Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget
Beschluss zuOA_540_2025Stadtverordnetenversammlung
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8. Mai 2025
8. Mai 2025
Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget zu verbessern, indem eine Frist von drei Monaten für die Auszahlung von Mitteln festgelegt wird. Dies soll Verzögerungen reduzieren, die die Umsetzung lokaler Projekte behindern und finanzielle Risiken für Vereine und Ehrenamtliche schaffen. Eine transparente Handhabung der Auszahlungen soll die Planungssicherheit für lokale Initiativen erhöhen.
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Beschluss
Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen‐Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei‐Monats‐Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können.