Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit Vorschlägen zur Verbesserung der Sicherheit am Bahnübergang. Zusätzliche Beschilderungen und Absperrungen werden als nicht notwendig erachtet, da keine Unfälle mit Fußgängern festgestellt wurden. Ein neuer Zebrastreifen wird nach der Baumaßnahme geplant.
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Oeserstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße09.06.2026 · OIB (Initiative (Budget) Ortsbeirat)
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Neues zu Oeserstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (Verkehrszeichen (VZ) 259 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)):
Die gesamte Baustelle im Bereich des Bahnübergangs Oeserstraße wurde entsprechend der abgestimmten und genehmigten verkehrsrechtlichen Anordnung beschildert, wozu auch das VZ 259 StVO gehört. Die bestehende Absperrung in diesem Bereich ist vollkommen ausreichend, weshalb eine darüberhinausgehende Beschilderung die Verkehrssicherheit nicht weiter verbessern würde. Da im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung festgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass es sich bei Regelverstößen um ein bewusstes Fehlverhalten handelt, das auch durch ein weiteres Schild nicht verhindert werden kann. Demnach sind weitere Maßnahmen aktuell nicht notwendig.
Zu 2.: Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren:
Der Anregung zur Absperrung von Bordsteinabsenkungen kann nicht entsprochen werden. Ein abgesenkter Bordstein dient explizit zum Queren. Eine Sperrung würde lediglich dazu führen, dass Fußgänger:innen ungeschützt daneben queren, womit Autofahrer:innen nicht rechnen, was die Situation deutlich gefährlicher machen würde. Etwaige sonstige Absicherungen im Bereich außerhalb der Baustelle können gegebenenfalls nach Abstimmung umgesetzt werden.
Zu 3.: Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71:
Wie dem Ortsbeirat bereits mehrfach mitgeteilt wurde, ist die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) in diesem Bereich derzeit nicht zulässig, da er entweder zu nah an der Bestandssignalanlage oder zu nah am Bahnübergang liegen würde. Ein dadurch entstehender Rückstau auf die Gleise würde die Situation gefährlich verschärfen, weshalb ein Zebrastreifen an dieser Stelle erst nach der Beseitigung des Bahnübergangs möglich ist.
Zu 4.: Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn":
Nach Ende der Baumaßnahme am Bahnübergang ist ein neuer Fußgängerüberweg zwischen dem neuen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1453/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · FDP, BFF
- 24. Februar 2026OMOM 8158Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 24. Februar 2026OFOF 1469/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8157Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1222Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab