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Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
28 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Die Anregung zielt darauf ab, die Sicherheit am Bahnübergang in Nied zu erhöhen. Dafür werden mehrere Maßnahmen wie zusätzliche Verkehrszeichen und Zebrastreifen vorgeschlagen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Oeserstraße — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 19.10.2026.

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Anregung

Die Verkehrssituation rund um den Bahnübergang in Nied bleibt weiterhin oftmals gefährlich. Der Magistrat wird daher gebeten, die bereits ergriffenen Maßnahmen zu ergänzen, um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen weiter zu erhöhen. Folgende Punkte sollen auf Umsetzung geprüft werden:

  1. Zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (Verkehrszeichen (VZ) 259): Regelmäßig laufen oder fahren Besucherinnen der Niddakampfbahn direkt an der Baustelle vorbei in die Oeserstraße - entgegen der Fahrtrichtung zwischen der Baustelle und der rot-weißen Wegsperre auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite. Um diese gefährlichen Situationen zu reduzieren, sollte direkt vor der Bahnschranke ein zusätzliches "Verbot für Fußgänger"-Schild (VZ 259) angebracht werden.
  2. Zwei rot-weiße Wegsperren zum Schutz vor ungesichertem Queren: Direkt vor dem Bahnübergang (in Richtung Niedwald) befindet sich am Bahnwärter*innenhaus (Oeserstraße 69) die Schranke für Fußgänger*innen. Der dort abgesenkte Gehweg ist nicht durch einen Zebrastreifen gesichert. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für Kinder und Radfahrende, die direkt auf die Fahrbahn gelangen. Um dies zu verhindern, sollten zwei rot-weiße Wegsperren installiert werden, die das ungesicherte Queren der Fahrbahn wirksam unterbinden.
  3. Zebrastreifen zwischen Oeserstraße 69 und Oeserstraße 71: Da es zwischen dem Bahnwärter*innenhaus und der Ampelanlage an der Oeserstraße 113 keinen Zebrastreifen gibt, wäre ein Fußgängerüberweg zwischen der Oeserstraße 69 und der Oeserstraße 71 ("Zum Laternchen") sinnvoll. Dies würde nicht nur die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch den sicheren Weg zur Bushaltestelle "Niddakampfbahn" (Fahrtrichtung Höchst) gewährleisten.
  4. Zebrastreifen zwischen neuem Treppenaufgang und Bushaltestelle "Niddakampfbahn": Auf der Seite der Bahnschranke, an der derzeit die Fußgängerunterführung gebaut wird, sollte zwischen dem zukünftigen Treppenaufgang und der Bushaltestelle "Niddakampfbahn" ein weiterer Zebrastreifen eingerichtet werden. Dieser Überweg ist besonders wichtig, um allen Besucher*innen der Niddakampfbahn einen sicheren Zugang zur Bushaltestelle zu ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Februar 2026OFOF 1453/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · FDP, BFF
  2. 24. Februar 2026Sie sind hier
    OMOM 8158Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
    Direktanregung
  3. 24. Februar 2026OFOF 1469/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 24. Februar 2026OMOM 8157Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
  5. 21. August 2026STST 1220Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme
  6. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1222Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 3 · 11.08.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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