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Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für das Bauvorhaben in der Oeserstraße 28 und 28a wurde dem Magistrat die abschließende Fertigstellung im Oktober 2021 angezeigt. Damit ist das Bauvorhaben nach den Regelungen der Hessischen Bauordnung abgeschlossen. Dem Magistrat sind keine nicht fertiggestellten Bauteile oder Bauabschnitte der Gebäude bekannt. Eine nicht hergestellte Gartenanlage hat keinen Einfluss auf die Fertigstellung des Bauvorhabens. Die beiden Gebäude sind in Eigentumswohnungen aufgeteilt und im Besitz von ca. 40 Einzeleigentümern. Die Fertigstellung der Außenanlagen ist von der Eigentümergemeinschaft selbst zu veranlassen und zu finanzieren. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Eigentümergemeinschaft einzuwirken.