer Baustelle aus. Das sollte die nächsten Jahre nicht so bleiben, weil der Bereich unfertig, unsauber und ungepflegt aussieht. Die Stadt sollte darum auf die Eigentümer einwirken, nun zeitnah die noch fehlenden Arbeiten nachzuholen und den Bauzaun abzubauen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2025OFOF 1155/6Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirkenOrtsbeiratsantrag · SPD, Linke
- 11. Februar 2025Sie sind hierOMOM 6501Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirkenDirektanregung
- 2. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 868Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats