Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen Liegenschaften
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Anschluss städtischer Liegenschaften an die Fernwärmeleitungen vor, um die Dekarbonisierung voranzutreiben. Ziel ist es, klimawandelbedingte Folgen zu reduzieren und die Eingliederung von erneuerbaren Energien zu fördern. Mit der Zustimmung soll eine umfassende Investition in den Klimaschutz ermöglicht werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Anschluss von städtischen Liegenschaften an vorhandene Fernwärmeleitungen wird zugestimmt. Hierzu wird der von der Mainova angebotene Rahmenvertrag vom 02.12.2022 inklusive Anlagen (Anlagen A, 1-11) abgeschlossen.
- Die für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an vorhandene Fernwärmeleitungen erforderlichen Mittel von 42.594 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben, ein entsprechendes Projekt wird im Investitionsprogramm 2023 bei PG 34.04 eingerichtet. Die personellen Folgekosten von voraussichtlich 190 T€ p. a. sind zunächst aus dem Budget des Dezernats XI zu finanzieren.
- Es dient zur Kenntnis, dass in den Haushaltsplan 2022 inkl. des Finanzplanungszeitraums bis 2025 Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt wurden. Die nicht verausgabten Mittel 2022 bei Produktgruppe 34.04, Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" in Höhe von 12.000 T€ sowie bei Produktgruppe 22.04, Projekt 5.010740 "Erneuerbare Energien-Fonds" in Höhe von 1.700 T€ sollen mit der Vorlage zum Jahresabschluss 2022 zur Übertragung vorgesehen werden.
- Die darüber hinaus erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt in Höhe von 24.000 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 sowie in Höhe von 4.894 T€ aus dem Projekt 5.010740 "Erneuerbare Energien-Fonds" - PG 22.04. vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2023.
- Es dient zur Kenntnis, dass primär die Liegenschaften der "Liegenschaftstabelle 1" (Anlage 1) umgesetzt werden sollen. Können Liegenschaften aus Anlage 1 aus technischen oder genehmigungsrechtlichen Gründen nicht angeschlossen werden oder können die Anschlusskosten von 2.500 €/kW netto thermischer Anschlussleistung nicht realisiert werden, werden sie in die "Liegenschaftstabelle 2" (Anlage 2) überführt.
- Es wird zugestimmt, dass nach vorheriger Prüfung der Eigentumsverhältnisse so lange Liegenschaften aus der "Liegenschaftstabelle 2" (Anlage 2) in die "Liegenschaftstabelle 1" (Anlage 1) aufgenommen werden können, bis der Investitionskostenzuschuss von 42.594 T€ aufgebraucht ist.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kapitalkosten von 1.374 T€ sichergestellt sind.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass für ein ausreichendes Mobilfunknetz zur Übertragung von Mess- und Verbrauchswerten zusätzliche Kosten auf die Stadt zukommen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023Sie sind hierMM 20Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen LiegenschaftenMagistratsvortrag
- 17. März 2023OFOF 374/12Anschluss ans Fernwärmenetz am RiedbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. März 2023OAOA 338Anschluss ans Fernwärmenetz am Riedberg Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 20Anregung
- 11. April 2023OFOF 274/7Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. April 2023OFOF 495/9Fernwärmenetz und Ausbaugebiete im Geoportal darstellenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. April 2023OFOF 494/9Fernwärme im Ortsbezirk 9: Vorstellung der Ausbaupläne gemäß des Vortrags des Magistrats M 20Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023OMOM 3842Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenDirektanregung
- 27. April 2023OMOM 3857Fernwärmenetz und Ausbaugebiete im Geoportal darstellenDirektanregung
- 31. Juli 2023STST 1570Fernwärmenetz und Ausbaugebiete im Geoportal darstellenStellungnahme
- 15. April 2024STST 716Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenStellungnahme
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 803Anschluss ans Fernwärmenetz am RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf24 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Volt und LINKE. gegen GRÜNE (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 20 und OA 338 = Annahme) Gartenpartei (M 20 = Ablehnung, OA 338 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Zurückweisung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Zurückweisung)