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Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 7
61 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat wird beauftragt, die Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk an das Fernwärmenetz anzuschließen. Dies soll durch die Verlegung neuer Leitungen geschehen, um Synergieeffekte zu nutzen und eine CO2-ärmere Wärmeversorgung zu ermöglichen.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass im Falle, dass von den 30 städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 7 aus der Liegenschaftstabelle 2 einzelne als potenzielle Nachrückerinnen und Nachrücker in die Planung eines Fernwärmeanschlusses aufgenommen werden, Anliegerinnen und Anlieger an den dafür ausgebauten Fernwärmeleitungen die Möglichkeit erhalten, an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden.

Begründung

Für den Anschluss städtischer Liegenschaften an das Fernwärmenetz ist das Verlegen neuer Leitungen erforderlich. Da scheint es sinnvoll, Synergieeffekte dadurch zu nutzen, dass im Zuge der Leitungsverlegung auch Anliegerinnen und Anliegern die Möglichkeit gegeben wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Im Zuge der geplanten zunehmenden Dekarbonisierung der Wärmegewinnung könnte dadurch eine CO2-ärmere Wärmeversorgung angeboten werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Februar 2023MM 20Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen LiegenschaftenMagistratsvortrag
  2. 11. April 2023OFOF 274/7Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. April 2023Sie sind hier
    OMOM 3842Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließen
    Direktanregung
  4. 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 716Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 7
Sitzung 23 · 10.10.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 24 · 28.11.2023
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 25 · 16.01.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 26 · 20.02.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 27 · 12.03.2024
TO I, TOP 4
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

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