Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
11 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main stellt einen zentralen Baustein zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035 dar. Sie umfasst Strategien und Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung und beinhaltet Öffentliche Beteiligung, um die Stadtgesellschaft einzubeziehen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die kommunale Wärmeplanung ein zentraler Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Frankfurt am Main ist. Sie bildet die strategische Grundlage, um Maßnahmen für eine versorgungssichere, treibhausgasneutrale, wirtschaftliche, resiliente und bezahlbare Wärmeversorgung zu entwickeln und gemeinsam mit allen Akteur:innen vor Ort umzusetzen. Denn die Wärmewende betrifft die gesamte Stadtgesellschaft - von Privathaushalten über Unternehmen bis hin zu öffentlichen Einrichtungen.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass Potenziale für klimafreundliche Wärme etwa in der Nutzung von Umgebungsluft, Abwärme aus Rechenzentren und Industrieprozessen, Wärme aus Klärwasser sowie in Energie aus Solarthermie und Erdwärme liegen. Um die Wärmewende voranzutreiben, setzt die Stadt Frankfurt am Main bereits zahlreiche Maßnahmen um: kostenlose Beratungsangebote zur energetischen Sanierung, Förderprogramme für Solarthermie und die Sanierung des Wohnungsbestands, die Unterstützung lokaler Kooperationen und Initiativen sowie den Anschluss von Liegenschaften an die Fernwärmeversorgung. Zudem werden aktuell Potenziale zur Wärmegewinnung aus Geothermie und Klärwasser systematisch untersucht.
  3. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Transformation des Wärmesektors komplex ist und nicht nur technische Lösungen erfordert, sondern auch gesellschaftliche Akzeptanz, gute wirtschaftliche und gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Politik, Wirtschaft und Bürger:innen. Frankfurt am Main nimmt diese Herausforderungen an, die Wärmewende als Chance für eine lebenswerte, zukunftsfähige Stadt zu gestalten.
  4. Die kommunale Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main, vorgelegt im Fachgutachten "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main", wird beschlossen (Anlage 1: Fachgutachten "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main").
  5. Der als Anlage 2 beigefügte Beteiligungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs des Fachgutachtens "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main" wird zur Kenntnis genommen.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass sich die Maßnahmen folgenden Handlungsfeldern zuordnen lassen: 1. Ausbau und Digitalisierung des Stromnetzes. 2. Erweiterung und Dekarbonisierung der Fernwärme. 3. Geordnete Transformation des Gasnetzes. Die Transformation des Gasnetzes erfolgt unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit, der Wirtschaftlichkeit, der Entwicklung der Wärmeversorgung, der kommunalen Wärmeplanung sowie der bestehenden konzessions- und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. 4. Bündelung von Infrastrukturmaßnahmen in räumlich definierten Energiewendevierteln. 5. Steigerung der energetischen Sanierungsrate. 6. Beschleunigung und Vereinfachung von Abläufen und Genehmigungsverfahren. 7. Finanzierung und soziale Verträglichkeit. 8. Verstetigung und Controlling. 9 .Kommunikation und Beteiligung. Diese sind gemeinsam vom Magistrat in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern und weiteren Akteuren auszuarbeiten und abzustimmen. Anschließend sind die Maßnahmen gesondert in den zukünftigen Haushaltsplänen zu berücksichtigen, zu kommunizieren und umzusetzen. Auf Basis der im Jahr 2023 erstellten Konzeptstudie zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main werden die Kosten für die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bis 2045 auf stadtweit rund 14 Mrd. Euro geschätzt. Diese Schätzung umfasst noch nicht den Ausbau des Stromnetzes. Von diesen geschätzten Kosten entfallen rund 9 Mrd. Euro auf die stadtweite Gebäudesanierung und der Rest teilt sich mit rund 3 Mrd. Euro auf den Fernwärmebereich sowie mit 2 Mrd. Euro den Um-/Ausbau der dezentralen Anlagen zur Wärmeversorgung in den Gebäuden auf. Die genauen Kosten für den städtischen Haushalt ergeben sich erst mit den zukünftigen Kostenschätzungen, die dann in den jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren in geeigneter Weise zu berücksichtigen bzw. zu priorisieren sind und differenziert nach Kosten für die verschiedenen Maßnahmen und Kostentragenden sowie deren Finanzierung, veranschlagt werden.
  7. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben des Energiewirtschaftsrechts und den Ergebnissen laufender Konzessionsverfahren erfolgt. Durch die kommunale Wärmeplanung werden laufende Vergabe- oder Konzessionsverfahren weder vorweggenommen noch präjudiziert.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, die Umsetzung von Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung engagiert voranzutreiben, um die für 2035 beschlossene Klimaneutralität vor dem, seitens des Landes Hessen sowie des Bundes, gesetzlich vorgeschriebenen Zielhorizont im Jahr 2045 erreichen zu können. In diesem Sinne soll das aus dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316) zur Klimaneutralität abgeleitete Tempo aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sind die Ziele der kommunalen Wärmeplanung im Sinne einer Strategie bei allen verwaltungsstrukturellen, planerischen und infrastrukturellen Aktivitäten, Verfahren und Baumaßnahmen mit Blick auf die jeweiligen rechtlichen, wirtschaftlichen und versorgungssicherheitsrelevanten Rahmenbedingungen sowie bestehender Vertrags- und Konzessionsverhältnisse zu berücksichtigen.
  9. Der Magistrat wird beauftragt, in den verschiedenen Handlungsfeldern spezifische Steuerungs- und Entscheidungsstrukturen zur stadtweiten Optimierung und Beschleunigung zu entwickeln. Insbesondere gilt dies im Handlungsfeld der sogenannten Energiewendeviertel, also in räumlich definierten Bereichen des Stadtgebietes, in denen sämtliche Maßnahmen zur Wärmetransformation, von heute mehrheitlich fossil auf zukünftig erneuerbar, gemeinsam mit den Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel (zum Beispiel Begrünung, Entsiegelung, Starkregenvorsorge) gebündelt und zeitlich abgestimmt umgesetzt werden sollen. Das integrierte Vorgehen soll den parallelen Ausbau der notwendigen Versorgungsinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung und die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen sicherstellen. Dazu wird die Realisierung von Energiewendevierteln wie folgt gebündelt: 1. die vorgeschaltete stadtweite Planung und Koordination, 2. die Planung und operative Umsetzung im Quartier, 3. sowie die Planung und Umsetzung im städtischen Gebäudebestand. Der Magistrat wird beauftragt, alles Weitere zu veranlassen
  10. Der Magistrat wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 5 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) nach dem Beschluss im Internet zu veröffentlichen.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung gemäß § 25 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Begründung

A. Zielsetzung

Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein unverbindliches Fachgutachten. Die Pflicht zur Wärmeplanung ergibt sich aus § 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Die kommunale Wärmeplanung umfasst - entsprechend den Vorgaben des WPG und des Hessischen Energiegesetzes (HEG) - Maßnahmenvorschläge sowie Vorschläge für eine mögliche Verstetigungsstrategie. Eine Umsetzung dieser Vorschläge ist nicht zwingend in der vorliegenden Form erforderlich. Sie bilden jedoch ein realistisches Maßnahmenpaket, das einen praktikablen Weg für die Wärmewende in Frankfurt am Main aufzeigt. Mit der kommunalen Wärmeplanung liegt ein strategisches Planungsinstrument für die Energieversorger, die Unternehmen, die Wohnungswirtschaft und die Bürgerschaft vor. Gleichzeitig schafft sie die notwendigen Rahmenbedingungen für den Magistrat, um entsprechend handeln zu können.

Auf Grundlage des Wärmeplanungsgesetzes sowie des Hessischen Energiegesetzes führte die Stadt Frankfurt am Main eine kommunale Wärmeplanung (Anlage 1) durch. Ziel ist es, die Wärmeversorgung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, öffentlichen Einrichtungen sowie die industrielle Prozesswärme strategisch auf eine Treibhausgasneutralität bis 2045 auszurichten. Für die Frankfurter Wärmewende sind die ambitionierten städtischen Klimaziele - insbesondere das Klimaneutralitätsziel 2035 - dabei ein wichtiger Taktgeber. Sie haben dazu beigetragen, Geschwindigkeit aufzunehmen, Investitionen anzustoßen und die notwendigen Veränderungen auf den Weg zu bringen. Entscheidend ist, dass dieses Tempo beibehalten und mit einem weiteren ambitionierten Vorgehen die Umsetzung der Wärmewende vorangetrieben wird. So hat die Stadt die Möglichkeit, vor dem gesetzlich vorgegebenen Zielhorizont, Klimaneutralität zu erreichen.

Die kommunale Wärmeplanung bildet die strategische Grundlage für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie definiert, wie die Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe gestaltet werden kann und welche Maßnahmen notwendig sind, um die Infrastruktur umzubauen.

Der gesamte Wärmebereich (Heizwärme, Warmwasser und Prozesswärme) verursacht knapp ein Drittel der Treibhausgasemissionen der Stadt Frankfurt am Main und er bietet zugleich erhebliche Effizienz- und Substitutionspotenziale.

Die Einteilung des Stadtgebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete wird maßgeblich durch die jeweilige Siedlungsstruktur geprägt. In dicht bebauten Gründerzeitquartieren mit hohem Wärmebedarf eignen sich insbesondere Fern- und Nahwärmenetze. In den Außenbezirken mit aufgelockerter Bebauung bietet sich hingegen der Einsatz dezentraler Lösungen wie Wärmepumpen an.

Die vorgeschlagenen Wärmewendestrategien wurden in zwei Stakeholder-Workshops gemeinsam mit den Teilnehmenden erarbeitet und anschließend in der "Task Force Wärmeplanung" vertieft diskutiert. Die daraus entwickelte Strategie enthält strukturierte Empfehlungen für die Umsetzung der Wärmewende in Frankfurt am Main.

Die einzelnen Maßnahmen lassen sich Handlungsfeldern zuordnen. Diese sind gemeinsam vom Magistrat in Zusammenarbeit mit den Energieversorgern und weiteren Akteuren auszuarbeiten und abzustimmen. Anschließend sind die Maßnahmen gesondert zu budgetieren, zu beschließen zu kommunizieren und umzusetzen. Eine entsprechende Berücksichtigung der städtischen Anteile in den zukünftigen Haushaltsplänen soll erfolgen.

Die öffentliche Beteiligung vom 07.04.2026 bis zum 17.05.2026 umfasste 97 Stellungnahmen und lässt sich wie folgt zusammenfassen:

Es sind 63 Stellungnahmen von Organisationen wie Firmen, Vereinen oder Verwaltungseinheiten und 34 Stellungnahmen von Einzelpersonen eingegangen. Ausführlichere Stellungnahmen, die mehrere separate Themen betrafen, wurden thematisch unterteilt. Auf diese Weise wurden die 97 Stellungnahmen in 224 Teilstellungnahmen unterteilt. Ein Großteil der Stellungnahmen befasst sich mit den Schwerpunkten Wärmequellen (28), Infrastruktur und Netze (21), Strategie und Ziele (19) sowie dem Wunsch nach Fernwärmeanschluss (14).

Weitere genannte Themen waren unter anderem Umwelt und Schutzgüter, Beteiligung, Darstellung der Ergebnisse, Sozialverträglichkeit und Heizungstechnologien. Die Stellungnahmen mit individueller Kommentierung sind in einem Beteiligungsbericht zusammengefasst (Anlage 2).

Die Festlegung der voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete (Zielbild für das Jahr 2045, welches das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmenetz-, dezentrale Wärmeversorgungs- und Prüf-Gebiete unterteilt) hat sich gegenüber dem offengelegten Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nicht verändert. Im Textteil wurden an insgesamt elf Stellen Korrekturen oder einzelne inhaltliche Ergänzungen vorgenommen.

Die kommunale Wärmeplanung ist kein statisches Dokument, sondern unterliegt einem dynamischen Prozess, der regelmäßig überprüft und angepasst werden muss. Neue technologische Entwicklungen, veränderte Rahmenbedingungen und Erfahrungen aus der Umsetzung werden in die Fortschreibung, die gemäß § 25 WPG alle fünf Jahre durchzuführen ist, einfließen. Ziel ist, die Transformation der Wärmeversorgung so zu gestalten, dass sie sozialverträglich, wirtschaftlich tragfähig und ökologisch wirksam ist.

B. Alternativen

Keine, da seit dem 29.11.2023 hessische Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohner:innen nach dem Hessischen Energiegesetz (GVBl. S. 444, § 13) zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet sind.

Darüber hinaus bildet das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung. Das Gesetz ist gemeinsam mit der Neufassung des Gebäude-Energie-Gesetzes am

  1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht in § 4 Abs. 2 vor, dass auch die Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.06.2026 einen unverbindlichen Wärmeplan verabschieden muss.

C. Lösung

Um die Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main erreichen zu können, muss auch eine vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung erfolgen. Die kommunale Wärmeplanung ist hierfür ein wichtiges Strategie- und Informationsinstrument, welches eine grobe Orientierung darüber gibt, wie und wo der Ausbau der Wärmenetze erfolgen kann (Wärmeausbaupotentialgebiete). Auf Grundlage von Bestands- und Potenzialanalysen sowie Szenarienberechnungen wurde ein Zielbild erstellt, welches das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete im Jahr 2045 einteilt. Als strategisches Planungsinstrument bietet die kommunale Wärmeplanung eine Orientierungshilfe, entfaltet aber keine unmittelbare Bindungswirkung. Im Fachgutachten zur kommunalen Wärmeplanung sind das methodische Vorgehen, die verwendeten Daten sowie die grundlegenden Planungsansätze beschrieben (Anlage 1).

Die kommunale Wärmeplanung identifiziert zentrale Entwicklungen, die durch flankierende Maßnahmen zielgerichtet unterstützt werden müssen. Hierbei ist die gesamte Stadtgesellschaft aktiv einzubinden und muss auch selbst tätig werden, da nur gemeinsam der anstehende Transformationsprozess der Wärmeversorgung möglich sein wird.

Unabhängig von den drei betrachteten Zielszenarien sind die dargestellten Handlungsfelder zur Erreichung der Klimaneutralität notwendig. Die in der kommunalen Wärmeplanung vorgeschlagenen Maßnahmen bilden den Kern der Umsetzung, weitere werden im Laufe der Transformation hinzukommen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. a)
    ☒Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben
    Folgende Form ist vorgeschrieben:
    Die Offenlegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung diente nach § 13 Abs. 4 WPG der öffentlichen Information, und die Beteiligung sowohl der Öffentlichkeit als auch der Träger Öffentlicher Belange wurde nach § 13 WPG im Zeitraum 07. April 2026 bis 17. Mai 2026 durchgeführt.
    Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde auch der Klimabeirat um Stellungnahme gebeten. Dieses wissenschaftliche Gremium ist der Aufforderung gefolgt und hat sich wohlwollend zur kommunalen Wärmeplanung geäußert. Darüber hinaus werden die Expert:innen des Klimabeirates den weiteren Prozess hin zu einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung begleiten.
    Der entsprechende Beteiligungsbericht zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Offenlegung des Entwurfs zum Bericht "Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Frankfurt am Main" ist der Anlage 2 zu entnehmen.
  2. b)
    ☒ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen
    Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze):
    Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bausteine, die im Rahmen der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung an Bedeutung gewinnen werden. Vorgesehen sind zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen (u.a. Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen/Ortsbeiräten), der Ausbau des Internetauftritts, Erklärvideos und Pressemitteilungen.
  3. c)
    Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil:
    ☐ verwaltungsinterner Vorgang
    ☐ Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend
    ☐ Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden
    ☐ Ressourcen stehen nicht zur Verfügung
    ☐ gesetzlicher Ausschließungsgrund
    ☐ Beteiligung hat bereits stattgefunden
    Erläuterung (optional):
  4. d)
    ☐ Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.08.2026 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 15
Sitzung 3 · 14.08.2026
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 109 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 60
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 3 · 18.08.2026
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 109 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUWBE1 GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
2 Grüne
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, WBE, 1 GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 2 GRÜNE (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO II, TOP 3
Beraten
Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 52
Beraten
a) Die Vorlage M 109 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 3 · 20.08.2026
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPVoltBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF gegen Linke (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 3 · 21.08.2026
TO I, TOP 77
Angenommen
Der Vorlage M 109 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDAfDBFFFraktionslos
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, AfD, BFF und fraktionslos gegen Linke und FDP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen