Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, Anlieger*innen von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk an das Fernwärmenetz anzuschließen, um Synergieeffekte bei der Verlegung neuer Leitungen zu nutzen. Dies soll zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung beitragen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Im Falle, dass von den 30 städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk 7 aus der Liegenschaftstabelle 2 einzelne als potentielle Nachrücker*innen in die Planung eines Fernwärmeanschlusses aufgenommen werden, sollen Anlieger*innen an den dafür ausgebauten Fernwärmeleitungen die Möglichkeit erhalten, an das Fernwärmenetz angeschlossen zu werden.
Begründung
Für den Anschluss städtischer Liegenschaften an des Fernwärmenetz ist das Verlegen neuer Leitungen erforderlich. Da scheint es sinnvoll, Synergieeffekte dadurch zu nutzen, dass im Zuge der Leitungsverlegung auch Anlieger*innen die Möglichkeit gegeben wird, ans Fernwärmenetz angeschlossen zu werden. Im Zuge der geplanten zunehmenden Dekarbonisierung der Wärmegewinnung könnte dadurch eine CO2-ärmere Wärmeversorgung angeboten werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Februar 2023MM 20Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung in städtischen LiegenschaftenMagistratsvortrag
- 11. April 2023Sie sind hierOFOF 274/7Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2023OMOM 3842Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenDirektanregung
- 15. April 2024Antwort des Magistrats · nach 61 WochenSTST 716Anliegerinnen und Anlieger von städtischen Liegenschaften im Ortsbezirk ans Fernwärmenetz anschließenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme