Nahverkehrsplan 2025+
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Schießhüttenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, Schießhüttenstraße08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Verbesserung des Fußgängerüberwegs auf Höhe der Hanauer Landstraße 50701.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vogeltränken im Ortsbezirk 127.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schießhüttenstraße per E-MailInhalt
Bericht des Magistrats vom 28.05.2021, B 238
Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.03.2021, § 7285 (M 163) - NR 1390/21 CDU/SPD/GRÜNE - Zwischenbericht:
Zu 1. 5.4.6. Maßnahmenbündel 6 - Neues Straßenbahnnetz Der Tausch der östlichen Endpunkte der Linien 12 (bis Fechenheim Schießhüttenstraße statt bis Hugo-Junkers-Straße) und 15 (bis Hugo-Junkers-Straße statt bis Fechenheim Schießhüttenstraße) wird in den NVP übernommen und soll umgesetzt werden. Die Maßnahme bringt gemäß Modellrechnungen gegenüber der ursprünglichen Variante zusätzlich etwa 300 Fahrgäste pro Werktag, wobei die Betriebskosten - bei Umsetzung der Beschleunigungsmaßnahmen auf der Linie 12 (vergleiche NVP-Kapitel 5.4.1.) - unverändert bleiben.
Zu 2. 5.7.2. Perspektivnetz Straßenbahn Die Führung der Ringstraßenbahnlinie 21 über den Westbahnhof wird in den NVP übernommen. Sie ist auch ohne den Bau neuer Infrastruktur möglich. In der Stufe 2 des NVP sind Infrastrukturmaßnahmen, aber noch keine genauen Linienführungen festgelegt. Daher wird die Netzergänzung Westbahnhof (über Hamburger Allee, Kasseler Straße und Kürfürstenstraße/Ederstraße) zur direkten Anbindung des Verknüpfungspunktes Westbahnhof in den NVP aufgenommen. Spätere Untersuchungen müssen dann zeigen, für welche Linien bei einer Führung über den Westbahnhof ein ausreichender Nutzen-Kosten-Indikator erreicht werden kann. Dabei steht die bessere Verknüpfung am wichtigen Knotenpunkt Westbahnhof den längeren Fahrzeiten gegenüber.
Zu 3. 6.4. - Fahrzeuge Der Prüfauftrag für den Einsatz von Straßenbahnen in Doppeltraktion wird in den NVP aufgenommen. Es dient zur Kenntnis, dass die Haltestellen der heutigen Linie 21 zwischen Hauptbahnhof und Stadion bereits für einen Straßenbahnbetrieb in Doppeltraktion ausgebaut sind, der im Stadionverkehr auch zum Einsatz kommt.
Zu 4. 7.5. - Barrierefreiheit Die Erhöhung der Zielwerte wird als politisches Ziel in den NVP übernommen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auf Grund steigender Komplexität der Maßnahmen (u.a. Anpassung der Signalanlagen, städtebauliche Integration, Umsetzung des Radfahrentscheides, Bau von Fahrbahnrampen, weitere zusätzliche Anforderungen von Hessen Mobil) und nicht vorhandener Personal- und Finanzressourcen, sich derzeit eher eine Verlangsamung des Umbauprozesses abzeichnet. Über den Umsetzungsstand des Ausbauprogramms wird jährlich berichtet, die Berichtspflicht in den NVP aufgenommen (vergl. NR 1390 Ziff. II Punkt 4).
Zu 5. 8.3. - Fahrgastinformation Derzeit wird ein Konzept zur Standardisierung der Fahrzeugbeschilderung erarbeitet, dass auch den planbaren Störfall umfasst. Hierbei werden neben der technischen Umsetzbarkeit, der Übereinstimmung mit anderen Fahrgastinformationsmedien, wie z.B. dynamischen Anzeigern an den Haltestellen und in der Fahrplanauskunft, auch die Interessen der Fahrgäste besonders erfragt und berücksichtigt. Der hier geforderte Detaillierungsgrad wird, analog den Anzeigen im Normalbetrieb durch Schienen- und Busfahrzeuge, nicht über den NVP abgebildet. Es wird jedoch im NVP darauf hingewiesen, dass auf eine eindeutige und klare/transparente Zieldarstellung auf allen im Schienenersatzverkehr (SEV) involvierten Fahrzeugen (Bus und Schiene) geachtet wird.
Zu 6. 8.10. - Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Sauberkeit Die Übernahme des Themenbereichs "objektive Sauberkeit" ist für die aktuelle Revision des öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA)-Schiene vorgesehen und wird daher in den NVP aufgenommen.
Zu 7. 8.10.- Qualitätsmanagement für den Schienenbetrieb ... Fahrgastinformation Die Standard-Fahrgastinformationen (z. B. Funktion und Richtigkeit der Anzeigen) lassen sich am besten objektiv erheben. Ortsfremde brauchen beispielsweise Haltestellenansagen, Ortskundige fühlen sich davon eher gestört, möchten sie ggf. gar nicht oder nicht so laut. Für die Qualitätssicherung der Fahrgastinformation soll daher die Kundenperspektive nicht grundsätzlich als weiteres Abfragekriterium in das standardisierte Monitoring der Fahrgastbefragungen integriert werden. Vielmehr soll die Kundenperspektive bei themenorientierten Betrachtungen, wie z.B. bei größeren Baumaßnahmen durch Sondererhebungen, oder durch Befragungen zu den Informations-Standards per se (Anordnung, Übersichtlichkeit, Verständlichkeit) berücksichtigt werden. Dies ist im Hinblick auf eine Ermittlung von Verbesserungspotenzialen, etwa im Vorfeld von anstehenden Fahrzeugbeschaffungen, als effektiv und zielführend anzunehmen. Dies ist bereits so im Kapitel 8.10.3. des NVP enthalten und für die aktuelle Revision des öDA-Schiene so vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Februar 2021NRNR 1390Nahverkehrsplan 2025+STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 28. Mai 2021Sie sind hierBB 238Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 1. Oktober 2021BB 341Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 15. November 2021BB 404Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 12. Dezember 2021OFOF 149/11Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022VV 267Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeAnfrage
- 25. März 2022STST 823Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeStellungnahme
- 16. Mai 2022BB 209Nahverkehrsplan 2025+Magistratsbericht
- 17. Mai 2022OFOF 194/4Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach BornheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU
- 31. Mai 2022OMOM 2222Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach BornheimDirektanregung
- 9. September 2022STST 2023Straßenbahn von der mittleren Hanauer Landstraße nach BornheimStellungnahme
- 24. Juni 2024OAOA 470Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim Schießhüttenstraße Vortrag des Magistrats vom 03.06.2024, M 74Anregung
- 5. September 2025BB 343Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
- 13. Dezember 2025OFOF 808/11Straßenbahnlinie 12 bis Fechenheim, SchießhüttenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 274 WochenBB 168Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf17 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)