Nahverkehrsplan 2025+
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
- Erna-Pinner-Straße
- Ernst-May-Platz
- Altenhöferallee
- Farbenstraße
- Frankenthaler Weg
- Gutleutstraße
- Hainer Weg
- Heerstraße
- Heidetränkstraße
- Hostatostraße
- Im Kreuzegut
- Adolf-Haeuser-Straße
- Kolberger Weg
- Kranengasse
- Kranentrank
- Kurmainzer Straße
- Kätcheslachweg
- Käthe-Kruse-Straße
- Lehmkautstraße
- Leuchte
- Leunastraße
- Leverkuser Straße
- Liederbacher Straße
- Ludwig-Fulda-Weg
- Ludwig-Scriba-Straße
- Ludwigstraße
- Luthmerstraße
- Mainzer Landstraße
- Marie-Curie-Straße
- Nelly-Sachs-Platz
- Nieder Kirchweg
- Niedereschbacher Straße
- Niederurseler Landstraße
- Olof-Palme-Straße
- Otto-Schott-Straße
- Pfaffenwiese
- Praunheimer Weg
- Riedbergallee
- Robert-Koch-Allee
- Roßkopfstraße
- Ruth-Moufang-Straße
- Schwalbenweg
- Seckbacher Landstraße
- Sindlinger Bahnstraße
- Am Weißkirchener Berg
- Thomas-Mann-Straße
- West-Höchster Straße
- Westerbachstraße
- Zuckschwerdtstraße
- Zum Margarethenzehnten
- Zum Stulen
- Zur Kalbacher Höhe
- Ackermannstraße
- Arthur-von-Weinberg-Straße
- Alfred-Wegener-Straße
- Babenhäuser Landstraße
- Bolongarostraße
- Alt-Nied
- Carl-Hermann-Rudloff-Allee
- Carl-Sonnenschein-Straße
- Alte Brücke
- Däumling
- Edenkobener Straße
- Eltviller Straße
- Emil-von-Behring-Straße
- Emmerich-Josef-Straße
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Erna-Pinner-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Sachstand Interessenbekundungsverfahren E-Ladeinfrastruktur04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Kenntlichmachung der Vorfahrtsregelung auf der Riedbergallee01.11.2019 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Erna-Pinner-Straße per E-MailBericht
Jährlicher Sachstandsbericht zum Nahverkehrsplan 2025+ (Berichtszeitpunkt Mai 2025):
Zu 2.) Perspektivnetz Schiene: Die Straßenbahn- und U-Bahn-Maßnahmen der Planungsstufe 1 der Perspektivnetze (z. B. die Ringstraßenbahn und der Netzschluss Ginnheim) des Nahverkehrsplans 2025+ (NVP) befinden sich bereits in der konkretisierenden Planungsphase. Die ersten Ergebnisse liegen den parlamentarischen Gremien bereits vor und sind beschlossen. Mehrere Straßenbahn- und Stadtbahnmaßnahmen der Planungsstufe 2 der Perspektivnetze des NVP wurden im Rahmen der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans - Teil Schiene 2035+ (GVP-Schiene) untersucht. Auf Grundlage einer verkehrlichen und betrieblichen Grobbewertung wurden folgende Maßnahmen davon für eine vertiefende Untersuchung ausgewählt: Straßenbahnmaßnahmen - Ernst-May-Platz - Sportcenter Bornheim - Rebstockbad - Rebstock West - Bahnhof Höchst - Jahrhunderthalle - Zeilsheim - Lokalbahnhof - Sachsenhäuser Warte - Alte Brücke - Lokalbahnhof - Sachsenhausen - Schauspiel - Friedberger Warte. Stadtbahnmaßnahmen - Verlängerung der A-Strecke bis zur Sachsenhäuser Warte - Seckbacher Landstraße - Atzelberg - Bergen - Enkheim - Leuchte - Frankfurter Berg - Hilgenfeld. Dabei wurde die Realisierungswürdigkeit anhand einer Nutzen-Kosten-Bewertung ermittelt, welche Voraussetzung für eine Förderung durch Bund und Land ist. Das Ergebnis wird der Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt. Parallel dazu werden im Rahmen einer gesonderten Machbarkeitsstudie alternative Trassenführungen der Ringstraßenbahn in Bornheim untersucht. Dabei werden die verkehrlichen Auswirkungen, die städtebauliche Integration und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens beurteilt. Ebenso wird die Machbarkeit verschiedener Straßenbahntrassen zur Anbindung von Offenbach an das Frankfurter Straßenbahnnetz in Kooperation mit der Stadt Offenbach und dem RMV untersucht. Weitere Untersuchungen erfolgen für die Straßenbahnverlängerung zum Höchster Bahnhof in verschiedenen Varianten sowie für die Gutleutstraßenbahn (Hauptbahnhof - Briefzentrum). Für die interkommunalen Verlängerungsprojekte sowohl nach Bad Vilbel als auch nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurden Potenzialanalysen erstellt, welche beide Erweiterungen des Frankfurter Straßenbahnnetzes grundsätzlich als sinnvoll ansehen. Die Stadt Bad Vilbel hat sich im Jahr 2022 dagegen entschieden, als nächsten Schritt eine Machbarkeitsstudie durchführen zu lassen. Daher ist dieses Projekt zurückgestellt. Für die Verlängerung nach Neu-Isenburg, Dreieich und Langen wurde bis 2024 eine Machbarkeitsstudie zur Betrachtung der Straßenbahnverlängerung ab Neu-Isenburg Stadtgrenze aus verkehrlicher, stadtgestalterischer und wirtschaftlicher Sicht erstellt. Die Studie bescheinigt diesem interkommunalen Projekt einen sehr hohen volkswirtschaftlichen Nutzen und hohe städtebauliche Potenziale. Im Jahr 2025 wird mit dem Beginn der Vorplanung die nächste Planungsphase eingeleitet.
Zu 3.) ÖPNV-Beschleunigung: Durch ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen können Verlust- und Reisezeiten reduziert, die Betriebsqualität gesteigert und die Pünktlichkeit sowie die Stetigkeit im Fahrtablauf (Fahrplanstabilität und Anschlusssicherheit) verbessert werden. Dies dient insgesamt einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Hierdurch können Fahrgäste gewonnen, Einnahmen erhöht, Betriebskosten eingespart und negative Umweltauswirkungen reduziert werden. Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Trotz aller Bemühungen konnte diese Tendenz bislang nicht umgekehrt werden. Alle Straßenbahnlinien (außer den Linien 17 und 21) sowie alle Metrobuslinien weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen 13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweiten Vergleich. Im NVP sind Zielwerte für höhere Liniengeschwindigkeiten je Betriebszweig definiert: Diese liegen bei der U-Bahn und beim Expressbus bei mindestens 24 km/h, bei der Straßenbahn und beim Metrobus bei mindestens 19 km/h. Zur Erhöhung der Liniengeschwindigkeiten und der Erreichung der Vorgaben des NVP sind ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen erforderlich. Im gesamten Stadtgebiet wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Fahrgäste im ÖPNV z. B. durch Erneuerung und Modernisierung von Lichtsignalanlagen pünktlicher und schneller an ihr Ziel zu befördern. Dies erfordert jedoch stets eine Abwägung mit den Interessen der anderen Verkehrsteilnehmer, wodurch Nutzungskonflikte entstehen. Beispielsweise haben die Realisierung von Radverkehrsmaßnahmen und die häufig damit verbundene Aufgabe von Fahrspuren sowie Temporeduzierungen wie die Einrichtung von Tempo 30 oftmals nachteilige Auswirkungen auf die Reisegeschwindigkeit des Frankfurter ÖPNV. Maßnahmen an Lichtsignalanlagen: In den zentrumsfernen Stadtteilen werden Busse bisher nur an vereinzelten Lichtsignalanlagen bevorzugt. Im Rahmen des vierten Aufrufs der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" hat die Stadt Frankfurt am Main einen Förderantrag zur Beschleunigung der Metrobuslinien M55 und M72/73 eingereicht, der positiv beschieden wurde. Da insbesondere der Stadtteil Höchst durch sein sehr dichtes Busnetz mit zahlreichen Linien und einem sehr hohen Fahrgastaufkommen geprägt ist, führen Vorrangschaltungen zu wertvollen Synergieeffekten. Im Zuge dieses Förderprogramms "BÖNV II / Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" wurden im Jahr 2022 elf Lichtsignalanlagen insbesondere entlang der Buslinien M 55 und M 72/73 umgerüstet. Die Lichtsignalanlagen wurden mit neuen Baken und Steuergeräten versehen und haben dadurch nun die Möglichkeit, die wichtigen Metrobusse in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel zu bevorrechtigen. Insbesondere der stark nachgefragte Busverkehr in Höchst soll dadurch verbessert werden. An folgenden Knotenpunkten wurden die Lichtsignalanlagen modifiziert: - Niederurseler Landstraße/Roßkopfstraße/Heidetränkstraße - Emmerich-Josef-Straße/Ludwig-Scriba-Straße/Zuckschwerdtstraße - Kurmainzer Straße/Eltviller Straße/Däumling - Praunheimer Weg/Thomas-Mann-Straße - Leunastraße/Höchster Farbenstraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße - Sindlinger Bahnstraße/Lehmkautstraße - Hostatostraße/Leverkuser Straße - West-Höchster Straße/Frankenthaler Weg - Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße - Bolongarostraße/Zuckschwerdtstraße - Babenhäuser Landstraße/Hainer Weg. Die Erneuerung und Umrüstung dieser Lichtsignalanlagen hat positive Effekte auf Fahrzeit, Pünktlichkeit und Betriebsstabilität der Linien M55 und M72/73. Um den vierten Call der Bundesförderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" abzuschließen und den Busverkehr in den Stadtteilen Höchst, Sossenheim, Zeilsheim und Niederursel weiter zu verbessern, wurden im Sommer 2024 noch sieben weitere Lichtsignalanlagen mit einer Busbeschleunigung ausgestattet. Bei diesen LSA handelt es sich um Fußgängerschutzanlagen. Die neue Bevorrechtigung bewirkt, dass Busse dort nicht mehr zum Halten kommen. Folgende Fußgängerschutzanlagen wurden modifiziert: - Praunheimer Weg/Gerhart Hauptmann Ring - Praunheimer Weg/Europa Schule - Heerstraße/Alt Praunheim - Kurmainzer Straße/Friedhof Sossenheim - Kolberger Weg/Pfaffenwiese/Jenaer Str./Bechtenwaldstr/Kranentrank - Sindlinger Bahnstr./Edenkobener Str. Am folgenden Knotenpunkt wurde die Lichtsignalanlage modifiziert: - Bolongarostr./Kasinostr./Kranengasse. Auf dem Linienweg der Linie 29 wurden zwischen April und Dezember 2023 insgesamt folgende zehn Lichtsignalanlagen im Bereich Kalbach-Riedberg zwischen den Haltestellen Schwalbenweg und Emil-von-Behring-Straße mit einer ÖPNV-Bevorrechtigung in beide Richtungen ausgerüstet: - Zur Kalbacher Höhe / Zum Stulen / Käthe-Kruse-Str. - Marie-Curie-Straße / Olof-Palme-Straße / Zur Kalbacher Höhe - Am Weißkirchener Berg / L3019 / Altenhöferallee - Riedbergallee / Carl-Hermann-Rudloff-Allee / Arthur-von-Weinberg-Str. - Riedbergallee / Ruth-Moufang-Straße / Robert-Koch-Allee - Riedbergallee / Alfred-Wegener-Straße / Otto-Schott-Str. - Riedbergallee / Ludwig-Fulda-Weg / Zum Margarethenzehnten - Riedbergallee / Im Kreuzegut / Kätcheslachweg - Riedbergallee / Zur Kalbacher Höhe / Nelly-Sachs-Platz / Erna-Pinner-Str. - Nordumgehung Kalbach/Am Weißkirchener Berg / L3019. Auswertungen zeigen, dass mithilfe dieser nun beschleunigten Anlagen die Fahrzeit über den gesamten Werktag in beiden Richtungen um jeweils eine Minute pro Fahrt reduziert werden konnte. Zusätzlich wurde der Bus an der LSA am Ortseingang von Nieder-Erlenbach (Umgehung Nieder-Erlenbach/L3008/Niedereschbacher Str.) voll beschleunigt. Dabei zeigt sich, dass diese Maßnahme sehr effektiv war und die Fahrzeit pro Fahrt in beiden Richtungen im Durchschnitt um ca. 30 Sekunden verringert werden konnte. Zusammengenommen bewirken diese Maßnahmen eine merkliche Fahrzeiteinsparung auf der Linie 29. Damit wurde der Fahrplan stabilisiert sowie die Pünktlichkeit erhöht. Bei der Straßenbahn lässt sich an verschiedenen Stellen eine Verbesserung nach Modernisierung der Lichtsignalanlagen oder Softwareanpassungen in den Jahren 2023/24 erkennen. Zum Beispiel können nun die Linien 11, 14 und 21 die Kreuzungen Mainzer Landstraße/Ludwigstraße und Mainzer Landstraße/Ackermannstraße sowie die Linien 11 und 21 zusätzlich die Knotenpunkte Mainzer Landstraße/Luthmerstraße und Mainzer Landstraße/Nieder Kirchweg /Alt-Nied im Normalfall ohne Verlustzeit passieren. Durch den Austausch des Stellwerks und der Erneuerung der LSA Hamburger Allee/Varrentrappstraße kann die Linie 17 nun beschleunigt in den eingleisigen Abschnitt einfahren. Zusätzlich wurden bei der Straßenbahn weitere Softwareanpassungen an diversen Knotenpunkten für Umleitungs- und Sonderverkehre ausgeführt. Damit können Straßenbahnen im Umleitungsfall sowie die Sonderlinien 10 und 22 beschleunigt werden. Da Lichtsignalanlagen eine gewisse Lebensdauer haben und in regelmäßigen Abständen modernisiert müssen, wurden Ende 2024 zusätzliche Haushaltsmittel ab dem Jahr 2026 für die Ergänzung von ÖPNV-Beschleunigungskomponenten beschlossen. Im Rahmen des Substanzerhaltungsprogramms werden die zu modernisierenden Lichtsignalanlagen zukünftig direkt mit ÖPNV-Komponenten ausgerüstet, wenn zuvor noch keine verbaut waren. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die ÖPNV-Beschleunigung unmittelbar und kosteneffizient mitgedacht wird. So gelingt es Busse an mehr Lichtsignalanlagen zu bevorrechtigen. Maßnahmen an Haltestellen: Durch den barrierefreien Haltestellenausbau können Fahrgastwechselzeiten verkürzt werden. Weitere Details sind unter dem Punkt Barrierefreiheit zu finden. Maßnahmen entlang der Strecke: Im Jahr 2022 wurden an zwei weiteren Stellen Leitelemente installiert, die den der Straßenbahn vorbehaltenen Bereich stärker vom übrigen Verkehr abgrenzen, nämlich an den Haltestellen Südbahnhof/Schweizer Straße sowie Lokalbahnhof/Textorstraße. Diese dienen der Verbesserung der Verkehrssicherheit, Betriebsstabilität und Pünktlichkeit der Straßenbahnlinien 15, 16 und 18 im gesamten Tagesverlauf. Die Ausstattung weiterer kritischer Abschnitte wurde stadtintern bereits abgestimmt und soll zeitnah umgesetzt werden. Die zwei geplanten Busspuren in der Zeppelinallee und der Bockenheimer Landstraße wurden im April 2022 erfolgreich umgesetzt. Auf der Zeppelinallee wurde der rechte Fahrstreifen, der auf Höhe der Sophienstraße beginnt, komplett in eine Busspur umgewidmet und erleichtert somit die Fahrt der Linie M32. In der Bockenheimer Landstraße westlich des Knotenpunktes Senckenberganlage/Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße wurde ebenfalls die rechte Fahrspur in eine Busspur umgewidmet. Somit ist die Anfahrt der Haltestelle Bockenheimer Warte für die Buslinien M32 und M36 deutlich vereinfacht worden.
Zu 4.) Barrierefreiheit im ÖPNV: Am 18.05.2022 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Alt-Fechenheim in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität C. Am 18.09.2022 wurden nach erfolgter Gleisabsenkung die für einen barrierefreien Einstieg in die U-Bahnen angepassten Bahnsteige der U-Bahnstation Römerstadt in Betrieb genommen. Die dort noch fehlenden Aufzüge werden in den Jahren 2025/2026 eingebaut. Am 20.09.2022 wurden die neuen Aufzüge der nun barrierefrei ausgebauten U-Bahnstation Westend in Betrieb genommen. Am 21.03.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle Habsburger-/Wittelsbacherallee in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität D. Am 28.06.2024 wurde die barrierefrei umgebaute Straßenbahnhaltestelle "Hospital zum Heiligen Geist" in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität B. Am 08.07.2024 wurde an der Straßenbahnhaltestelle "Stresemannallee/Gartenstraße" der barrierefrei umgebaute Bahnsteig in der Gartenstraße in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine Haltestelle der Priorität A. Darüber hinaus wurden auch im Rahmen anderer Maßnahmen die barrierefreie Nutzbarkeit von Schienenhaltestellen verbessert. Insbesondere sind hierbei für die Jahre 2022, 2023 und 2024 die Nachrüstung von taktilen Leitelementen an Bestandsstationen der U-Bahn sowie die Maßnahmen zum Ausbau von Straßenbahnhaltestellen für längere 40 Meter Wagen zu nennen. Im Rahmen des letztgenannten Programms wurde im Jahr 2024 z. B. an der Haltestelle Galluswarte an der östlichen Bahnsteigseite der Fußgängerüberweg über Gleise und Fahrbahnen nach aktuellen Standards barrierefrei ausgebaut bzw. z. T. neu errichtet. Außerdem wurde an dieser Haltestelle im Vorgriff auf den späteren vollständigen barrierefreien Ausbau bereits auch ein taktiles Leitsystem geschaffen, mit dem die Fußgängerüberwege und die Wege zu S-Bahn/Bus ausgestattet bzw. verbunden wurden. Mit den zahlreichen weiteren in Bau und in Planung befindlichen Maßnahmen wird ein bestehender Planungs- und Realisierungsrückstau abgearbeitet. Dadurch kann in den folgenden Jahren die Anzahl der jährlich in Bau sowie in Betrieb gehenden Haltestellen erhöht werden. Angestrebt wird, die Haltestellen nach der Reihenfolge ihrer Priorität umzubauen. Die Tatsache, dass hiervon im Einzelfall abgewichen wird, ist zum einen darin begründet, dass zur Nutzung von Synergieeffekten Haltestellenmaßnahmen mit anderen ohnehin anstehenden Tiefbaumaßnahmen gekoppelt werden. Zum anderen sind gerade die Haltestellen der hohen Prioritäten meistens diejenigen, die die umfangreichsten Beteiligungen und damit die längsten Planungsvorläufe benötigen, da sie in komplexen städte- und straßenbaulichen Situationen verortet sind (z. B. die unterschiedlichen Haltestellen im Bereich des Haupt- und Südbahnhofes.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2021NRNR 1390Nahverkehrsplan 2025+STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. Mai 2021BB 238Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 341Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 15. November 2021BB 404Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 16. Mai 2022BB 209Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 5. September 2025BB 343Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
- 18. Mai 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 274 WochenBB 168Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und Volt gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, AfD und FDP gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt, FDP und ÖkoLinX gegen AfD (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme