Nahverkehrsplan 2025+
Vorlagentyp: NR CDU, SPD, GRÜNE
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Der Magistrat wird geben, bei der weiteren Umsetzung der M 163 vom 23.10.2020 "Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt" folgende Änderungen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis zu berichten:
- 5.4.
- Maßnahmenbündel 6 - Neues Straßenbahnnetz a) Linie 12: Verlängerung bis Fechenheim Schießhüttenstraße, somit Schaffung einer Direktverbindung vom Ortskern Fechenheim über Bonheim / Berger Straße zur Konstablerwache. b) Linie 15: Unverändert zwischen Haardtwaldplatz und Lokalbahnhof, weiter nordmainisch bis Fechenheim Hugo-Junkers-Straße.
- 5.7.
- Perspektivnetz Straßenbahn Die Straßenbahnlinie 21 (Ringstraßenbahn) wird über den Westbahnhof geführt. Die Straßenbahnlinien 17 und 20 sowie die Linie 13 werden über den Westbahnhof geführt.
- 6.
- - Fahrzeuge Fahrzeuge Straßenbahn: Zur Kapazitätserhöhung im Straßenbahnbetrieb wird ebenfalls die Doppeltraktion von Straßenbahnen geprüft.
- 7.
- - Barrierefreiheit im ÖPNV Der Zielwert für den jährlichen barrierefreien Umbau von Haltestellen wird erhöht auf: 10 Straßenbahn-Haltestellen 50 Bushaltestellen
- 8.
- - Fahrgastinformation Die Stellungnahme Nr. 329 des Fahrgastbeirates wird übernommen. Im Umleitungsfall (Schienenersatzverkehr SEV) wird die zweizeilige Zielanzeige an den Schienenverkehrsmitteln so genutzt: Zeile 1: Ursprüngliches/planmäßiges Fahrtziel (mit Umleitungssymbol) Zeile 2: "SEV" + Umsteigehaltestelle
- 8.
- - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Sauberkeit Der Themenbereich Sauberkeit wird "objektiv" erhoben und Bestandteil des Qualitätsmanagements.
- 8.
- - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Fahrgastinformation Die Bewertung der Fahrgastinformation aus Kundensicht wird Bestandteil des Qualitätsmanagements. II. Der Magistrat wird aufgefordert, in Umsetzung des Nahverkehrsplans folgendes auszuführen:
- 2.
- - Umweltwirkungen Vorschläge zur Rückspeisung oder Speicherung von Bremsenergie unter Einschluss der dazu notwendigen Änderungen an Anlagen zur Fahrstromversorgung sind zügig zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen.
- 5.
- Ausblick Perspektivnetz Schiene Mit den Planungen für die Maßnahmen der ersten und zweiten Planungsstufe des Perspektivnetzes Schiene ist zügig zu beginnen. Es ist jährlich ein Bericht über den Planungsstand vorzulegen.
- 6.
- ÖPNV-Beschleunigung a) Für die Beschleunigung der mit Priorität 1 bewerteten Straßenbahn- und Buslinien sind zügig Maßnahmenvorschläge einschließlich der Realisierungszeiträume zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahmenvorschläge umfassen auch die Optimierung bestehender Signalanlagen. Jährlich wird ein Sachstandsbericht vorgelegt. b) Die Signalisierungstechnik für Beschleunigungsmaßnahmen an von mehreren ÖPNV-Linien befahrenen Knotenpunkten ist so ausrichten, dass künftig eine verspätungsabhängige Bevorrechtigung möglich wird.
- - Barrierefreiheit im ÖPNV: a) 7.5 - Prioritätenfestsetzung . . Der Umbau von Straßenbahn-Haltestellen der Priorität A wird beschleunigt. Über den Sachstand erfolgt ein jährlicher Bericht. b) 7.2.4 - Fahrgastinformation und Serviceleistungen Die Information über die Funktionsfähigkeit von Fahrtreppen wird zügig in die RMV-Fahrplanauskunft (Verbindungsauskunft) integriert. Das Gleiche gilt für alle Aufzüge. Erstrebenswert ist eine Runduminformation an den jeweiligen Stationen über die Funktionstüchtigkeit aller Aufzüge und Rolltreppen.