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Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass das Bauvorhaben in der Oeserstraße 28 und 28a gemäß der Hessischen Bauordnung abgeschlossen ist. Es gibt keine rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Eigentümergemeinschaft bezüglich der Fertigstellung der Außenanlagen einzuwirken.

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Stellungnahme des Magistrats

Für das Bauvorhaben in der Oeserstraße 28 und 28a wurde dem Magistrat die abschließende Fertigstellung im Oktober 2021 angezeigt. Damit ist das Bauvorhaben nach den Regelungen der Hessischen Bauordnung abgeschlossen. Dem Magistrat sind keine nicht fertiggestellten Bauteile oder Bauabschnitte der Gebäude bekannt. Eine nicht hergestellte Gartenanlage hat keinen Einfluss auf die Fertigstellung des Bauvorhabens.

Die beiden Gebäude sind in Eigentumswohnungen aufgeteilt und im Besitz von ca. 40 Einzeleigentümern. Die Fertigstellung der Außenanlagen ist von der Eigentümergemeinschaft selbst zu veranlassen und zu finanzieren. Der Magistrat hat keine rechtlichen Möglichkeiten, um auf die Eigentümergemeinschaft einzuwirken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2025OFOF 1155/6Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirkenOrtsbeiratsantrag · SPD, Linke
  2. 11. Februar 2025OMOM 6501Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirkenDirektanregung
  3. 2. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 868Nied: Bei Eigentümer/n der beiden Häuser in der Oeserstraße 28 und 28a auf Fertigstellung ihrer Häuser/Grundstücke einwirken
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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