Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten Frankfurt
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz anzuschließen, um die Klimaziele zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren. Diese Maßnahme wird entscheidend zur Dekarbonisierung beitragen und die städtischen Liegenschaften klimaneutraler gestalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass ein Anschluss des Zoologischen Garten Frankfurt an das Fernwärmenetz unabdingbar notwendig ist, um die aktuellen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt a.M. (Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt) umsetzen zu können. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass für den Anschluss von städtischen Liegenschaften an die vorhandenen Fernwärmeleitungen ein von der Mainova angebotener Rahmenvertrag vom 02.12.2022 abgeschlossen wurde.
- Dem Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, mit der Mainova einen entsprechenden Vertrag zu verhandeln und abzuschließen.
- Die für die Beauftragung der Mainova erforderlichen Mittel von 12.175 T€ brutto werden als Investitionskostenzuschuss bewilligt und freigegeben. Im Produkthaushalt 2024/2025 sind im Investitionsprogramm 2024 bis 2027 bei PG 34.04 für das Projekt "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" Mittel in Höhe von jeweils 25 Mio. € für die Jahre 2024 bis 2027 vorgesehen. Diese sollen für Maßnahmen genutzt werden, die im Sinne des Grundsatzbeschlusses "Klimaneutrales Frankfurt 2035" möglichst optimal zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen geeignet sind, und können somit auch für den Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz genutzt werden. Die erforderliche Deckung der Investitionskosten erfolgt daher in Höhe von 12.175 T€ aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 gemäß der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung. Die zusätzlichen Kosten für bauseitige Eigenleistungen in Höhe von 1.159 T€ brutto sowie für die Baunebenkosten in Höhe von 232 T€ brutto, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen, sind ebenfalls aus dem Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" - PG 34.04 zu finanzieren.
- Die notwendigen Mittel werden per Sollveränderung auf die Produktgruppe 21.05, Projektdefinition 5.004870 "Allgemeine Infrastrukturmaßnahmen Zoo" übertragen. Der Investitionskostenzuschuss an die Mainova erfolgt über dieses Projekt. Die Abwicklung inkl. Zuwendungsbescheid erfolgt ebenfalls über den Zoologischen Garten.
- Es dient zur Kenntnis, dass für diese Investition Folgekosten für kalkulatorische Verzinsung, Sachkosten und Abschreibungen anfallen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt 2035: Grundsatzbeschlüsse" vom 12.05.2022, § 1650 (NR 316/22), festgelegt, die Stadt Frankfurt bis zum Jahr 2035 klimaneutral umzugestalten. Die Klimaneutralität bei den stadteigenen Aktivitäten und Zuständigkeiten wird bereits für das Jahr 2030 angestrebt, um der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht zu werden. Hinzu kommt die immer noch aktuelle Energiekrise, die uns dazu zwingt, möglichst schnell unabhängig von Erdgaslieferungen zu werden.
Die Mainova wird das gesamte Fernwärmenetz sukzessive dekarbonisieren und garantiert in Ihrem Angebot vom 12.02.2024 bis spätestens 2040 100% Grüne Wärme. Der Mainova Sondertarif "Grüne Fernwärme" enthält bereits heute die Anforderung von 60 % aus erneuerbarer Energie nach AGFW 309/9. Da bereits mehr als ein Viertel des gesamten Wärmebedarfs von Frankfurt über Fernwärme gedeckt wird, ist die vollständige Dekarbonisierung ein langfristiges Projekt. Um bereits im Laufe des Transformationsprozesses klimaneutrale Fernwärme liefern zu können, konzipiert Mainova eine noch limitierte Tarifoption, mit der neue, zusätzliche klimaneutrale Wärmeerzeuger den Kunden, die eine frühere Klimaneutralität anstreben, explizit zugeordnet werden können. Mit dem Hochlauf dieser Quellen wird die Wärme dieses Tarifs bis spätestens 2033, ggf. aber auch schon früher klimaneutral sein. Die Stadt Frankfurt wird regelmäßig mit der Mainova eruieren, wie das Ziel bereits zu einem früheren Zeitpunkt und möglichst vor 2030 erreicht werden kann.
B. Alternativen
Grundsätzlich kommen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auch Elektrowärmepumpen mit Erdsonden in Frage. Im verdichteten innerstädtischen Bereich sind Erdsonden aus Platzgründen oder geologischen Gründen jedoch häufig nicht möglich. Dies trifft auch auf das Zoogelände zu, das sehr dicht bebaut ist und zudem über alten Baumbestand verfügt, der erhalten werden soll. Aus diesem Grund ist auch bei der Fernwärme ein Anschluss an das Fernwärmenetz zu priorisieren, der um das Zoogelände herum verläuft.
C. Lösung
Im Haushaltsplan 2024 inkl. des Finanzplanungszeitraums bis 2027 sind verschiedene Mittel für Maßnahmen zur Begrenzung der Folgen des Klimawandels sowie zur Klimawandelanpassung eingestellt worden. Die bereitgestellten Mittel sollen schnell und zielgerichtet investiert und ein großer Teil gemäß den "Grundsatzbeschlüssen zur Klimaneutralität" für die Energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften eingesetzt und genutzt werden.
Damit ein größtmöglicher Effekt in Bezug auf die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erzielt werden kann, sollen möglichst viele städtische Liegenschaften an die bereits vorhandenen Fernwärmeversorgungsanlagen der Mainova angeschlossen werden. Im Gegenzug verpflichtet sich Mainova, das gesamte Fernwärmesystem zu dekarbonisieren.
Im bereits geschlossenen Rahmenvertrag mit der Mainova wurden zum primären Anschluss an das Fernwärmenetz diverse Liegenschaften festgelegt, die in unmittelbarer Nähe einer bestehenden Fernwärmeleitung liegen und bei denen die Mainova als einziger möglicher Vertragspartner infrage kommt. Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe dieser Liegenschaften nicht vorhanden und können auch nicht wirtschaftlich errichtet werden. Die Mainova hat daher bei diesen Liegenschaften ein Alleinstellungsmerkmal. Der Zoo befindet sich zwar nicht in unmittelbarer Nähe der Fernwärmeleitungen des Bestandes der Mainova, Wärmenetze anderer Anbieter sind in der Nähe aber auch nicht vorhanden, so dass die Mainova auch hier ein Alleinstellungsmerkmal hat.
Für die Anbindung des Zoos an die bestehenden Fernwärmeleitungen ist allerdings eine aufwendigere Verlängerung des Bestandnetzes um ca. 1.823 Trassenmeter notwendig, daher wurde der Zoo im Rahmenvertrag mit der Mainova noch nicht berücksichtigt als Liegenschaft, die primär an das Fernwärmenetz angeschlossen werden soll. Allerdings dient die verlängerte Trasse anschließend auch den umliegenden städtischen Liegenschaften, die gemäß dem geschlossenen Rahmenvertrag primär für den Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen sind. Diese können somit erst nach Anbindung des Zoos auch an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Der Anschluss des Zoos an das Fernwärmenetz der Mainova ist somit unabdingbar.
Das beigefügte Angebot der Mainova (Anlage 1) hält die in der Begründung genannten Anforderungen an die Dekarbonisierung ein. Die Mainova ist daher mit der Anbindung des Zoos an das Fernwärmenetz zu beauftragen. Damit wird eine günstige Gelegenheit wahrgenommen, die Unabhängigkeit von Erdgas zu vergrößern und einen großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Die Entscheidung, die städtischen Gebäude an die Fernwärme anzuschließen, wird durch aktuelle Berechnungen des Klimareferates zur kommunalen Wärmeplanung bestätigt.
Es dient zur Kenntnis, dass eine vollständige Dekarbonisierung im städtischen Gebäudebestand nur erreicht werden kann, wenn dieser auch vollständig energetisch saniert wird. Nur durch Reduktion des Energieverbrauchs reichen die verfügbaren erneuerbaren Energiequellen und Abwärme nicht aus, um den gesamten Wärmeverbrauch der Stadt zu decken. Der Anschluss an die Fernwärme kann daher nur ein erster Schritt zur Klimaneutralität sein.
Begründung der Wirtschaftlichkeit:
Am 19.09.2024 hat die Stadtverordnetenversammlung (§
5194) den Vortrag des Magistrats M 118 vom 30.08.2024 zur kommunalen Wärmeplanung beschlossen. Damit wurde der Magistrat beauftragt, bis zum 30.06.2026 eine kommunale Wärmeplanung für Frankfurt am Main auf Grundlage der Erkenntnisse der "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" zu erstellen. Die Konzeptstudie, erstellt von e-think energy research GmbH, vom November 2023 ist unter der M 118 unter PARLIS - Kommunale Wärmeplanung abrufbar. In der Stu die wurden die aktuelle Wärmebedarfs- und Versorgungsstruktur, die Potenziale zur Bedarfssenkung und zur Bereitstellung aus erneuerbarer Energie und Abwärme sowie aussichtsreiche Szenarien für die Wärmewende der Stadt erarbeitet. Folgende Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen können der Studie entnommen werden:
Um die Gebäude der Stadt Frankfurt am Main klimaneutral mit Wärme versorgen zu können, müssen sowohl der Wärmebedarf der Gebäude deutlich reduziert als auch die Versorgungssysteme weitreichend umgestellt werden. Dabei ist zu bedenken, dass erneuerbare Ressourcen sowie auch Abwärme vor allem lokal und nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Gleichzeitig können zahlreiche der vorhandenen lokalen Abwärmepotenziale, wie etwa die Abwärme aus Rechenzentren, über Wärmenetze sinnvoll nutzbar gemacht werden.
In der Studie hat die Gegenüberstellung der Kosten einer Wärmebereitstellung aus Fernwärme und aus unterschiedlichen dezentralen Versorgungssystemen gezeigt, dass Fernwärmesysteme in Frankfurt am Main geeignet sind, Gebäude kosteneffizient mit Wärme zu versorgen, und dass in allen analysierten Ausbau- und Aufbringungsszenarien die Fernwärmebereitstellung günstiger ist als jede alternative dezentrale Versorgungsoption. Der wichtigste Grund dafür ist, dass ein geeignet entwickeltes Fernwärmesystem in der Lage ist, diverse kostengünstige Wärmequellen nutzbar zu machen. Im Gegensatz dazu sind diese Möglichkeiten bei dezentralen Systemen stark eingeschränkt. In der Vergangenheit stand mit fossilem russischem Erdgas ein billiger Energieträger zur Verfügung, der relativ einfach über das Gasleitungsnetz zu den einzelnen Gebäuden transportiert werden konnte. Aus heutiger Sicht kann nicht davon ausgegangen werden, dass in einem CO2-neutralen Energiesystem zukünftig ein adäquater gasförmiger Energieträger in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stehen wird. Daher muss auch in Szenarien mit niedrigen zukünftigen Energiepreisen davon ausgegangen werden, dass der Preis für einen solchen gasförmigen Energieträger deutlich über dem heutigen Endkundenpreis liegen wird. Des Weiteren ist damit zu rechnen, dass der Preis eines gasförmigen Energieträgers mit steigender Nutzung eines solchen in den unterschiedlichen Bereichen des Energiesystems steigen wird.
Zwar ist auf städtischer Ebene mit einem ähnlichen Effekt auch für die Kosten der Wärmeaufbringung bei Fernwärmesystemen zu rechnen. In zwei in der Studie dargestellten Varianten der Wärmeaufbringung zeigt sich eine stärkere Abhängigkeit der Bereitstellungskosten von den angenommenen Preisentwicklungen für die Variante mit einem "hohen Anteil Gas" gegenüber der Variante "niedriger Anteil Gas". Allerdings zeigt sich gleichzeitig, dass die Kosten der Wärmebereitstellung aus Fernwärme aufgrund unterschiedlicher Wärmequellen generell deutlich weniger sensitiv auf die Preisentwicklung reagieren, als dies bei den Kosten der dezentralen Versorgungsoption der Fall ist, und dass grundsätzlich die Bereitstellung über Fernwärme günstiger ist als die dezentralen Optionen.
Als konkrete Handlungsempfehlung wird daher der Anschluss der Städtischen Liegenschaften an die (dekarbonisierte) Fernwärme und eine Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze benannt.
Somit trägt der Anschluss des Zoos an die Fernwärme zu einer Verdichtung der bestehenden Fernwärmenetze und damit zu einer kostengünstigeren Wärmeversorgung und einer Dekarbonisierung der Wärmeversorgung der Stadt Frankfurt bei.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
1.1 Angebot Mainova:
| EUR netto | EUR brutto
- Baukostenzuschuss 5.413 kW | 319.360 € | 380.038,40 €
2. Beteiligung i. H. v. 70% an den Versorgungsleitungen der äußeren Erschließung verschiedener Dimensionen in Kunststoffmantelrohr (KMR) | 8.663.800,00 € | 10.309.922,00 €
3. Hausanschlussleitungen (11 Stück) verschiedener Dimensionen in KMR, Hauseinführung, Kellerleitung und Erstabsperrung, primärseitiger Anschluss der Übergabestation bis 6,0 m, Wärmedämmung | 977.440,00 € | 1.163.153,60 €
| 4. Übergabestationen (11 Stück) für verschiedene Leistungen gem. Anlage 1, inkl. Differenzdruckregelung, Messung und Wärmedämmung | 269.860,00 € | 321.133,40 € |
| Angebotssumme | 10.230.460,00 € | 12.174.247,40 € |
1.2 Bauseitige Eigenleistungen, die vom Zoo separat beauftragt werden müssen:
| Gemäß Kostenprognose vom 24.06.2024 fallen untergliedert nach Kostengruppen voraussichtlich folgende Gesamtkosten für die bauseitigen Eigenleistungen an (die detaillierten Kosten für die jeweiligen Gebäude sind der Anlage 2 zu entnehmen): | EUR netto | EUR brutto |
| 410 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen | 91.230,00 € | 108.563,70 € |
| 420 Wärmeversorgungsanlagen | 449.080,00 € | 534.405,20 € |
| 440 Elektrische Anlagen | 95.920,00 € | 114.144,80 € |
| 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen | 57.090,00 € | 67.937,10 € |
| 480 Gebäude- und Anlagenautomation | 133.360,00 € | 158.698,40 € |
| 490 Sonstige Leistungen (z.B. Kernbohrungen der Außenwand, Verputzarbeiten, Abdichtungsarbeiten der Außenwand, Mobilfunknetz usw.) | 147.100,00 € | 175.049,00 € |
| 400 Gesamtkosten | 973.780,00 € | 1.158.798,20 € |
1.3 Planungsleistungen eines Ingenieurbüros, das vom Zoo separat beauftragt werden muss:
| Planungsleistungen für die Detailplanung der Übergabestationen. Es handelt sich hierbei um Schätzkosten, wobei von einem Anteil von 20% der KG 400 Gesamtkosten aus der Kostenprognose für die bauseitigen Eigenleistungen ausgegangen wird (Abrechnung nach HOAI): | EUR netto | EUR brutto |
| 700 Baunebenkosten | 194.756,00 € | 231.759,64 € |
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Die Zahlungsflüsse sind abhängig vom Zeitpunkt der Annahme des Angebotes.
2.1 Beauftragung Mainova:
| Jahr | Verpflichtung ( EUR brutto) | Leistungen | Ausgaben (EUR brutto) |
| Ca. 2024 | 12.174.247,40 € | Anzahlungsanforderung 15% v. | |
| Bestellwert | 1.826.137,11 € | ||
| Ca. 2025 | 40% bei | ||
| Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten zur äußeren Erschließung 40% bei Beginn der Tief- und Rohrbauarbeiten für die Hausanschlüsse | 4.869.698,96 € 4.869.698,96 € 9.739.397,92 € | ||
| Ca. 2026/2027 | 5% nach Beendigung der Arbeiten und Inbetriebnahme | 608.712,37 € | |
| Summe 2024 - 2026 | 12.174.247,40 € |
2.2 Bauseitige Eigenleistungen:
| Jahr | Verpflichtung ( EUR brutto) | Leistungen | Ausgaben (EUR brutto) |
| Ca. 2025 | 1.158.798,20 € | Gemäß Anlage 2: Kostenprognose. Derzeit | |
| offen, wann mit welchen Gebäuden begonnen wird. Die Kosten werden schätzungsweise hälftig in 2025 und 2026 anfallen. | 579.399,10 € | ||
| Ca. 2026 | s.o. | 579.399,10 € | |
| Summe 2025 - 2026 | |||
| 1.158.798,20 € | |||
2.3 Planungsleistungen des Ingenieurbüros:
| Jahr | Verpflichtung ( EUR brutto) | Leistungen | Ausgaben (EUR brutto) |
| Ca. 2025 | 231.759,64 € | Baunebenkosten | 231.759,64 € |
Gesamtkosten Beauftragung Mainova, bauseitige Eigenleistungen und Planungsleistungen (EUR brutto):
Summe 2024 - 2026/2027 | 13.564.805,24 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
keine
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben:
keine
b) Sachkosten
Es entstehen Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen. Die Wartungskosten für die Fernwärmeübergabestationen liegen bei:
Ca. 7.500,00 €/Jahr
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung
13.564.805,24 EUR x 1,6% /a / 2 = 108.518,44 EUR/a
2. Abschreibung
13.564.805,24 EUR / 40 a = 339.120,13 EUR/a
5. Jahreserträge:
keine
6. Leistungen Dritter:
keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
keine
8. Sonstiges:
keine
Anlage 1_Angebot (ca. 473 KB) Anlage 2_Kostenprognose (ca. 212 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2024Sie sind hierMM 186Fernwärmeausbau und -dekarbonisierung im Zoologischen Garten FrankfurtMagistratsvortrag
- 11. März 2025OFOF 483/4Fernwärmeversorgung des ZoosOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. März 2025OAOA 542Fernwärmeversorgung des ZoosAnregung
- 24. November 2025Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 423Fernwärmeversorgung des ZoosMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) sowie Linke (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); CDU und ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1100) AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmend des Revisionsberichts); ÖkoLinX-ELF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, Linke und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 186 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Gartenpartei (M 186 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 186 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1100), Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 186 und NR 1100 = Enthaltung) Stadtv. Yilmaz (M 186 = Annahme) Stadtv. Dr. Schulz (M 186 = Annahme, NR 1100 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Schulz gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1111), Linke und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme), AfD und Stadtv. Dr. Schulz (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Satz 1 Ablehnung, Punkte 1. bis 3. Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung)