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Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main hier: Neufassung der Theaterförderrichtlinien

Vorlagentyp: M
3 Sitzungen

Zusammenfassung

In diesem Vorschlag wird eine Neufassung der Theaterförderrichtlinien zur Förderung außerhalb der städtischen Bühnen in Frankfurt am Main präsentiert. Ziel ist es, die Fördersystematik an die Bedürfnisse der freien Szene anzupassen und durch eine Trennung zwischen Infrastrukturförderung und künstlerischer Förderung eine verbesserte Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten. Die Umsetzung soll ab dem 01.01.2028 erfolgen, wobei der Beschluss vor den Sommerferien 2026 notwendig ist.

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Beschlussvorschlag

3) GOS vom 21.08.2026 1) Es dient als grundsätzliche Hintergrundinformation zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.06.2014, § 4710 (M 66) das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel der Darstellenden Künste bzw. der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen grundsätzlich neu aufgestellt wurde, bezogen auf die Förderdauer von nunmehr jeweils 3 Jahren (gegenüber vorher 2 oder 4 Jahren) mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022, § 2546 (M 170) aktualisiert wurde und dass mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.06.2024, § 4881 (M 56) die Optimierung der Mehrjahresförderung in getrennten Verfahren als Ensemble- und Spielstättenförderung ab dem Förderzeitraum 2027 beschlossen wurde. Der aktuelle Förderzeitraum 2024 - 2026 wird in der Vorlage § 3824 (M 100) vom 28.09.2023 dokumentiert. 2) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Optimierung der Mehrjahresförderung einen sehr aufwändigen Prozess darstellt. Aufgrund der Anpassungen im Bereich der Ensembleförderung, die durch die Trennung von der Förderverfahren erforderlich wurden, sowie durch die notwendige und gewünschte partizipatorische Beteiligung geförderter Akteure und deren Verbände, durch die erheblichen Veränderungen im Zuge der Antragstellung, des veränderten und neu zu implementierenden Beratungs- und Entscheidungsverfahrens sowie der zeitlichen Abläufe hinsichtlich der Beschlussfassung konnte dieser Prozess nicht bis zum Beginn des Förderzeitraumes ab 2027 umgesetzt werden. Die bestehende Mehrjahresförderung ("Dreijahresförderung") der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main wurde auf Basis des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12. 2025, § 6980 (M 155), im Rahmen der aktuellen Ausschreibung mit dem Hinweis versehen, dass ab dem Jahr 2028 die in Erarbeitung befindliche neue Fördersystematik der Mehrjahresförderung zum Zuge kommen wird und dass somit die Laufzeit dieser Förderperiode ab 2027 voraussichtlich nur ein Jahr betragen wird. 3) Die in der Anlage befindliche Neufassung der Theaterförderrichtlinie auf Basis der jeweils beiliegenden Neukonzeptionen "Dreijahresförderung für künstlerische Vorhaben und Ensembles der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main" und der "Dreijahresförderung für Spielstätten und Infrastrukturen der freien darstellenden Künste in Frankfurt am Main" beinhaltet das Ergebnis des vorgenannten partizipativen Prozesses, dient ebenfalls zur Kenntnis und wird für zukünftige Förderverfahren zur konkreten Umsetzung ab dem 01.01.2028 (Förderperiode 2028 - 2030 und ff.) beschlossen. 4) Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien und dem neu gestalteten Förderverfahren im Bereich der Darstellenden Künste in Frankfurt am Main durchzuführen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die bisherige Mehrjahresförderung in der Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen in Frankfurt am Main und im Geltungsbereich der Theaterförderrichtlinien umfasst sowohl Spielstätten oder als Probenraum dienende Theaterorte und Infrastrukturen als auch künstlerisch produzierende und aufführende Ensembles. Um den vorgenannten Theaterbetriebsformen im Frankfurter Fördermodell besser gerecht zu werden und eine angemessene Weiterentwicklung des Fördersystems auf sich verändernde Begebenheiten und Entwicklungen zu gewährleisten, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 13.06.2024, § 4881 (M 56), der Magistrat mit der Entwicklung eines neuen Fördermodells für die Spielstätten- bzw. Infrastrukturförderung beauftragt.

Der möglichst passgenauen Änderung der Fördersystematik an die Bedarfe der freien Szene / der Zuwendungsnehmer ging ein intensiver partizipatorischer Prozess vorweg, an welchem Frankfurter Akteure u.a. aus dem Feld der freien Spielstätten und der Verbände der freien darstellenden Künste (Theaterallianz, LaProf, Paradiesvogel, ID_Frankfurt) beteiligt waren. Insbesondere in der Ensembleförderung haben sich weitere notwendige Anpassungsbedarfe ergeben.

Die jetzt vorliegende Konzeption stellt aus fachlicher Sicht eine erhebliche Verbesserung dar. Sie sieht die Trennung der Förderverfahren von einerseits Spielstätten bzw. Infrastruktur und anderer-seits künstlerischen Vorhaben und Ensembles vor. Man trennt somit Spielstätten-/Infrastrukturförderung von Ensemble- und Produktionsförderung, weil sie unterschiedliche Zielrichtungen und Ausgangsvoraussetzungen haben. Infrastruktur sichert Räume, Betrieb und Technik (Miete, Personal) und braucht hieran orientierte Fördermodalitäten. Künstlerische Förderung finanziert in erster Linie Künstlerinnen und Künstler unmittelbar sowie Inhalte, Produktionen und künstlerische Entwicklung. Die Trennung sorgt für Transparenz, faire Vergleichbarkeit (Orte mit Orten, Kunst mit Kunst), Planungssicherheit auf beiden Ebenen und ermöglicht eine gezieltere kulturpolitische Steuerung der Theaterszene/-landschaft. Gleichzeitig bleiben Synergien möglich: Ensembles nutzen geförderte Spielstätten, jedoch mit klar zugeordneten Fördermitteln.

B. Alternativen

Fortführung des aus fachlicher Sicht verbesserungswürdigen Verfahrens zur Vergabe der bisherigen Mehrjahresförderung um weitere drei Jahre ab 2027 für den gesamten Zeitraum 2027 - 2029.

C. Lösung

Um eine möglichst passgenaue Fördersystematik für die freien Darstellenden Künste in Frankfurt am Main gewährleisten zu können, wurden die mit dieser Vorlage neu gefassten Theaterförderricht-linien erarbeitet und sollen zukünftig zur Anwendung gebracht werden.

Damit die Umsetzung der Neufassung der Theaterförderrichtlinien und dem neu gestalteten Förder-verfahren im Bereich der Darstellenden Künste ab dem 01.01.2028 erfolgen kann, müssen die jeweiligen Ausschreibungen aufgrund der Verfahrensdauer bereits im September 2026 mit Bewerbungsfrist zum 15.11.2026 erfolgen. Eine Beschlussfassung der Vorlage noch vor den Sommerferien 2026 ist daher dringend erforderlich.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Höhe der Fördermittel im Bereich der Theaterförderung außerhalb der städtischen Bühnen ist Gegenstand der jeweiligen Haushaltsplanaufstellung. In dieser Vorlage steht ausschließlich der Vergabemodus im engeren Sinne zur Beschlussfassung an, die hierfür erforderlichen (Sach-)Mittel sind im Kulturetat vorhanden.

Anlage 1_Foerderrichtlinien_Darst_Kunst (ca. 471 KB) Anlage 2_Foerderm_Freie_Spielstaetten (ca. 403 KB) Anlage 3_Foerderm_Ensembles (ca. 209 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. August 2026 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 25.08.2026
TO I, TOP 86
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 121 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI

Ältestenausschusses
Sitzung 3 · 27.08.2026
TO I, TOP 9
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 121 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), FDP (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Ablehnung unter Hinweis auf den Revisionsbericht)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 27.08.2026
TO II, TOP 42
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 121 auf die Tagesordnung II der 4. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeAfDVoltFDP
zu b)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDVolt
Ablehnung:
LinkeAfDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu b) CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), FDP (unter Hinweis auf den Revisionsbericht), BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (unter Hinweis auf den Revisionsbericht) und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung)

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