Nahverkehrsplan 2025+
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Antrag des Magistrats zum Nahverkehrsplan 2025+ fordert umfangreiche Anpassungen und Verbesserungen im öffentlichen Nahverkehr Frankfurts. Ziel ist die Erhöhung der Barrierefreiheit und die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, um effizientere Verbindungen zu schaffen und die Nutzung des ÖPNV zu fördern.
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Konstablerwache — 28 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 16.09.2026.
- Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk „A Sky Full of Hope – Earthtime 1.78 Frankfurt“ an der Konstablerwache16.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Hotspot-Kontrollen gegen Müllsünder auf der unteren Berger Straße06.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum Kunstwerk „A Sky Full of Hope“01.09.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Konstablerwache per E-MailAntrag
- Der Magistrat wird geben, bei der weiteren Umsetzung der M 163 vom 23.10.2020 "Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt" folgende Änderungen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis zu berichten: 1. 5.4.
- Maßnahmenbündel 6 - Neues Straßenbahnnetz
- a)Linie 12: Verlängerung bis Fechenheim Schießhüttenstraße, somit Schaffung einer Direktverbindung vom Ortskern Fechenheim über Bonheim / Berger Straße zur Konstablerwache.
- b)Linie 15: Unverändert zwischen Haardtwaldplatz und Lokalbahnhof, weiter nordmainisch bis Fechenheim Hugo-Junkers-Straße. 2. 5.7.
- Perspektivnetz Straßenbahn Die Straßenbahnlinie 21 (Ringstraßenbahn) wird über den Westbahnhof geführt. Die Straßenbahnlinien 17 und 20 sowie die Linie 13 werden über den Westbahnhof geführt. 3. 6.4. - Fahrzeuge Fahrzeuge Straßenbahn: Zur Kapazitätserhöhung im Straßenbahnbetrieb wird ebenfalls die Doppeltraktion von Straßenbahnen geprüft. 4. 7.5. - Barrierefreiheit im ÖPNV Der Zielwert für den jährlichen barrierefreien Umbau von Haltestellen wird erhöht auf: 10 Straßenbahn-Haltestellen 50 Bushaltestellen 5. 8.3. - Fahrgastinformation Die Stellungnahme Nr. 329 des Fahrgastbeirates wird übernommen. Im Umleitungsfall (Schienenersatzverkehr SEV) wird die zweizeilige Zielanzeige an den Schienenverkehrsmitteln so genutzt: Zeile 1: Ursprüngliches/planmäßiges Fahrtziel (mit Umleitungssymbol) Zeile 2: "SEV" + Umsteigehaltestelle 6. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Sauberkeit Der Themenbereich Sauberkeit wird "objektiv" erhoben und Bestandteil des Qualitätsmanagements. 7. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Fahrgastinformation Die Bewertung der Fahrgastinformation aus Kundensicht wird Bestandteil des Qualitätsmanagements. II. Der Magistrat wird aufgefordert, in Umsetzung des Nahverkehrsplans folgendes auszuführen: 1. 2.3. - Umweltwirkungen Vorschläge zur Rückspeisung oder Speicherung von Bremsenergie unter Einschluss der dazu notwendigen Änderungen an Anlagen zur Fahrstromversorgung sind zügig zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen. 2. 5.
- Ausblick Perspektivnetz Schiene Mit den Planungen für die Maßnahmen der ersten und zweiten Planungsstufe des Perspektivnetzes Schiene ist zügig zu beginnen. Es ist jährlich ein Bericht über den Planungsstand vorzulegen. 3. 6.
- ÖPNV-Beschleunigung
- a)Für die Beschleunigung der mit Priorität 1 bewerteten Straßenbahn- und Buslinien sind zügig Maßnahmenvorschläge einschließlich der Realisierungszeiträume zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahmenvorschläge umfassen auch die Optimierung bestehender Signalanlagen. Jährlich wird ein Sachstandsbericht vorgelegt.
- b)Die Signalisierungstechnik für Beschleunigungsmaßnahmen an von mehreren ÖPNV-Linien befahrenen Knotenpunkten ist so ausrichten, dass künftig eine verspätungsabhängige Bevorrechtigung möglich wird. 4. 7. - Barrierefreiheit im ÖPNV:
- a)7.5 - Prioritätenfestsetzung . . Der Umbau von Straßenbahn-Haltestellen der Priorität A wird beschleunigt. Über den Sachstand erfolgt ein jährlicher Bericht.
- b)7.2.4 - Fahrgastinformation und Serviceleistungen Die Information über die Funktionsfähigkeit von Fahrtreppen wird zügig in die RMV-Fahrplanauskunft (Verbindungsauskunft) integriert. Das Gleiche gilt für alle Aufzüge. Erstrebenswert ist eine Runduminformation an den jeweiligen Stationen über die Funktionstüchtigkeit aller Aufzüge und Rolltreppen.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird geben, bei der weiteren Umsetzung der M 163 vom 23.10.2020 "Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt" folgende Änderungen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis zu berichten: 1. 5.4.6. Maßnahmenbündel 6 - Neues Straßenbahnnetz a) Linie 12: Verlängerung bis Fechenheim Schießhüttenstraße, somit Schaffung einer Direktverbindung vom Ortskern Fechenheim über Bonheim / Berger Straße zur Konstablerwache. b) Linie 15: Unverändert zwischen Haardtwaldplatz und Lokalbahnhof, weiter nordmainisch bis Fechenheim Hugo-Junkers-Straße. 2. 5.7.2. Perspektivnetz Straßenbahn Die Straßenbahnlinie 21 (Ringstraßenbahn) wird über den Westbahnhof geführt. Die Straßenbahnlinien 17 und 20 sowie die Linie 13 werden über den Westbahnhof geführt. 3. 6.4. - Fahrzeuge Fahrzeuge Straßenbahn: Zur Kapazitätserhöhung im Straßenbahnbetrieb wird ebenfalls die Doppeltraktion von Straßenbahnen geprüft. 4. 7.5. - Barrierefreiheit im ÖPNV Der Zielwert für den jährlichen barrierefreien Umbau von Haltestellen wird erhöht auf: 10 Straßenbahn-Haltestellen 50 Bushaltestellen 5. 8.3. - Fahrgastinformation Die Stellungnahme Nr. 329 des Fahrgastbeirates wird übernommen. Im Umleitungsfall (Schienenersatzverkehr SEV) wird die zweizeilige Zielanzeige an den Schienenverkehrsmitteln so genutzt: Zeile 1: Ursprüngliches/planmäßiges Fahrtziel (mit Umleitungssymbol) Zeile 2: "SEV" + Umsteigehaltestelle 6. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Sauberkeit Der Themenbereich Sauberkeit wird "objektiv" erhoben und Bestandteil des Qualitätsmanagements. 7. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb . . Fahrgastinformation Die Bewertung der Fahrgastinformation aus Kundensicht wird Bestandteil des Qualitätsmanagements.
- Der Magistrat wird aufgefordert, in Umsetzung des Nahverkehrsplans folgendes auszuführen: 1. 2.3. - Umweltwirkungen Vorschläge zur Rückspeisung oder Speicherung von Bremsenergie unter Einschluss der dazu notwendigen Änderungen an Anlagen zur Fahrstromversorgung sind zügig zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen. 2. 5.7. Ausblick Perspektivnetz Schiene Mit den Planungen für die Maßnahmen der ersten und zweiten Planungsstufe des Perspektivnetzes Schiene ist zügig zu beginnen. Es ist jährlich ein Bericht über den Planungsstand vorzulegen. 3. 6.3. ÖPNV-Beschleunigung a) Für die Beschleunigung der mit Priorität 1 bewerteten Straßenbahn- und Buslinien sind zügig Maßnahmenvorschläge einschließlich der Realisierungszeiträume zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Maßnahmenvorschläge umfassen auch die Optimierung bestehender Signalanlagen. Jährlich wird ein Sachstandsbericht vorgelegt. b) Die Signalisierungstechnik für Beschleunigungsmaßnahmen an von mehreren ÖPNV-Linien befahrenen Knotenpunkten ist so ausrichten, dass künftig eine verspätungsabhängige Bevorrechtigung möglich wird. 4. 7. - Barrierefreiheit im ÖPNV: a) 7.5 - Prioritätenfestsetzung . . Der Umbau von Straßenbahn-Haltestellen der Priorität A wird beschleunigt. Über den Sachstand erfolgt ein jährlicher Bericht. b) 7.2.4 - Fahrgastinformation und Serviceleistungen Die Information über die Funktionsfähigkeit von Fahrtreppen wird zügig in die RMV-Fahrplanauskunft (Verbindungsauskunft) integriert. Das Gleiche gilt für alle Aufzüge. Erstrebenswert ist eine Runduminformation an den jeweiligen Stationen über die Funktionstüchtigkeit aller Aufzüge und Rolltreppen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2021Sie sind hierNRNR 1390Nahverkehrsplan 2025+STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. Mai 2021BB 238Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 341Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 15. November 2021BB 404Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 16. Mai 2022BB 209Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 5. September 2025BB 343Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 274 WochenBB 168Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (10 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren)