Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhen
Zusammenfassung
Der Magistrat weist darauf hin, dass die vorgeschlagene zusätzliche Beschilderung am Bahnübergang nicht notwendig ist, da die bestehende Beschilderung ausreichend ist. Es wird davon ausgegangen, dass das Verhalten der Fußgänger:innen eher ein bewusstes Fehlverhalten darstellt und während der Jahre 2023 bis 2025 keine Unfälle festgestellt wurden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat sieht von einer Umsetzung der Anregung ab. Die Absperrung in diesem Bereich ist ausreichend beschildert. Eine zusätzliche "Verbot für Fußgänger"-Beschilderung (VZ 259) verbessert die Sicherheit nicht. Der Magistrat geht vielmehr davon aus, dass es sich bei dem in der Begründung beschriebenen Verhalten um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Personen handelt.
Der Magistrat weist ergänzend darauf hin, dass auch dieser Bereich von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet wird. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden dort keine Unfälle mit Fußgänger:innen festgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Februar 2026OFOF 1453/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · FDP, BFF
- 24. Februar 2026OMOM 8158Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 24. Februar 2026OFOF 1469/6Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Februar 2026OMOM 8157Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenDirektanregung
- 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1220Nied: Sicherheit am Bahnübergang erhöhenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab