Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Sicherheit am Bahnübergang in Nied zu erhöhen. Dafür werden mehrere Maßnahmen wie zusätzliche Verkehrszeichen und Zebrastreifen vorgeschlagen.
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Oeserstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.
- Nied: Künstlerische Gestaltung der neuen Fußgängerunterführung Oeserstraße19.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Verbesserung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Oeserstraße (auf Höhe der Hausnummer 155)21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Nied: Anbringung eines Verkehrsspiegel an der Oeserstraße21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Verkehrssituation rund um den Bahnübergang in Nied bleibt weiterhin oftmals gefährlich. Der Magistrat wird daher gebeten, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiter zu erhöhen. Folgende Punkte sollen auf Umsetzung geprüft werden:
- Zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (Verkehrszeichen (VZ) 259): Regelmäßig laufen oder fahren Besucherinnen der Niddakampfbahn direkt an der Baustelle vorbei in die Oeserstraße - entgegen der Fahrtrichtung zwischen der Baustelle und der rot-weißen Wegsperre auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Um diese gefährlichen Situationen zu reduzieren, sollte direkt vor der Bahnschranke ein zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (VZ 259) angebracht werden.
- Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren: Direkt vor dem Bahnübergang (in Richtung Niedwald) befindet sich am Bahnwärter*innenhaus (Oeserstraße 69) die Schranke für Fußgänger*innen. Der dort abgesenkte Gehweg ist nicht durch einen Zebrastreifen gesichert. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Kinder und Radfahrende, die direkt auf die Fahrbahn gelangen. Um dies zu verhindern, sollten zwei rot-weiße Wegsperren installiert werden, die das ungesicherte Queren der Fahrbahn wirksam unterbinden.
- Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71: Da es zwischen dem Bahnwärter*innenhaus und der Ampelanlage an der Oeserstraße 113 keinen Zebrastreifen gibt, wäre ein Fußgängerüberweg zwischen der Oeserstraße 69 und der Oeserstraße 71 ("Zum Laternchen") sinnvoll. Dies würde nicht nur die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch den sicheren Weg zur Bushaltestelle "Niddakampfbahn" (Fahrtrichtung Höchst) gewährleisten.
- Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn": Auf der Seite der Bahnschranke, an der derzeit die Fußgängerunterführung gebaut wird, sollte zwischen dem zukünftigen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" ein weiterer Zebrastreifen eingerichtet werden. Dieser Überweg ist besonders wichtig, um allen Besucher*innen der Niddakampfbahn einen sicheren Zugang zur Bushaltestelle zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1453/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · FDP, BFF
- 24. Februar 2026Sie sind hierOMOM 8158Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 24. Februar 2026OFOF 1469/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8157Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 21. August 2026STST 1220Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1222Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme