Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget zu verbessern, indem eine Frist von drei Monaten für die Auszahlung von Mitteln festgelegt wird. Dies soll Verzögerungen reduzieren, die die Umsetzung lokaler Projekte behindern und finanzielle Risiken für Vereine und Ehrenamtliche schaffen. Eine transparente Handhabung der Auszahlungen soll die Planungssicherheit für lokale Initiativen erhöhen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten;
Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren;
- ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten.
Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können.
Begründung
Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2025Sie sind hierOAOA 540Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetAnregung
- 27. Februar 2026BB 71Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetMagistratsbericht
- 15. Juni 2026Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 205Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem OrtsbeiratsbudgetMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)