Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird beauftragt, die Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk an das Fernwärmenetz anzuschließen. Dies soll durch die Verlegung neuer Leitungen geschehen, um Synergieeffekte zu nutzen und eine CO2-ärmere Wärmeversorgung zu ermöglichen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Falle, dass von den 30 städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 7 aus der Liegenschaftstabelle 2 einzelne als potenzielle Nachrückerinnen und Nachrücker in die Planung eines Fernwärmeanschlusses aufgenommen werden, Anliegerinnen und Anlieger an den dafür ausgebauten Fernwärmeleitungen die Möglichkeit erhalten, an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden.
Begründung
Für den Anschluss städtischer Liegenschaften an das Fernwärmenetz ist das Verlegen neuer Leitungen erforderlich. Da scheint es sinnvoll, Synergieeffekte dadurch zu nutzen, dass im Zuge der Leitungsverlegung auch Anliegerinnen und Anliegern die Möglichkeit gegeben wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Im Zuge der geplanten zunehmenden Dekarbonisierung der Wärmegewinnung könnte dadurch eine CO2-ärmere Wärmeversorgung angeboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023MM 20Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen LiegenschaftenMagistratsvortrag
- 11. April 2023OFOF 274/7Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023Sie sind hierOMOM 3842Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenDirektanregung
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 716Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2